Beamtenrecht - Disziplinarverfahren

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Beamte unterliegen zahlreichen Dienstpflichten, deren Verletzung ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen kann. Das Disziplinarrecht regelt diese Pflichten sowie die möglichen Verstöße und die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen, die von einem Verweis bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reichen können. Bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens sollte der Beamte unverzüglich einen auf Disziplinarrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, um seine Verteidigung zu koordinieren und seine Rechte effektiv zu wahren. Ein verwaltungsrechtliches Verfahren, das besondere Kenntnisse im Beamten- und Arbeitsrecht erfordert, kann parallel zu eventuellen strafrechtlichen Untersuchungen laufen. Rechtsanwältin Kerstin Wisniowski bietet mit ihrer langjährigen Erfahrung in Disziplinarverfahren professionelle Unterstützung und Beratung an.


Disziplinarverfahren - Disziplinarrecht

Beamte haben gegenüber ihrem Dienstherrn zahlreiche Pflichten, sowohl im innerdienstlichen Bereich, als auch im außerdienstlichen Bereich.

Beamte repräsentieren für die Öffentlichkeit den Staat und dessen demokratische Grundordnung. Demgemäß werden alle Handlungen eines Beamten im dienstlichen und außerdienstlichen Bereich mit besonderem Augenmerk betrachtet. So kann ein Fehlverhalten, das im Allgemeinen als nicht schwerwiegend eingestuft würde, für einen Beamten ein Disziplinarverfahren zur Folge haben, das mitunter schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht.

Was ist das Disziplinarrecht?

Im Disziplinarrecht werden die Dienstpflichten des Beamten und die Verstöße hiergegen geregelt.

Der Dienstherr leitet bei Verdacht der Verletzung von Dienstpflichten mit einer Einleitungsverfügung ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten ein.

Der Beamte erhält daraufhin Gelegenheit sich zu den Vorwürfen zu äußern und auch gegebenenfalls Beweiserhebungen zu beantragen. 

Erweist sich die Verletzung von Dienstpflichten, so wird eine Disziplinarmaßnahme verhängt.

Welche Disziplinarmaßnahmen gibt es?

Das Bundesdisziplinargesetz sowie die entsprechenden Landesdisziplinargesetze sehen folgende Maßnahmen gegenüber dem Beamten vor:

  • Verweis
  • Geldbuße
  • Kürzung der Bezüge
  • Zurückstufung
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Auch gegenüber einem Beamten im Ruhestand können noch nachfolgende Disziplinarmaßnahmen verhängt werden:

  • Kürzung des Ruhegehaltes
  • Aberkennung des Ruhegehaltes

Wie lange dauert ein Disziplinarverfahren?

Das Disziplinarverfahren vor dem Dienstherrn als behördliches Disziplinarverfahren soll innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden. Bei Verzögerung des Abschlusses kann der Beamte beim zuständigen Verwaltungsgericht (Disziplinarkammer) das Setzen einer Frist  zum zügigen Abschluss des Verfahrens beantragen.

Die obige Frist von 6 Monaten gilt dann nicht, wenn das Disziplinarverfahren wegen eines noch zuvor abschließenden Strafverfahrens ausgesetzt wird.

Was muss ich als Beamter tun, wenn ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird?

Sie sollten sich umgehend an einen Rechtsanwalt spezialisiert in Disziplinarrecht und Disziplinarverfahren wenden, um mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen.

Sie haben selbstverständlich das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten, von diesem sollten Sie nach Rücksprache mit ihrem Rechtsanwalt Gebrauch machen. Ein Rechtsanwalt in Disziplinarsachen kann bei der Behörde ein Akteneinsichtsrecht geltend machen auch ihre Personalakte und den Personalrat zu dem Verfahren hinzuziehen.

Bitte beachten Sie, dass das Disziplinarverfahren ein verwaltungsrechtliches Verfahren ist und auch Kenntnisse im Beamtenrecht voraussetzt, somit auch eine Nähe zum Arbeitsrecht gegeben istt.

Sie sollten daher prüfen, ob ihr Strafverteidiger, den sie für ein Strafverfahren beauftragt haben, in diesem Bereich überhaupt umfassende Kenntnisse hat oder ob ihnen nicht geraten ist zusätzlich zu einem ggf. anhängigen Strafverfahren einen gesonderten Anwalt nur für das Disziplinarverfahren hinzuzuziehen.

Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit einem Anwalt auf, der sich mit Disziplinarrecht auskennt und Ihre Interessen gegenüber Ihrem Dienstherrn wirksam vertreten kann. Dieser wird in jedem Fall vertrauensvoll auch mit Ihrem Strafverteidiger zusammenarbeiten.

Rechtsanwältin Kerstin Wisniowski hat mit der Führung von Disziplinarverfahren jahrelange Erfahrung.

Sollte ein Disziplinarverfahren gegen Sie eingeleitet sein oder demnächst werden, nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit uns auf. 

Wir überlegen dann gemeinsam mit Ihnen Ihre Strategie.

Mit besten Grüßen

Rechtsanwältin Kerstin Wisniowski, Fachanwältin f. Arbeitsrecht, Fachanwältin f. Steuerecht, Mediatorin (zertifiziert)



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