Behandlungsfehler – was tun? Erste Schritte nach Arztfehler

  • 7 Minuten Lesezeit

Was tun bei Behandlungsfehler? Beweise sichern, Patientenanwalt beauftragen, Fristen wahren – Vergleiche 20.000 Euro bis 500.000 Euro möglich

Stand: 23. Mai 2025 

Behandlungsfehler: Was müssen Sie jetzt tun? Wenden Sie sich sofort an einen spezialisierten Patientenanwalt – er fordert Ihre komplette Patientenakte an, prüft Arztfehler und klärt das weitere Vorgehen. Sie selbst erstellen parallel ein Gedächtnisprotokoll. Je nach Schwere der Schäden erzielen außergerichtliche Vergleiche häufig 20.000 bis 150.000 Euro; bei schweren Dauerschäden sind Summen weit über 500.000 Euro realistisch.


Behandlungsfehler kurz erklärt: Ein Behandlungsfehler (auch Arztfehler oder ärztlicher Kunstfehler) liegt vor, wenn die medizinische Behandlung vom allgemein anerkannten Vorgehen abweicht und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht.


Erste Schritte nach einem Arztfehler

Nach einer missglückten Operation oder falschen Diagnose ist besonnenes Handeln entscheidend. Notieren Sie sofort Datum, Uhrzeit, Ihre Beschwerden und Aussagen des Personals. Informieren Sie eine vertraute Person, damit sie Ihre ersten Eindrücke bezeugen kann. Dieses frühe Gedächtnisprotokoll liefert später wichtige Details.


Beweise richtig sichern und aufbewahren

Fordern Sie Ihre vollständige Patientenakte an – Kliniken und Praxen sind hierzu verpflichtet. Achten Sie darauf, dass Befundberichte, Laborwerte, Aufklärungsbögen und Bildmaterial vollständig sind. Fotografieren Sie sichtbare Verletzungen in zeitlichen Abständen, um Heilungsverlauf und Dauerschäden zu dokumentieren. Sammeln Sie Quittungen für Medikamente, Fahrtkosten und Hilfsmittel; sie belegen Ihren finanziellen Schaden.

Sinnvollerweise beauftragen Sie einen Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht für die Anforderung Ihrer Krankenakte.


Warum ein Fachanwalt für Medizinrecht entscheidend ist

Ein Fachanwalt für Medizinrecht vereint juristisches Haftungswissen mit medizinischem Verständnis. Er erkennt Abweichungen vom gebotenen Facharztstandard, wählt passende Sachverständige und beziffert jede Schadensposition – vom Haushaltsführungsschaden bis zum Verdienstausfall. 

Unser Patientenanwalt-Team vertritt Mandanten bundesweit und erzielt erfahrungsgemäß deutlich höhere Vergleichsbeträge als Allgemeinjuristen.


Kosten, Gutachten und Vergleichsbeträge

Ein sachverständiges Gutachten ist der Dreh- und Angelpunkt. Über Ihren Patientenanwalt kann ein kostenloses Gutachten beim Medizinischen Dienst (MD) oder der Ärztekammer Ihres Bundeslandes beantragt werden. 

Diese Stellen beauftragen unabhängige Sachverständige und liefern belastbare Stellungnahmen für eine außergerichtliche Einigung. Kommt es zum Vergleich, fließen Schmerzensgeld, Heil- und Rehakosten, Verdienstausfall sowie Zukunftskosten in eine Gesamtsumme. 

Übliche Beträge liegen zwischen 20.000 und 150.000 Euro; schwere Dauerschäden – etwa dauerhafte Lähmungen – werden oft weit über 500.000 Euro abgegolten.


Lesen Sie auch unseren Beitrag „Arzthaftung bei Darmperforation nach Koloskopie – Fachanwalt für Medizinrecht erklärt Ihre Schmerzensgeldansprüche", um ein Gefühl für typische Beträge bei konkreten Komplikationen zu erhalten.


Ihr nächster Schritt

Übergeben Sie alle Unterlagen Ihrem Fachanwalt für Medizinrecht. Er koordiniert das Gutachtenverfahren beim Medizinischen Dienst oder der Ärztekammer und verhandelt mit der Haftpflichtversicherung. 

