Audi-Abgasskandal – Manipulationen gingen nach 2015 weiter

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Audi gilt als die Premiummarke innerhalb des VW-Konzerns. Der Glanz der Luxusmarke verblasst jedoch im Abgasskandal. Umso mehr, da Audi den Dieselskandal einfach nicht abschütteln kann und immer wieder Negativ-Schlagzeilen produziert.

Wenige Tage nachdem der Dieselskandal im September 2015 in den USA aufgeflogen war, stritt Audi noch Verwicklungen in die Abgasmanipulationen ab. Bei Audi sei alles sauber, erklärte der Autohersteller. Die V6 und V8 TDI-Motoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 seien vorschriftsgemäß. 

Einige Zeit und Rückrufe später ist klar, dass sich diese Aussage nicht halten lässt. Neben diversen Audi-Modellen werden auch Porsche-Modelle oder der VW Touareg, die mit dem entsprechenden Dieselmotor aus dem Hause Audi ausgestattet sind, vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Noch Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals wurden noch Diesel-Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten verkauft.

Wie Recherchen des Handelsblatts und Bayerischen Rundfunks zeigen, sind in den betroffenen Fahrzeugen nicht nur eine, sondern bis zu vier Abschalteinrichtungen vorhanden. Das KBA erklärte aber nur eine für illegal und überließ es Audi, die drei anderen Funktionen ebenfalls zu entfernen. Die Verbraucher wurden über die Existenz dieser Funktionen nicht informiert.

Wenig erfreulich ist auch ein neuer Prüfbericht der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die zusammen mit ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) Abgasmessungen bei Dieselmodellen von Porsche und Audi vorgenommen hat. Ergebnis: Die Grenzwerte für den Stickoxidausstoß werden nach wie vor gerissen. Ein Audi SQ5 plus 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 hat den Grenzwert bei den Messungen um mehr als das Fünffache überschritten. Ein Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro überschritt den Grenzwert trotz durchgeführtem Software-Updates um das 2,4-fache.

„Durch die Abgasmanipulationen weisen die betroffenen Diesel von Audi bzw. Porsche einen Sachmangel auf. Dieser Mangel lässt sich nicht so ohne weiteres beseitigen – auch nicht durch ein Software-Update. Betroffene Käufer können daher Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de


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