BaFin ordnet Einstellung von BoerseFx an - Verdacht auf Betrug

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der FrankfurtFx, die jetzt auch als BoerseFx tätig ist, mit Bescheid vom 19.10. 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen. Bereits am 30.09.2020 hatte die BaFin darauf hingewiesen, dass sie dem Unternehmen BoerseFx mit angeblichen Niederlassungen in Deutschland und Zypern keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen unterstehe nicht der Aufsicht der BaFin.

Bei der BaFin gingen mehrere Beschwerden von Anlegern ein, die über den vorgeblichen Online-Broker BoerseFx.de in den Handel mit sogenannten Contracts for Differences (CFDs) und Forex-Trading (Währungshandel) investiert haben.

BoerseFX versucht gezielt Seriösität vorzutäuschen
Das Unternehmen bedient sich Vertragsunterlagen mit dem Titel „BoerseFx - BaFin - Vereinbarung. Über Risikofreies Investment“, die mit dem Logo der BaFin sowie der zypriotischen Aufsicht CySEC versehen sind. Mit diesen gefälschten Unterlagen erweckt das Unternehmen den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber laut BaFin nicht zu.

Die BaFin warnt auch davor, dass die Online-Plattform BoerseFx die Identität des Finanzdienstleistungsinstituts DWS International GmbH missbraucht. Bei der Angabe im Impressum, die DWS International GmbH sei Betreiber von BoerseFx.de, handelt es sich um eine Falschangabe. Die DWS, eine der weltweit führenden Vermögensverwaltungen mit Sitz in Frankfurt am Main stehe in keiner Verbindung mit BoerseFx.de.

Zudem versendet das Unternehmen Rechnungen an Verbraucher, die mit dem Logo der UBS Group AG, Zürich, Schweiz, versehen sind. Die BaFin stellt klar, dass BoerseFx.de auch in keiner Verbindung zu dem schweizerischen Unternehmen stehe und dass es sich hier um einen Identitätsmissbrauch handele.

Auch die englische Financial Conduct Authority hat am 24. Juni 2020 eine Warnung vor BoerseFx.de herausgegeben. BoerseFx.de habe sich u.a. der Daten und Genehmigungen der in London beheimateten Leucadia Investment Management Limited bedient, um Anleger in Großbritannien zu täuschen und zu betrügen. Aus Sicht der FCA handle es sich dabei um unerlaubtes Cloning.

Weitere Auffälligkeiten ergeben sich aus der Internetseite von BoerseFx.de. Die Seite erscheint ausschließlich in (schlecht übersetztem) Deutsch, weist aber an vielen Stellen Artefakte auf Englisch und Russisch auf.

Wir sind auch der Ansicht, dass es sich um bei der Online-Handelsplattform www.boerseFx.de um eine fingierte, betrügerische Plattform handelt und mit den investierten Anlagegeldern überhaupt nicht gehandelt wird.

Immer eine ähnliche Betrugsmasche 
 „Hier findet sich ein uns bereits bekanntes identisches Muster unseriöser Trading-Plattformen wieder“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei plan C.

„Mit einer Mindesteinzahlung von nur 250 Euro werden anfänglich kleine Gewinne erzielt und damit das Vertrauen der Anleger erschlichen. Die Anleger werden von den angeblichen Beratern per Chat-Nachrichten und Anrufen auf scheinbar besonders lukrative Gelegenheiten hingewiesen, manipuliert und massiv unter Druck gesetzt, immer mehr Geld einzuzahlen. Die Auszahlung der Gewinne wird mit fadenscheinigen Behauptungen verhindert bzw. von der Einzahlung weiterer Investitionen abhängig gemacht. So werden die Geschädigten etwa mit fadenscheinigen Ausreden, wie der Prüfung durch das Finanzamt, Verdacht auf Geldwäsche etc. hingehalten. Teilweise werden sie von einer externen Auszahlungsstelle informiert, dass der Gewinn zur Überweisung bereit stünde. Vorher müssten noch (plötzlich anfallende) Steuern oder die Provision für Berater einbezahlt werden. Das sind natürlich nur Vorwände, um die Geschädigten ein weiteres Mal auszunehmen.“
 „Sobald der Anleger misstrauisch wird oder keine Einzahlungen mehr leistet, ist für ihn niemand mehr erreichbar, Telefonnummern und E-Mail-Adressen werden geblockt. „Seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie von sog. Chargeback-Anbietern kontaktiert werden, die Ihnen versprechen, Ihr Geld von den Online-Brokern zurückzuholen“ warnt Rechtsanwältin Nauschütz. „Diese Chargeback-Anbieter arbeiten häufig mit den betrügerischen Online-Plattformen zusammen und sind lediglich auf weiteres Geld aus.“

Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäft in Deutschland ist eine Erlaubnis der BaFin zwingende Voraussetzung. Solche Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Anlegern zu Schadensersatz verpflichtet. Das gilt auch für die beteiligten Banken, die es versäumten Kontoinhaber und Geldflüsse zu prüfen.

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
 Die Anleger sollten versuchen, so schnell wie möglich, ihre Gelder rückbuchen zu lassen. Erfolgten die Zahlungen per Kreditkarte, können die Geschädigten den Schutz ihres Kreditkartenanbieters in Anspruch nehmen. Erfolgte die Zahlung durch Überweisung, besteht oft die Möglichkeit, diese viele Monate später noch zurückzuholen.

Hier steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Die Kanzlei plan C klärt Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind. Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder sowie die strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.

Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C

 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Tanja Nauschütz geb. Celler

Beiträge zum Thema