Die dreijährige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler und dessen Folgen erhalten haben. 

Wer rechtzeitig handelt, wahrt alle Ansprüche und erhöht die Chance auf einen angemessenen Vergleich.


Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt.

FAQ - Was tun bei Behandlungsfehler? Erste Schritte nach Arztfehler

Stand: 23. Mai 2025

Was gilt als Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn Ärzte vom anerkannten Vorgehen abweichen und dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht – beispielsweise durch falsch dosierte Medikamente oder eine verspätete Diagnostik.


Welche Unterlagen braucht mein Anwalt?

Krankenakte bzw. Patientenakte, Befund- und Laborberichte, Bildgebung, Aufklärungsbögen sowie Ihr Gedächtnisprotokoll. Ergänzen Sie alles um Fotos von Narben und Quittungen über Mehrkosten.


Wann beginnt die Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche – und was bedeutet „Hemmung“?

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler und dessen Folgen erhalten haben.

„Hemmung“ bedeutet, dass die Frist während eines Sachverständigengutachtens, eines Schlichtungsverfahrens oder ernsthafter Vergleichs­verhandlungen pausiert und erst nach deren Abschluss weiterläuft.


Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern?

Leichte Schäden werden häufig mit unter 20.000 Euro reguliert. Mittelschwere Dauerfolgen erreichen 20.000 bis 150.000 Euro. Bei schweren Dauerschäden – etwa dauerhaften Lähmungen – liegen Summen weit über 500.000 Euro. Die konkrete Höhe richtet sich nach körperlicher, seelischer und wirtschaftlicher Beeinträchtigung.


Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler


Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls – bundesweit und an sechs Kanzleistandorten

Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Als Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung binnen 3 Stunden an.

Dank unserer Büros in München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Eschborn und Stuttgart sind wir überall schnell erreichbar und dennoch ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. 

Gemeinsam mit unserem Netzwerk ärztlicher Berater prüfen wir Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Arzthaftungs- und Behandlungsfehler. Bei Bedarf ziehen wir unabhängige medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte Grundlage für Schadensersatz und Schmerzensgeld zu schaffen.


Warum Kanzlei Freihöfer - Ihr Patientenanwalt?

100 % Patientenvertretung – Wir beraten und vertreten ausschließlich geschädigte Patienten

Sechs Büros, ein eingespieltes Team – Persönliche Ansprechpartner vor Ort

TOP-Kanzlei Medizinrecht – mehrfach ausgezeichnet, empfohlen von Ärzten und Patienten

Starkes medizinisches Netzwerk – Zusammenarbeit mit spezialisierten ärztlichen Beratern und unabhängigen Gutachtern

Schnelle und kostenlose Erstberatung – Ihre erste Einschätzung erhalten Sie innerhalb von 3 Stunden


Unser Leistungsversprechen

Aktenanalyse & Strategie
Wir prüfen Ihre Patientenakte auf Behandlungsfehler und klären, ob Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen

Gutachterliche Absicherung
Bei Bedarf holen wir medizinische Expertisen ein, um Ihre Forderungen wasserdicht zu untermauern

Durchsetzung Ihrer Rechte
Ob außergerichtlich oder vor Gericht – wir setzen Ihr Recht auf angemessene Entschädigung mit Nachdruck durch


Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind Ihr verlässlicher Partner – und wir kämpfen für Ihr Recht auf angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.


Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

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Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.


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  • Über 12-jährige Erfahrung
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Häufige Fragen - FAQ

Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?

Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?

Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.


Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?

Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.


Übernehmen Sie auch Gerichtstermine außerhalb meiner Region?

Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.



Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf – wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.



Wie schnell wird mir geholfen?

Wir nehmen innerhalb von 3 Stunden während unserer Bürozeiten mit Ihnen Kontakt auf und Sie erhalten einen Telefontermin mit einem erfahrenen und spezialisierten Patientenanwalt.


Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Die Ersteinschätzung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie.



Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?

Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.


Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.


Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt mit uns auf – kostenlos und unverbindlich.



Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?

Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


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