Autofinanzierung: Widerruf auch ohne Wertersatz – Az. 2 O 259/17

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Das Landgericht Ravensburg hat in einer aktuellen Entscheidung für einen verbraucherfreundlichen Paukenschlag gesorgt.

Im Verfahren um den Widerruf eines Darlehensvertrages (Az. 2 O 259/17) muss die angeklagte VW-Bank nicht nur alle Raten zurückerstatten, sondern auch – besonders schmerzlich – auf den Wertersatz für die gefahrenen Kilometer verzichten.

Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Die Nutzungsentschädigung muss nach Entscheidung des Gerichtes nicht gezahlt werden, da das Auto nach Juni 2014 finanziert wurde und es daher unter die Regelung der entsprechenden EU-Verordnung fällt, nach der Wertersatz bei Verträgen, die mit fehlerhaften Belehrungen zum Widerruf abgeschlossen wurden, nicht zu zahlen ist!“

Trotz der eigentlich klaren EU-Regel haben deutsche Gerichte immer wieder gegensätzlich entschieden und so den Autobanken die zahlreichen Verfahrensniederlagen durch den Wertersatz etwas erträglicher gemacht.

Der Ravensburger Richter dagegen hält sich strikt an die EU-Regel. Der Kläger kann seinen Skoda Roomster nach 70.000 gefahrenen Kilometern zurückgeben, erhält alle gezahlten Raten zurück und hat das Auto quasi 2 Jahre lang kostenlos gefahren.

Dr. Hartung: „Solche verbundenen Geschäfte halten den aus die Immobilienfinanzierung bekannten Widerrufsjoker am Leben, denn sie sind juristisch klar definiert: Wird ein Auto über die Bank des Herstellers oder über eine vom mit dem Hersteller kooperierende Bank finanziert, dann können fehlerhafte Belehrungen zum Widerruf die Rückabwicklung erfolgreich anstoßen.“

Ein Widerruf ist übrigens juristisch einfacher zu erledigen als eine Fahrzeugrückgabe. Betroffene Dieselbesitzer sollten diese Option also gründlich prüfen. Rechtsanwalt Dr. Hartung steht für eine kostenlose Ersteinschätzung gern zur Verfügung.


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