Auf der Suche nach dem vergessenen Geld

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Kommt es zu einem Todesfall, sind die Erben nicht selten im Unklaren, welche Hinterlassenschaften es gibt. Vergessene Konten, ein Sparbuch, das jahrelang vor sich hingeschlummert hat oder ein Tagesgeldkonto, das irgendwann eröffnet wurde, aber nicht mehr bedient wurde – all das sind Fälle, die immer wieder vorkommen. Um auf Nummer sicher zu gehen, dass im Erbfall auch wirklich alle Hinterlassenschaften korrekt behandelt werden, besteht für Erben die Möglichkeit, nach vergessenen Konten und Gelder suchen zu lassen.

Nicht jeder führt im Leben so ordentlich Buch über seine finanziellen Belange, wie es vielleicht wünschenswert wäre. Das bringt gerade im Sterbefall für die Erben Arbeit mit sich, denn so müssen sie sich auf die Suche nach Konten und Geldern begeben, die vielleicht noch irgendwo schlummern, aber von denen kaum jemand etwas weiß. Gerade wenn der Kontakt zwischen Bank und Kontoinhaber, beispielsweise nach einem Umzug und dann nicht mehr zustellbarer Post, abgebrochen ist und dann noch einiges an Zeit ins Land gegangen ist, dann gerät so manche Anlage in Vergessenheit.

Natürlich gibt es für Banken klare Vorgaben, wie sie mit Geld von Kunden zu verfahren haben, zu denen sie keinen Kontakt mehr haben: Das Bilanz- und Steuerrecht verlangt, dass das Geld nach 30 Jahren ohne Kontobewegung und nach einem letztmalig gescheiterten Versuch einer Kontaktaufnahme ausgebucht werden muss. Sollte danach dennoch jemand auftauchen, der einen Rechtsanspruch auf das Geld hat, so sind die Banken zwar theoretisch zur Auszahlung verpflichtet, kommen dieser Verpflichtung aber nur sehr zögerlich oder gar nicht nach.

Wer sich mit einem Erbe konfrontiert sieht, der hat die Möglichkeit, je nach Bank verschiedene Stellen anzusprechen, die sich auf die Suche nach möglichen Hinterlassenschaften begeben. So kann man beim Bund deutscher Privatbanken einen Antrag auf Kontonachforschung stellen, Gleiches geht auch beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Der Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken hat sogar eine eigene Homepage für diese Fälle eingerichtet. Allerdings beschränken sich diese Suchanfragen ausschließlich auf den letzten bekannten Wohnort des Verstorbenen, kann aber auch ausgeweitet werden, wenn es hierfür konkrete Hinweise gibt, dass Konten auch in weiterer Entfernung eröffnet worden sein könnten. In jedem Fall ist aber immer ein gültiger Erbschein, sowie – wenn vorhanden – ein Testament vorzulegen.

„Wir erleben es in der Praxis immer wieder, dass im Erbfall nicht ganz klar ist, wo und in welchem Umfang noch Hinterlassenschaften des Verstorbenen bei Banken zu finden sind“, weiß Rechtsanwalt Christof Bernhardt. „Hier wissen Erben oft nicht, wie sie vorgehen sollen und es kommt auch vor, dass Banken da nicht so kooperativ sind, wie sie es vielleicht sein sollten. Da ist es hilfreich, wenn man sich Rat vom Experten holt, damit man auch das Erbe bekommt, das einem zusteht.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist ein versierter Partner, wenn es um alle Fragen des Erbrechts geht. Gerade beim Umgang mit Banken und dem Auffinden von in Vergessenheit geratenen Konten und Anlagen finden Menschen hier kompetente Hilfe. 


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