Bei diesen Immobilienfonds (z. B. Stratego Grund) droht Ende 2015 die Verjährung!

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Verjährung Immobilien(dach)fonds 2015

Bei diesen Immobilienfonds droht die Verjährung Ende 2015

  • Stratego Grund, 
  • Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, 
  • Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, 
  • Allianz Flexi Immo, 
  • CS Euroreal, 
  • DWS ImmoFlex, 
  • db ImmoFlex

Verjährung droht zum 31.12.2015 bei Kenntnis im Jahr 2012!

Viele so genannte Dachfonds und offene Immobilienfonds (z. B. Stratego Grund, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, Allianz Flexi Immo, CS Euroreal, DWS ImmoFlex, db ImmoFlex u. a.) haben im Jahr 2012 die Ausgabe und Rücknahme von Anteilsscheinen, zunächst vorübergehend, ausgesetzt. Seither kommen Anleger an ihr investiertes Geld nicht mehr heran. Zudem verlieren die Anteile laufend an Wert. Inzwischen befinden sich die meisten Fonds in der endgültigen Abwicklung und schütten etwa halbjährlich die aus den Zielfonds generierten liquiden Mittel anteilig an die Anleger aus. Da sich der Verkauf der Immobilien in den Zielfonds scheinbar teilweise als schwierig erweist, dauern die Abwicklungen sowohl der Zielfonds als auch der Dachfonds an. So wird bei Stratego Grund, DWS Immoflex, Allilanz FlexiImmo die Abwicklung im Jahr 2018 angestrebt. Die Schwierigkeiten bei der Abwicklung beeinflussen scheinbar auch den Wert der Anteile. Dieser sinkt bei allen in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds stetig. Welchen Anteil die Anleger am Ende tatsächlich zurück erhalten werden, ist derzeit nicht absehbar.

Anspruch auf Schadenersatz bei Nichtaufklärung über das sog. Aussetzungs- und Schließungsrisiko der offenen Immobilienfonds ist nach herrschender Rechtsprechung gegeben:

Bei Kauf der Anteile an Stratego Grund, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, Allianz Flexi Immo, CS Euroreal, DWS ImmoFlex, db ImmoFlex und Co. wurden die Anleger zumeist nicht darüber aufgeklärt, dass die vorübergehende oder gar endgültige Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme erfolgen kann. Dies hielten die meisten Banken und Berater lange Zeit nicht für nötig, weil es lediglich ein „abstraktes” Risiko sei. Der BGH hat jedoch in seinen Entscheidungen vom 29.04.2014 (Az. XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) entschieden, dass über dieses Risiko aufzuklären war, auch schon vor 2008, als sich die Immobilienkrise entwickelte.

Kenntnis von dem Aussetzung- und Schließungssrisiko wohl in 2012

Mit der Information über die – zunächst nur vorübergehende – Schließung haben die Anleger im Jahr 2012 Kenntnis davon erlangt, dass ihnen bei Kauf der Anteile nicht das Risiko der Aussetzungs- bzw. sogar Schließungsmöglichkeit mitgeteilt wurde. Deshalb droht nun mit Ablauf des 31.12.2015 Verjährung der entsprechenden Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank oder das beratende Unternehmen. Das bedeutet, dass die Schadenersatzansprüche ab Januar 2016 nicht mehr gerichtlich durchsetzbar sind.

Anleger sollten deshalb ihren konkreten Sachverhalt daraufhin prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen. Mögliche Ansprüche sind nach der aktuellen Entwicklung dieser Fonds vermutlich viel höher als die noch zu erwartenden Ausschüttungen. Die Schadenersatzansprüche müssten sodann noch in diesem Jahr durch Klageerhebung, Schlichtungsantrag oder Antrag auf Erlasse eines Mahnbescheides geltend gemacht werden, um die Verjährung zu hemmen. Es ist deshalb für betroffene Anleger von Stratego Grund, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, Allianz Flexi Immo, CS Euroreal, DWS ImmoFlex, db ImmoFlex & Co. Eile geboten.

In Bezug auf andere, derzeit noch nicht bekannten Aufklärungspflichtverletzungen ist die Verjährung gesondert zu prüfen und möglicherweise auch im nächsten Jahr noch die Geltendmachung von Schadenersatz möglich. Allerdings ist auch immer die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren ab Tag der Kauforder zu beachten. Danach werden im Laufe des Jahres 2016 Schadenersatzansprüche verjähren, die im Zusammenhang mit einer Zeichnung, einem Kauf oder Erwerb im Jahr 2006 entstanden sind. Auch hier ist Eile geboten.

JUSTUS rät:

Beauftragen Sie rechtzeitig einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Sicherung Ihrer Schadenersatzansprüche. Wir konnten in der Vergangenheit eine Vielzahl von Immobilienfondsanlegern gerichtlich erfolgreich vertreten. Eine erste Einschätzung und Übersicht zu den voraussichtlichen Kosten sowie eine Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung erstellen JUSTUS Rechtsanwälte im Rahmen einer Erstberatung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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