Aufnahme Pflegeheim: Sozialamt zahlt für bis zu 3 Monate Miete für alte Wohnung und Umzugskosten

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Das Sozialamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen sowohl doppelte Mietaufwendungen für bis zu drei Monate als auch Umzugskosten. Doppelte Mietaufwendungen werden übernommen, wenn der Auszug aufgrund von Pflegebedürftigkeit notwendig war und nachweislich Bemühungen unternommen wurden, die Kosten zu minimieren. Die Umzugskosten umfassen direkte Kosten wie Transport, Hilfskräfte, Versicherungen, Benzinkosten und Verpackungsmaterial sowie Entsorgungskosten, falls Möbel und Gebrauchsgüter nicht mitgenommen werden können. Die Kostenübernahme durch das Sozialamt beschränkt sich auf angemessene Aufwendungen und orientiert sich an dem, was auch von Nicht-Hilfebedürftigen erwartet wird. Bei Fragen oder Hilfebedarf steht Rechtsanwalt Markus Karpinski, Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht, in Lüdinghausen und Dortmund zur Verfügung.

Wann zahlt das Sozialamt doppelte Mietkosten ?

Doppelte Mietaufwendungen für die alte Wohnung und das Pflegeheim sind bis zu 3 Monate vom Sozialamt zu zahlen, wenn der Auszug aus der Wohnung notwendig war und der Pflegebedürftige bzw. sein Betreuer alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, Mietaufwendungen zu minimieren (BSG, Urteil vom 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R). Mit anderen Worten: Das Sozialamt muß diese Mietschulden nur übernehmen, falls der Pflegebedürftige bzw. sein Betreuer sich nachweisbar und rechtzeitig um einen Nachmieter bemühten

Zahlt das Sozialamt Umzugskosten?

Ja, das Sozialamt zahlt auch die Kosten für den Umzug in das Pflegeheim und und etwaige Entsorgungskosten (BSG, Urteil vom 15.11.2012, Az. B 8 SO 25/11 R).

Welche Aufwendungen fallen unter Umzugskosten? 

Zu den Umzugskosten zählen nicht die nur anlässlich des Umzugs anfallenden Kosten, sondern nur die unmittelbaren, wie etwa Transportkosten, Kosten für eine Hilfskraft bzw für erforderliche Versicherungen, Benzinkosten und Kosten für Verpackungsmaterialdamit auch die Kosten, die durch die Entsorgung von Möbeln und anderen Gebrauchsgütern auf einer Deponie oder einer sonstigen Anlage zählen, wenn die Möbel und andere Gebrauchsgüter nicht in die neue Unterkunft mitgenommen werden können.

Wann zahlt das Sozialamt die Umzugskosten?

Das Sozialamt übernimmt nur Kosten, die angemessen sind. Die Prüfung im Einzelnen wird daran orientiert, was üblicherweise auch von einem Nicht-Hilfebedürftigen, der seine Wohnung räumt und ins Pflegeheim umzieht, aufgebracht werden muss.


Kontaktieren Sie mich, Rechtsanwalt Markus Karpinski, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht von der Kanzlei für Pflegerecht in Lüdinghausen unter 0 25 91 – 20 88 58 und Dortmund unter  02 31 - 22 25 568 .


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