Audi Abgasskandal (SQ5) – Schadensersatz trotz Weiterveräußerung!

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Audi Abgasskandal (SQ5) – Schadensersatz trotz Weiterveräußerung!

Ansprüche auf Schadensersatz, wie sie der Bundesgerichtshof für Fahrzeugbesitzer von abgasmanipulierten Fahrzeugen unlängst bestätigt hat, können auch dann erfolgreich durchgesetzt werden, wenn das Fahrzeug bereits weiterveräußert wurde.

Das Landgericht Freiburg im Breisgau verurteilte die Audi AG per Urteil vom 1. Februar 2020 (Az. 1 O 41/20) zu einer Zahlung in Höhe von € 14.060,42 zuzüglich Rechtshängigkeitszinsen, obwohl der Kläger das Fahrzeug bereits weiterveräußert hatte.

Der Kläger bestellte im Juli 2017 von einem Vertragshändler ein Neufahrzeug des Typs Audi SQ 5 3.0 TDI competition quattro zu einem Kaufpreis von 64.296,49 € brutto. Der Kläger leistete zunächst eine Anzahlung in Höhe von 10.268,15 € und finanzierte den Kaufpreis im Übrigen im Wege einer über drei Jahre laufenden Finanzierung der Audi Bank. Im Rahmen der Finanzierung leistete der Kläger über die Rückzahlung des finanzierten Kaufpreisanteils hinaus Zinszahlungen in Höhe von insgesamt 4.085,59 €. Die Finanzierung erfolgte in Form eines sog. „VarioCredits“, der ein verbrieftes Rückgaberecht enthielt. Nach Ablauf der Finanzierungszeit stand dem Kläger das Recht zu, das Fahrzeug ohne Gebrauchtwagenrisiko zurückzugeben. Nach Erhebung der Schadensersatzklage veräußerte der Kläger im April 2020 das Fahrzeug im Rahmen des verbrieften Rückgaberechts an den ursprünglichen Verkäufer zu einem Kaufpreis in Höhe von 33.345,10 € brutto. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 62.345 km auf.

Zunächst stellte das Gericht fest, dass der Schaden nicht durch das Aufspielen des Softwareupdates entfallen ist, denn durch das Softwareupdate wird der Vertrag aus dem Jahr 2017 nicht rückwirkend zu einem gewollten Vertrag.  Ebenso wenig entfällt nach Ansicht des Gerichts ein Schaden aufgrund der gewählten Finanzierungsform „VarioCredit“, denn auch durch die Ausübung des verbrieften Rückgaberechts wird der Vertrag rückwirkend nicht zu einem gewollten Vertrag. Der „VarioCredit“ steht der Annahme eines Schadens mithin nicht entgegen.

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie vom „Abgasskandal“ betroffen sind und wie wir Sie ggf. bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können.

Foto(s): pixabay.com

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