Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Mietaufhebungsvertrag!

Mietaufhebungsvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Mietaufhebungsvertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Mit einem Mietaufhebungsvertrag wird ein Mietverhältnis vorzeitig beendet.
  • In diesem Aufhebungsvertrag einigen sich der Mieter und der Vermieter auf ein früheres Auszugsdatum des Mieters.
  • Das genaue Auszugsdatum vereinbaren Mieter und Vermieter im Mietaufhebungsvertrag gemeinsam.
  • Für den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags können mehrere Gründe vorliegen, beispielsweise wenn der Mieter schneller als geplant eine neue Wohnung gefunden hat oder der Vermieter keinen berechtigten Kündigungsgrund vorweisen kann.
  • Ein Mietaufhebungsvertrag sollte stets schriftlich abgeschlossen werden.

So gehen Sie vor

  • Erstellen Sie den Mietaufhebungsvertrag auf jeden Fall schriftlich in mindestens zweifacher Ausfertigung.
  • Geben Sie den vollständigen Namen des Mieters bzw. des Vermieters sowie Ihren eigenen Namen im Mietaufhebungsvertrag an.
  • Benennen Sie im Vertrag das Mietobjekt mit der Angabe der korrekten Adresse.
  • Nennen Sie das genaue Datum, an dem der Mietvertrag aufgelöst werden soll.
  • Unterschreiben Sie – entweder als Mieter oder als Vermieter – den Mietaufhebungsvertrag.

Was ist ein Mietaufhebungsvertrag?

Mittels eines Mietaufhebungsvertrags wird ein Mietverhältnis vorzeitig einvernehmlich beendet. Somit müssen die Kündigungsfristen des bestehenden Mietvertrags nicht eingehalten werden.

Der Mietaufhebungsvertrag gilt somit als Alternative zur Kündigung des Mietvertrags, die einseitig erfolgt und an strenge Bedingungen, vor allem für Vermieter, geknüpft ist. Der Aufhebungsvertrag kann für Mietverhältnisse geschlossen werden, die mit einer Mindestmietdauer oder für einen festen Zeitraum vereinbart wurden und bei denen eine Kündigung vor dem Ablauf der (Mindest-)Mietzeit ausgeschlossen ist. Er kann ebenso für unbefristete Mietverhältnisse vereinbart werden.

Welche Gründe gibt es für die Erstellung eines Mietaufhebungsvertrags?

Es gibt eine Reihe von Gründen, die zur Anfertigung eines Mietaufhebungsvertrags führen können. Dazu zählt unter anderem:

  • Der Mieter möchte ausziehen, da er beispielsweise eine neue Wohnung gefunden hat.
  • Es liegt kein berechtigter Kündigungsgrund vonseiten des Vermieters vor, den dieser generell benötigt, um das Mietverhältnis zu beenden.
  • Der Vermieter hat dem Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt oder plant, dies zu tun, und möchte die gesetzliche Sperrfrist umgehen.
  • Nur ein Hauptmieter von mehreren hat den Wunsch auszuziehen.
  • Die Lebensumstände des Mieters haben sich geändert, das heißt, er wurde beruflich versetzt, er ist von einer Scheidung betroffen oder ein eingemieteter Erblasser ist verstorben.
  • Ein Zeitmietvertrag soll vorzeitig beendet werden.
  • Der Mietvertrag wird beendet, obwohl eine Mindestmietdauer vorgeschrieben ist.

Welche Angaben sollte der Mietaufhebungsvertrag enthalten?

Grundsätzlich kann der Aufhebungsvertrag vom Mieter und vom Vermieter nach deren persönlichen Vorstellungen geschlossen werden. Dieser kann sowohl mündlich als auch schriftlich vereinbart werden. Ein schriftlicher Vertrag ist jedoch empfehlenswert, da somit mögliche Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vermieden werden können.

Der Vertrag sollte einige Mindestangaben beinhalten. Dazu zählt

  • vollständiger Name des Mieters und Vermieters
  • Mietobjekt unter Angabe der korrekten Adresse
  • genaues Datum, an dem der Mietvertrag aufgelöst werden soll
  • Ort, Datum sowie die Unterschrift des Mieters und Vermieters

Im Mietaufhebungsvertrag können noch weitere Angaben gemacht werden. Es kann beispielsweise vereinbart werden, dass der bisherige Mieter einen Nachmieter stellen muss. Des Weiteren können im Mietaufhebungsvertrag Regeln bezüglich der Rückgabe der Wohnung getroffen werden, zum Beispiel, ob diese leer geräumt bzw. renoviert oder besenrein zurückgegeben werden soll.

