außergerichtlicher Vergleich nach Totgeburt über EUR 12.500,-
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Mutter bekannte Hochrisiko-Pat. - placenta praevia BHD und Blutungen
Totgeburt in SSW 30+3 trotz Notkaiserschnitt
Vermutet wurde ein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen [im Sinne einer vermeidbaren „Behandlungsverzögerung“] während eines stationären Aufenthaltes - Auffälligkeiten und Risikofaktoren, Komplikationen (wie u.a. Eiweiß im Blut, Gestose und placenta praevia - Risikoschwangerschaft) lagen bereits während der Schwangerschaft vor und waren bekannt. Mdtin stellte sich ambulant bei behandelnden Gynäkologen vor und wurde nach Auftreten von Blutungen direkt aus der Praxis zur Klinik gefahren, ein Hinweis-Brief des einweisenden Frauenarztes mit Schilderung des Verlaufs und auch der Komplikationen wurde der Klinik bei Aufnahme übergeben bzw. war dem Mutterpass beigelegt.
In der Klinik nach Aufnahme (gegen 17:40 Uhr) allerdings nur von Hebamme empfangen und lediglich an Wehen-Messgerät („CTG“) angeschlossen, ohne dass eine ärztliche Untersuchung/Abklärung erfolgte und Arzt/Ärztin den Zustand der Mutter und den des ungeborenen Kindes überprüft hätte; dies obwohl die Mandantin vom Frauenarzt notfallmäßig eingewiesen worden war. Ab 18:00 Uhr setzten Wehen ein, die Mandantin verlor Blut, ein Arzt wurde [nur] telefonisch in Kenntnis gesetzt – auch hier keine ärztliche Untersuchung der Mandantin. Schließlich um 20:15 Uhr und damit ca. 2.5 Stunden nach dem Eintreffen und der stationären Aufnahme wurde [endlich] von einem Ober-Arzt eine Abdomen-Sonographie durchgeführt und aufgrund der erhobenen Befunde dann umgehend die Indikation für einen Notkaiserschnitt gestellt, da sich der Verdacht auf eine Unterversorgung des Kindes ergab. Nach der Geburt (gg. 20:52 Uhr) erfolgten seitens der Mitarbeiter zunächst unterschiedliche Aussagen über den Zustand des Kindes, schließlich wurde der Mutter aber mitgeteilt, dass das Kind trotz einer auffällig langen Reanimationszeit letztendlich verstorben sei.
Folgen für Mutter: psychische Beeinträchtigungen für Dauer ein Jahr
- Vorwurf: Not-Kaiserschnitt vermeidbar verspätet, in der Folge Kind tot geboren
- Problem: Kausalitätsnachweis
Abschluss außergerichtlich: Vergleichsweise Einigung
Im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen mit der Klinik wurden die Ansprüche aus Arzthaftung beziffert (nur immaterielle Schäden: Schmerzensgeld, keine materiellen Schäden). So konnte schließlich für die Mandantin im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs eine Zahlung in Höhe von 12.500,- € [Schmerzensgeld und Schadensersatz] erreicht und wunschgemäß ein langwieriges zivilrechtliches Verfahren vermieden werden.
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