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Aufenthalt von Ausländern in der Republik Serbien

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Der Aufenthalt ausländischer Bürger in der Republik Serbien wird durch das Gesetz über Ausländer geregelt („Amtsblatt RS.“, Nr 97/2008) (im Folgenden: „Gesetz“).

Das Gesetz regelt drei verschiedenen Arten des Aufenthalts: (1) Aufenthalt bis zu 90 Tagen, (2) Vorübergehender Aufenthalt, (3) Ständiger Wohnsitz.

Für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit oder ohne Visum brauchen ausländische Bürger keine Genehmigung des Innenministeriums (im Folgenden „IM“ oder „zuständige Behörde“), welches für die Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Bürger in der Republik Serbien zuständig ist.

Ungeachtet dessen, dass für diese Art des Aufenthalts keine Genehmigung des IMs erforderlich ist, ist der Ausländer oder der Dienstleister, der den Ausländer unterbringt, verpflichtet, die zuständige Behörde über den Aufenthalt des ausländischen Bürgers, bzw. über die Änderung der Adresse des ausländischen Bürgers in Serbien zu informieren, und zwar innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Ankunft des ausländischen Bürgers, bzw. der Änderung der Adresse des ausländischen Bürgers in Serbien. Die Pflichtmeldung des Aufenthalts, der Unterkunft oder der Änderung der Adresse des Ausländers wurde durch die gesetzliche Regelung erleichtert, sodass diese jetzt per E-Mail eingereicht werden kann.

Vorübergehender Aufenthalt für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen – bis zu einem Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung für den gleichen Zeitraum – kann einem ausländischen Staatsbürger seitens des IMs genehmigt werden, wenn der Antragsteller ausreichende Beweise erbringt, dass: (I) er / sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, (II) er / sie eine Krankenversicherung hat, (III) seine / ihre Gründe für einen vorübergehenden Aufenthalt gerechtfertigt sind, und dass diese in Übereinstimmung mit einem der im Gesetze genannten Zwecke des vorübergehenden Aufenthalts sind (Arbeit, wirtschaftliche oder sonstige berufliche Tätigkeiten, Ausbildung, wissenschaftliche Forschung, praktische Ausbildung, Familiennachzug usw.).

Im Fall der Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts hat der Ausländer den Antrag bei der zuständigen Behörde mindestens 30 Tage vor Ablauf des vorübergehenden Aufenthalts einzureichen. Die Genehmigung des vorübergehenden Aufenthalts wird in das Reisedokument des Ausländers eingetragen. Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments muss mindestens sechs Monate länger sein, als der Zeitraum, für den die Genehmigung erteilt wird.

Ständiger Wohnsitz kann einem ausländischen Staatsbürger (unter einer der folgenden Bedingungen) gewährt werden: (I), der zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als fünf Jahre in Serbien mit den Genehmigungen zum vorübergehenden Aufenthalt ununterbrochen verbracht hat, (II) der mindestens drei Jahren mit einem Bürger der Republik Serbien oder einem Ausländer mit ständigem Wohnsitz verheiratet ist, (III) der eine minderjährige Person mit vorübergehendem Aufenthalt ist, während einer seiner Eltern entweder Bürger der Republik Serbien oder Ausländer mit ständigem Wohnsitz ist – mit Zustimmung des anderen Elternteils, (IV) der durch die Herkunft aus dem Gebiet der Republik Serbien stammt, (V) deren Genehmigung zum vorübergehenden Aufenthalt wegen der humanitären Gründen gerechtfertigt ist oder im Interesse der Republik Serbien steht.

Für die oben genannten Arten des Aufenthalts ist es notwendig, dass der Antragsteller, um die Genehmigung zu erhalten, dem Antrag bestimmte Unterlagen als Nachweis für die Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen beifügt. Diese Unterlagen unterscheiden sich je nach Zweck des Aufenthalts, z. B. Nachweis der Eintragung des Unternehmens in das zuständige Handelsregister (Handelsregisterauszug), die Bankbestätigung bezüglich des Kontoumsatzes, wenn die Genehmigung zum vorübergehenden Aufenthalt auf Grundlage der Gründung eines Unternehmens, einer Niederlassung oder einer Bank beantragt wird.

Unsere Kanzlei steht Ihnen für alle Fragen und rechtliche Beratung im Zusammenhang mit den notwendigen Unterlagen, der Antragstellung und anderem gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Damir Petrović

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