BaFin warnt vor nahezu identischen Websites: Gleiche Masche, neue Website – Online-Betrüger auf dem Vormarsch!
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Der Online-Handel mit Finanzprodukten wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen bietet vielfältige Investitionsmöglichkeiten. Allerdings machen sich auch zahlreiche unseriöse Anbieter die zunehmende Verbreitung solcher Plattformen zunutze, um Anleger zu täuschen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 8.05.2025 vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die Präsentation auf den Websites beginnt immer mit folgendem Satz: „Entfesseln Sie Ihr finanzielles Potenzial mit [Name der Website]“. Auf den Seiten lassen sich keine Hinweise auf die Geschäftssitze der Betreiber feststellen. Die Geschäftsbeziehung zu Kundinnen und Kunden wird französischem Recht unterworfen.
Handelsplattformen, die ohne Erlaubnis der BaFin tätig sind
Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:
- argentisgridgpt.org, Argentis Grid GPT
- xyvrenpeak-gpt.org, Xyvren Peak GPT
- investaqgpt.com, InvestaQ GPT
- loonietradeaiproapp.net, LoonieTrade Ai Pro App
- vornox-drive-gpt.com, Vornox Drive GPT
- ravnikcoreapp.com, Ravnik Core App
- omnexisforgeapp.org, Omnexis Forge App
- thryvon-bolt-app.com, Thryvon Bolt App
Die auf Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits Anleger der oben genannten Plattformen und hat bereits erste Schritte zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Lesen Sie unten mehr zu unseren Erfolgen.
Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen in Deutschland
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt eine ausdrückliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die solche Leistungen ohne die erforderliche Zulassung erbringen. Handelt ein Anbieter ohne die Erlaubnis der BaFin ist in der Regel von einem unseriösen Anbieter auszugehen.
Anleger sollten daher die Seriosität von Plattformen sorgfältig prüfen. Eine zuverlässige Anlaufstelle ist die Unternehmensdatenbank der BaFin.
Augen auf bei Online-Trading- Angeboten
Online-Investitionen sollten stets mit Umsicht geprüft werden. Auch professionell gestaltete Webseiten können betrügerische Absichten verschleiern. Wer Zweifel hat, sollte unabhängigen Rat einholen. Ein Abgleich mit der BaFin-Datenbank kann helfen, unseriöse Anbieter frühzeitig zu erkennen und finanzielle Verluste zu vermeiden.
Warum Tätergruppen eine Vielzahl an Webseiten nutzen
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, beschreibt, warum betrügerische Netzwerke eine Vielzahl an Webseiten nutzen: „Kriminelle Organisationen betreiben häufig eine große Anzahl nahezu identischer Webseiten, um betrügerische Finanzdienstleistungen anzubieten. Diese Vorgehensweise ist Teil einer effektiven und professionell organisierten Struktur: Die Webseiten lassen sich schnell registrieren, onlinestellen und bei Bedarf ebenso rasch wieder schließen, um den Ermittlungsbehörden zuvorzukommen. Die kurze Lebensdauer einzelner Seiten soll eine Verfolgung der Ermittlungsbehörden erschweren, während die täuschend echt gestalteten Plattformen gezielt das Vertrauen potenzieller Anleger gewinnen sollen. Diese Methode ist fester Bestandteil einer arbeitsteilig organisierten und technisch versierten Täterstruktur“.
Großer Erfolg im Kampf gegen Anlagebetrug: Festnahme eines Täters, Sicherung von Vermögen
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen großen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt. Hier mehr zu unserem Erfolg
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte daher schnellstmöglich aktiv verfolgen.“
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit einer der oben genannten Trading-Plattformen gemacht haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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