Bankkonto gesperrt? Was tun?

  • 12 Minuten Lesezeit

Der Schock sitzt tief: Sie wollen auf Ihr Bankkonto zugreifen, doch nichts geht mehr – es ist gesperrt. 

Oft folgt überhaupt keine Erklärung. In Seltenen Fällen nur der vage Hinweis der Bank auf einen "Geldwäscheverdacht". 

Panik und Unsicherheit machen sich breit. Was ist passiert? Welche Fristen müssen Sie kennen? Und vor allem: Wie bekommen Sie so schnell wie möglich wieder Zugriff auf Ihr hart verdientes Geld und Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurück? 


Dieser Ratgeber erklärt Ihnen detailliert die Hintergründe, Ihre Rechte und gibt Ihnen einen konkreten Fahrplan an die Hand, um diese belastende Situation zu meistern.


Warum wurde gerade mein Konto gesperrt? 

Der Verdacht auf Geldwäsche – ein genauerer BlickBanken in Deutschland und der gesamten EU stehen unter strenger Beobachtung und sind durch das Geldwäschegesetz (GwG) sowie diverse EU-Richtlinien dazu verpflichtet, sehr aktiv gegen die Nutzung des Finanzsystems für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Sie fungieren hier quasi als eine Art erste Verteidigungslinie. 

Um dieser Verantwortung nachzukommen, setzen Banken komplexe Überwachungssysteme und interne "Know Your Customer" (KYC)-Prozesse ein. Löst ein Vorgang auf Ihrem Konto in diesen Systemen einen Alarm aus oder erscheint einem Bankmitarbeiter ungewöhnlich, muss die Bank handeln.

Typische Auslöser für einen Geldwäscheverdacht können sein: 


Ungewöhnlich hohe Zahlungseingänge oder -ausgänge: 

Beträge, die signifikant von Ihren bisherigen durchschnittlichen Umsätzen oder Ihrem bekannten Einkommensprofil abweichen. Beispiel: Auf einem Konto, auf dem monatlich ca. 2.000 € Gehalt eingehen, gehen plötzlich sechsstellige Beträge ein. 

Transaktionen mit Bezug zum (Risiko-)Ausland: Überweisungen in oder aus Ländern, die als Hochrisikoländer für Geldwäsche gelten oder mit denen Sie bisher keine Geschäftsbeziehungen hatten. 

 Auffällige Transaktionsmuster: 

Viele kleine Einzahlungen, die kurz darauf als eine große Summe weitergeleitet werden (Smurfing), Transaktionen ohne klaren wirtschaftlichen Zweck oder über ungewöhnlich viele Zwischenstationen. 

Unklare oder fehlende Nachweise zur Mittelherkunft: 

Wenn Sie größere Summen einzahlen oder empfangen und deren Ursprung nicht transparent darlegen können (z.B. Bareinzahlungen ohne plausible Erklärung). * Nutzung von Kryptowährungen: Hohe oder häufige Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptobörsen können ebenfalls Verdacht erregen, wenn die Herkunft der Mittel unklar ist. * Informationen aus Medien oder von Dritten: Manchmal erhält die Bank auch externe Hinweise, die einen Verdacht begründen.

Sobald die Bank aufgrund solcher Auffälligkeiten einen Anfangsverdacht hegt, ist sie nach § 43 GwG verpflichtet, diesen Sachverhalt unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, kurz FIU) zu melden. 

Diese Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob sich der Verdacht später bestätigt oder nicht. Die Bank darf die Meldung auch nicht davon abhängig machen, ob Sie vielleicht schon bei Kontoeröffnung auf möglicherweise höhere Zahlungseingänge hingewiesen haben. 

Entscheidend ist die aktuelle Situation und ob diese vom normalen Bild abweicht. Infolge dieser Meldung und zur Verhinderung möglicher illegaler Transaktionen wird Ihr Konto oder zumindest die betroffene Transaktion zunächst blockiert.Die FIU-Meldung: Was passiert jetzt? 


