Behördliche Betriebsschließung in "Corona-Zeiten"
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Viele Betriebe, vor allem Hotels, Gaststätten, Bars oder Clubs waren ab Mitte März für mehrere Monate durch behördliche Anordnung geschlossen. Leider half kurzfristig meist auch eine abgeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung nicht weiter, da die Versicherungsgesellschaften allenfalls Kulanzangebote im Rahmen von rund 15 % der eigentlich versicherten Beträge machten und weitere Leistungen ablehnten. Die Kulanzangebote der Versicherer sind nicht nur aufgrund der deutlich geringeren Auszahlung, sondern vor allem wegen eines damit verbundenen Ausschlusses jeglicher Leistung in einem neuen Versicherungsfall im Zusammenhang mit Corona-bedingten, künftigen Betriebsschließungen zurückzuweisen.
Außergerichtlich war bislang nur bei den wenigsten Versicherungsgesellschaften ein Einlenken zu erreichen. Mittlerweile sind die ersten Klageverfahren anhängig - mit durchaus sehr guten Erfolgsaussichten!
In einem ersten Verhandlungstag im Landgericht München wurden die Hauptargumente der Versicherer (präventive Schließungsmaßnahme anstelle Einzelschließung, fehlende Erwähnung des Covid19-Virus im Infektionsschutzgesetz, Anrechnung geleisteter staatlicher Zuschüsse auf den versicherten Tagessatz) als in vielen Fällen unerheblich zurückgewiesen. Derzeit ist davon auszugehen, dass sich die Ansprüche der Versicherungsnehmer in weit höherem Umfang als dem Kulanzangebot der Versicherer durchsetzen lassen.
Als Fachanwältin für Versicherungsrecht vertrete ich Sie gerne im Rechtsstreit gegen Ihren Versicherer. Bitte melden Sie sich auch für den Fall, dass Sie bereits ein Vergleichsangebot angenommen haben, gegebenenfalls ist dies anfechtbar und ein Klageverfahren noch möglich.
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