Autoschaden in Polen

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Gładysz & Żerański Kancelaria Prawnicza sp. j. befasst sich derzeit mit der Autoschadensanmeldung an eine polnische Versicherungsfirma.

Es hat sich erwiesen, dass es dem deutschen Kunden wegen der Sprachschwierigkeiten und wegen der Unterschiede in der Verfahrensweise schwerfällt, den in Polen erlittenen Autoschaden anzumelden.

Es kommt dabei in Polen manchmal vor, dass die Versicherer ohne einen wichtigen Grund den Schaden nicht begleichen. Die Abteilungsleiter gehen dabei davon aus, dass sie durch ihre Vorgesetzten vorwiegend nach dem Businesserfolg ihrer Abteilung eingeschätzt werden. Deshalb, wenn die Dokumente oder die Anmeldung lückenhaft sind, sind sie ab und zu bereit, das Risiko des Gerichtsstreits einzugehen.

Die Auslandsgeschädigten sind in dieser Situation besonders hilflos. Es ist nämlich unwahrscheinlich, dass sie vor einem Gericht in Polen ihre Ansprüche ohne Rechtshilfe durchsetzen können. Deshalb sind die Versicherer besonders ermutigt, den Schadensersatz in diesem Fall nicht zu zahlen.

Sollten Sie ebenfalls einen Autounfall in Polen haben, empfehlen wir, die Schadensanmeldung uns zu überlassen. Wir prüfen dabei nach Maßstäben des polnischen Rechts auch, welche zusätzlichen Kosten für Sie entstehen können.

Kosten: nach dem Zeitaufwand, voraussichtlich ein paar Stunden oder auch mehr, wenn wir Probleme mit dem Versicherer haben.

Kann man diese Kosten auf den Versicherer verschieben?

Leider ist dies außergerichtlich unmöglich. Im Gerichtsverfahren werden dagegen die Anwaltskosten nach den sogenannten Minimalsätzen anerkannt.



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