Die entscheidende 3-Tages-Frist verstehen

Mit der Meldung der Bank an die FIU beginnt eine kritische Wartezeit. Die relevanten Regelungen hierzu finden sich in § 46 GwG: 

 Das Transaktionsverbot: Eine gemeldete Transaktion (und oft damit verbunden das gesamte Konto) darf von der Bank frühestens dann ausgeführt bzw. freigegeben werden, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist:   

Die FIU oder die zuständige Staatsanwaltschaft erteilt der Bank ausdrücklich die Zustimmung zur Durchführung der Transaktion.   

 Der dritte Werktag nach dem Abgangstag der Meldung ist verstrichen, ohne dass die FIU oder die Staatsanwaltschaft die Durchführung der Transaktion bis dahin untersagt hat. 

Wichtige Berechnung der Frist: Der Samstag gilt gemäß § 46 Abs. 1 S. 2 GwG ausdrücklich nicht als Werktag. Der Tag der Meldung selbst (Abgangstag) zählt bei der Berechnung der Frist nicht mit.

Ein praktisches Beispiel zur Fristberechnung:

Macht die Bank die Meldung an die FIU an einem Freitag (z.B. 21.07.2023, wie im Fall vor dem OLG Frankfurt ), ist dieser Freitag der Abgangstag. 

Die drei darauffolgenden Werktage sind dann Montag, Dienstag und Mittwoch. Somit dürfte die Bank die Transaktion frühestens am Donnerstag (im OLG-Fall der 27.07.2023 ) wieder ausführen oder das Konto freigeben, falls bis zum Ablauf des Mittwochs keine Untersagungsverfügung von der FIU oder der Staatsanwaltschaft bei der Bank eingegangen ist.Was passiert, wenn die FIU oder Staatsanwaltschaft die Transaktion untersagt?

In diesem Fall bleibt das Konto bzw. die Transaktion gesperrt, und es beginnen offizielle Ermittlungen. Die Bank ist dann an die Anweisungen der Behörden gebunden.

Was bedeutet "frühestens" nach Ablauf der 3-Tages-Frist?

Selbst wenn die FIU oder Staatsanwaltschaft die Transaktion nicht innerhalb der drei Werktage untersagt, bedeutet dies nicht zwingend, dass Ihr Konto am vierten Werktag automatisch um 00:01 Uhr wieder frei ist. Das OLG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 25.02.2025 (Az. 10 U 18/24)  ausgeführt, dass der Bank auch nach Ablauf dieser Wartefrist eine "wenige weitere Tage als Reaktions- und Überlegungszeit" zuzubilligen sein können.

 Dies gilt insbesondere bei komplexen Sachverhalten, sehr hohen Geldbeträgen oder wenn Dritte involviert sind, um der Bank eine sorgfältige interne Prüfung zu ermöglichen, bevor sie potenziell haftungsträchtige Auszahlungen vornimmt. 

Eine unangemessen lange, willkürliche Verzögerung durch die Bank ist damit aber nicht gerechtfertigt. Die Bank muss weiterhin zügig handeln.Ihr Notfallplan: Konkrete Schritte zur Freischaltung Ihres gesperrten KontosPassivität ist in dieser Situation der größte Fehler. 

Sie müssen selbst aktiv werden, um den Prozess zu beschleunigen und das Missverständnis – wenn es denn eines ist – auszuräumen: 

Unverzüglicher und dokumentierter Kontakt zur Bank:  

 

* Nehmen Sie sofort Kontakt mit Ihrer Bank auf. Versuchen Sie, Ihren persönlichen Bankberater zu erreichen oder wenden Sie sich an die zuständige Fachabteilung (oft die Rechts- oder Compliance-Abteilung). 

  * Fragen Sie höflich, aber bestimmt nach dem konkreten Grund für die Kontosperre. Weisen Sie darauf hin, welche existenziellen Probleme (Miete kann nicht bezahlt werden, Daueraufträge platzen etc.) Ihnen dadurch entstehen.   

* Die Bank darf Ihnen unter Umständen aufgrund des sogenannten "Tipping-Off"-Verbots (§ 47 GwG) keine detaillierte Auskunft geben, wenn eine FIU-Meldung erfolgt ist und behördliche Ermittlungen laufen, um diese nicht zu gefährden. Dennoch sollten Sie den Kontakt suchen und Ihre Kooperationsbereitschaft signalisieren. 