Darüber hinaus können in diesem Vertrag Vereinbarungen hinsichtlich der Rückzahlung der Kaution, möglichen Schönheitsreparaturen und der Nebenkostenabrechnung gemacht werden.

Beispiel für den Wortlaut eines solchen Aufhebungsvertrags:

„Die unterzeichnenden Parteien sind sich darüber einig geworden, dass das Mietverhältnis zwischen xxx (Vermieter) und xxx (Mieter) über die Wohnung im Haus xxx (Ort, Straße, Hausnummer, Etage) am xxx (Datum) als beendet gilt.“

Unterschrift des Vermieters

Unterschrift des Mieters

Foto(s): ©Pexels/Ketut Subiyanto

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Mietaufhebungsvertrag?

Rechtstipps zu "Mietaufhebungsvertrag"

  • 02.11.2023 Rechtsanwalt Marcus Reitzenstein
    „… und sich zwangsweise stets unterscheiden. Bisweilen ist in solchen Fällen ein Mietaufhebungsvertrag sinnvoll. Dahinter verbirgt sich nichts weiter als eine Absprache der Mietparteien, dass das Mietverhältnis …“ Weiterlesen
  • 26.07.2023 Rechtsanwalt Tobias Geisler
    „… auf Mieterseite mehrere Handlungsmöglichkeiten. Hierunter zählen z.B. Mietaufhebungsvertrag Räumungsklage Modernisierungsvereinbarung uvm. anwaltlichen Rat einholen Die sog. Verwertungskündigung …“ Weiterlesen
  • 30.06.2022 Rechtsanwalt Matthias Lederer
    „… zu beenden. Häufig endet ein Mietverhältnis nicht aufgrund einer Kündigung, sondern es kann auch ein Mietaufhebungsvertrag geschlossen werden. Gerne beraten wir Sie, welche Vorgehensweise in Ihrer Angelegenheit die beste Wahl ist.“ Weiterlesen
  • 06.03.2020 Rechtsanwältin Vanessa Gerber
    „… von Zeitmietverträgen ist sodann für beide Seiten nur in Ausnahmefällen noch möglich. Mietaufhebungsvertrag Anstelle einer Kündigung können sich beide Mietparteien auch darauf einigen einen Mietaufhebungsvertrag …“ Weiterlesen
  • 13.09.2018 Rechtsanwältin Katharina Modawell
    „… kann nur von beiden Partnern gemeinsam erklärt werden. Für das Ausscheiden eines Mitmieters aus dem Mietvertrag bedarf es eines gesonderten Mietaufhebungsvertrags mit allen Parteien ( alle Mieter …“ Weiterlesen
  • 27.08.2018 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch
    „… , die zu einer personellen Aufspaltung des Mietverhältnisses führen, sind grundsätzlich unzulässig. 4. Jedoch kann der Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag mit einem Mieter schließen. Häufig kommt es vor, dass Eheleute …“ Weiterlesen
  • 11.12.2017 Rechtsanwalt Fabian Bagusche LL.M.
    „… , sodass nach herrschender Auffassung eben auch Möglichkeit des Widerrufs von im Fernabsatz geschlossenen Mietvertragsänderungen bestehen muss. 7.) Kann auch ein Mietaufhebungsvertrag widerrufen werden …“ Weiterlesen
  • 02.12.2017 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
    „… unbenommen, einvernehmlich vorzeitig das Verhältnis durch Mietaufhebungsvertrag zu beenden. Außerdem ist von einer Befristung des Mietvertrages auch nie das Recht zur außerordentlichen Kündigung, also …“ Weiterlesen
  • 13.06.2017 Gerold und Partner - Rechtsanwälte und Notar
    „… . Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für den Ausspruch von Kündigungen und für Mietaufhebungsverträge.“ Ein Mieter wohnte nicht mehr in der Wohnung. Der Vermieter …“ Weiterlesen
  • 07.12.2015 Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.
    „… . Dieser Auffassung teilte der BGH nicht und stellte fest, dass das Mietverhältnis erst zum 30.04.2015 endet. Voraussetzungen für den vorzeitigen Mietaufhebungsvertrag hängen von den Umständen …“ Weiterlesen