  * Wichtig: Dokumentieren Sie jegliche Kommunikation! Notieren Sie sich Namen von Ansprechpartnern, Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalte. Führen Sie die Korrespondenz möglichst schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung, Fax mit Sendebericht, Nachrichten über das Online-Banking-Postfach), um Nachweise zu haben. 

* Lückenlose Aufklärung der Mittelherkunft (essenziell!): 

  * Dies ist der absolut kritischste Punkt! Die Bank (und später ggf. die FIU oder Staatsanwaltschaft) will wissen, woher das Geld stammt, das den Verdacht ausgelöst hat. Ihre Aufgabe ist es, dies plausibel, nachvollziehbar und lückenlos zu belegen.  

 * Sammeln Sie sofort alle relevanten Dokumente. Beispiele für gute Nachweise:     

* Bei Immobilienverkauf: Notarieller Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Zahlungsbestätigung des Käufers.   

  * Bei Autoverkauf (insb. höherwertige Fahrzeuge): Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigungen, Zahlungsbeleg.     

* Bei Erbschaft: Erbschein, Testament, Kontoauszüge des Erblassers, die das Vermögen zeigen.    

 * Bei Schenkung: Schenkungsvertrag (ggf. notariell), Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schenkers, Kontoauszüge, die den Geldfluss zeigen.     * Aus Gehalt/selbstständiger Tätigkeit: Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, Steuerbescheide, BWA bei Selbstständigen.   

  * Aus Darlehen: Darlehensvertrag, Auszahlungsbestätigung.     

* Aus Lottogewinn/Spielgewinn: Gewinnbescheinigung der Lottogesellschaft/des Casinos.   

* Erstellen Sie eine klare, chronologische Aufstellung des Geldflusses von der Quelle bis auf Ihr gesperrtes Konto.   

* Reichen Sie diese Unterlagen vollständig, geordnet und idealerweise mit einer kurzen schriftlichen Erläuterung bei Ihrer Bank ein. Je überzeugender und transparenter Ihre Darlegung ist, desto schneller kann der Verdacht ausgeräumt werden. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben verzögern den Prozess unnötig. 

* Konstruktiver Dialog und angemessene Fristsetzung: 

  * Bleiben Sie im Kontakt mit der Bank, fragen Sie regelmäßig (z.B. alle paar Tage) nach dem Sachstand. Bleiben Sie dabei stets höflich und sachlich, auch wenn die Situation frustrierend ist. Ein aggressiver Ton hilft selten weiter.   

* Sobald die FIU-Wartefrist von drei Werktagen und eine kurze bankinterne Prüfungsfrist (wenige weitere Tage, siehe oben) verstrichen sind, ohne dass eine behördliche Untersagung vorliegt, sollten Sie die Bank schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist (z.B. 5-7 Werktage) zur Freigabe des Kontos bzw. zur Auszahlung des Guthabens auffordern. 

* Wann und warum ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden sollte:   

* Wenn die Bank jegliche Kooperation verweigert, nicht auf Ihre Anfragen reagiert oder die Sperre auch nach Vorlage aller Nachweise und Ablauf angemessener Fristen ohne plausible Begründung aufrechterhält. 

  * Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Sperre willkürlich oder unverhältnismäßig ist.   

* Wenn die FIU oder Staatsanwaltschaft die Transaktion untersagt hat und ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. In diesem Fall ist anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich.  

 * Ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie idealerweise auf Strafrecht im Bereich Geldwäsche spezialisierter Rechtsanwalt kann die Kommunikation mit der Bank und den Behörden auf Augenhöhe führen. Er kann Akteneinsicht beantragen, wenn Ermittlungen laufen, die Rechtmäßigkeit der Kontosperre prüfen und die notwendigen Schritte zur Freigabe des Kontos einleiten (z.B. durch eine Klage auf Auszahlung oder im Eilverfahren mittels einstweiliger Verfügung).   

* Kostenaspekt (unter Berücksichtigung des OLG Frankfurt Urteils): Das OLG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 25.02.2025 (Az. 10 U 18/24) klargestellt, dass vorgerichtliche Anwaltskosten nicht von der Bank erstattet werden müssen, wenn der Anwalt beauftragt wurde, bevor die Bank mit einer fälligen Leistung im Verzug war oder eine sonstige schuldhafte Pflichtverletzung begangen hatte. Das bedeutet, die Kosten für die allererste anwaltliche Kontaktaufnahme mit der Bank müssen Sie unter Umständen selbst tragen, auch wenn die Sperre sich später als unbegründet herausstellt, sofern die Bank bis dahin verfahrensfehlerfrei nach GwG gehandelt hat. Dennoch kann die frühzeitige anwaltliche Beratung und Vertretung entscheidend sein, um größere finanzielle Nachteile abzuwenden und den Prozess der Kontofreigabe effektiv zu beschleunigen. Entstehen Ihnen jedoch Schäden, weil die Bank ihre Pflichten verletzt (z.B. das Konto trotz geklärtem Sachverhalt und ohne behördliche Anweisung nicht freigibt), können Ihnen daraus resultierende Anwaltskosten und weitere Schäden ersatzpflichtig sein.Wie lange dauert eine Kontosperre erfahrungsgemäß?

Die Dauer einer Kontosperre ist leider sehr variabel und hängt stark vom Einzelfall ab: 

* Schnelle Klärung (wenige Tage bis 1-2 Wochen): Wenn es sich um ein offensichtliches Missverständnis handelt und Sie sehr schnell plausible Nachweise zur Mittelherkunft liefern können, kann das Konto oft schon kurz nach Ablauf der 3-tägigen FIU-Wartefrist (plus ggf. der kurzen bankinternen Prüfungsfrist) wieder freigegeben werden. 

* Mittlere Dauer (mehrere Wochen bis wenige Monate): Wenn die Prüfung durch die Bank oder die FIU komplexer ist, Rückfragen notwendig sind oder die Beschaffung der Nachweise länger dauert. 

* Lange Dauer (viele Monate oder länger): Wenn sich ein Verdacht erhärtet, die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt und möglicherweise Vermögenswerte offiziell beschlagnahmt werden.Zusätzliche Präventiv-Tipps für die Zukunft: 

Proaktive Kommunikation mit Ihrer Bank: Informieren Sie Ihre Bank möglichst vorab, wenn Sie größere, ungewöhnliche oder aus dem Ausland stammende Geldeingänge erwarten. Legen Sie direkt entsprechende Nachweise vor. Dies kann helfen, Missverständnisse von vornherein zu vermeiden. 

 Führen Sie keine verdächtig wirkenden Transaktionen durch: Vermeiden Sie unnötig komplexe Geldtransfers oder Transaktionen ohne klaren wirtschaftlichen Hintergrund. 

Zweites Konto für den Notfall: Sofern möglich, kann es sinnvoll sein, ein zweites Konto bei einer anderen Bank mit einer Notreserve für laufende Kosten zu unterhalten, um im Falle einer Sperre nicht komplett handlungsunfähig zu sein.Fazit: Bleiben Sie ruhig, aber handeln Sie informiert und entschlossen!Eine Kontosperre wegen Geldwäscheverdachts ist zweifellos eine extrem belastende Erfahrung. Doch Sie sind dieser Situation nicht schutzlos ausgeliefert. Durch schnelles, überlegtes, kooperatives und vor allem gut dokumentiertes Handeln können Sie maßgeblich dazu beitragen, den Sachverhalt aufzuklären und Ihr Konto wieder freizubekommen.


 Verstehen Sie die Rolle der FIU-Fristen und die Pflichten Ihrer Bank, aber auch Ihre eigenen Mitwirkungspflichten. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten oder wenn sich die Freigabe unverhältnismäßig verzögert, qualifizierte anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte effektiv zu wahren und Ihre finanzielle Freiheit zurückzuerlangen.


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Wichtige Informationen zum Bankenrecht:




FAQ – Häufig gestellte Fragen bei Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht 


Was ist das Geldwäschegesetz (GwG) und warum betrifft es mich?

Das GwG ist ein Gesetz, das verhindern soll, dass das Finanzsystem für illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu überwachen und zu melden (§ 43 GwG). Jeder Bankkunde kann davon betroffen sein, wenn Transaktionen auf seinem Konto als ungewöhnlich eingestuft werden.

Wer oder was ist die FIU?

FIU steht für Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen). Es ist eine deutsche Behörde, die Verdachtsmeldungen von Banken und anderen Verpflichteten entgegennimmt, analysiert und gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet.


Wie lange genau darf die Bank mein Geld nach einer FIU-Meldung blockieren?

Die Bank darf eine gemeldete Transaktion frühestens am dritten Werktag nach dem Tag der Meldung ausführen, wenn die FIU oder Staatsanwaltschaft bis dahin nicht widersprochen hat (§ 46 Abs. 1 GwG). Samstag ist kein Werktag. Das OLG Frankfurt hat zudem bestätigt, dass der Bank danach noch eine kurze Reaktions- und Überlegungszeit zustehen kann. Eine unverhältnismäßig lange Blockade ohne Grund ist aber nicht zulässig.

Muss die Bank mir sagen, ob sie eine Meldung an die FIU gemacht hat?

Nicht unbedingt. Es gibt das sogenannte "Tipping-Off"-Verbot (§ 47 GwG). Das bedeutet, die Bank darf den Kunden oder Dritte unter Umständen nicht über eine erfolgte Meldung oder ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren informieren, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

​mein ​Konto ist gesperrt. ​Was kann ich tun?

Sprechen Sie sofort mit Ihrer Bank und schildern Sie Ihre Notlage. Manchmal zeigen sich Banken kooperativ und ermöglichen Verfügungen für das Nötigste, wenn ein Teil des Guthabens unverdächtig erscheint oder die Sperre nur eine einzelne Transaktion betrifft. Eine Garantie gibt es aber nicht. Ein Anwalt kann hier ggf. vermitteln oder gerichtliche Eilmaßnahmen prüfen.

Bekomme ich Zinsen für die Zeit, in der mein Geld unberechtigt eingefroren war?

Wenn sich herausstellt, dass die Kontosperre oder die Blockade von Geldern rechtswidrig und schuldhaft durch die Bank verursacht wurde und Ihnen dadurch ein Zinsschaden entstanden ist, können Schadensersatzansprüche bestehen. Dies muss aber im Einzelfall geprüft werden.

Wenn mein Konto wieder freigegeben wird, ist dann alles erledigt?

Die Freigabe des Kontos durch die Bank bedeutet meist, dass die Bank selbst keinen ausreichenden Verdacht mehr sieht oder die FIU/Staatsanwaltschaft keine weiteren Maßnahmen angeordnet hat. Das schließt aber nicht zwingend aus, dass Behörden unabhängig davon (weiter-)ermitteln, falls der ursprüngliche Verdacht an sie weitergeleitet wurde. In den meisten Fällen ist mit der Freigabe die Angelegenheit für den Kunden aber erledigt.

Muss ich immer einen Anwalt einschalten? Und wer zahlt das?

Ein Anwalt ist nicht immer sofort zwingend, kann aber sehr hilfreich sein, besonders wenn die Bank nicht kooperiert oder die Vorwürfe komplex sind. Wie das OLG Frankfurt (Az. 10 U 18/24) urteilte, müssen Sie die Kosten für die erstmalige anwaltliche Beauftragung vor Eintritt eines Bankverzugs oder einer Pflichtverletzung der Bank unter Umständen selbst tragen. Dennoch kann die Investition sinnvoll sein. Spätere Anwaltskosten können erstattungsfähig sein, wenn die Bank ihre Pflichten verletzt.

Kann die Bank mir nach so einem Vorfall das Konto kündigen?

Ja, grundsätzlich kann eine Bank eine Geschäftsbeziehung ordentlich kündigen, oft auch ohne Angabe von Gründen, solange sie die vertraglichen Kündigungsfristen einhält. Eine Verdachtsmeldung oder eine Kontosperre können für die Bank Anlass sein, die Kundenbeziehung als belastet anzusehen und zu beenden. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung durch die Bank wäre nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig.Fazit: Bleiben Sie ruhig, aber handeln Sie informiert und entschlossen!

Foto(s): @urherberlos


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