Beiträge aus der Privaten Krankenversicherung zurückfordern: Schade ich dem Gesundheitssystem?

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Viele privat Krankenversicherte sind verunsichert, wenn es darum geht, ihre PKV-Beiträge aus unwirksamen Beitragserhöhungen zurückfordern. Sie glauben, dass sie dem Gesundheitssystem schaden, da schließlich mit den Beiträgen eine gute ärztliche Versorgung in Deutschland sichergestellt wird. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Beitragserhöhungen zustande kommen und wer der wahre Schadenverursacher in Sachen PKV-Beiträge ist. 

Warum PKV-Beitragserhöhungen? 

Schauen wir uns zunächst einmal an, wie Beitragserhöhungen in der PKV zustande kommen. Die Kosten für medizinische Versorgung in Deutschland sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Das liegt vor allem an neuen, oftmals teureren Medikamenten oder moderneren Behandlungs- und Operationsmethoden. Hinzu kommt, dass die Menschen immer älter werden und somit mehr Ältere medizinische Versorgung brauchen. Auch die Kosten für ambulante und Krankenhausbehandlung steigen.  

Kalkulierte und tatsächliche Kosten müssen verglichen werden 

Die privaten Krankenkassen kalkulieren jährlich aufs Neue, welche Kosten auf sie zukommen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die kalkulierten mit den tatsächlichen Kosten zu vergleichen. Gibt es hier eine Abweichung von mehr als zehn Prozent, müssen alle Rechnungsgrundlagen überprüft werden. Wird die Abweichung hierbei bestätigt, steht womöglich eine Beitragsanpassung an. 

PKV-Beitragserhöhung muss von Treuhänder überprüft werden 

Dazu muss jedoch ein Treuhänder hinzugezogen werden, der der Prämienänderung zustimmen muss. Als Treuhänder darf nur eingesetzt werden, wer fachlich geeignet und vom jeweiligen Versicherungsunternehmen unabhängig ist. Der Treuhänder ist für die Überprüfung zuständig, ob die Beitragsanpassung den dafür bestehenden Vorschriften entspricht. 

Ist ein Treuhänder wirklich unabhängig? 

In der Vergangenheit kam es teilweise zu massiven Beitragserhöhungen bei den privaten Krankenversicherern, teilweise sogar über 50 % . Einige Versicherte zweifelten die Rechtmäßigkeit dieser Erhöhungen an und zogen vor Gericht, vor allem, weil sie der Meinung waren, die eingesetzten Treuhänder stünden in einem zu engen finanziellen Verhältnis zu den Versicherern. 

BGH-Urteil klärt Treuhänderstreit 

Im Dezember 2018 sorgte der Bundesgerichtshof (BGH) schließlich in dem sogenannten Treuhänderstreit für Klarheit, er wies die Klage ab. Hätte der BGH hier eine Abhängigkeit der Gutachter festgestellt, hätten Millionen betroffene Privatversicherte damals schon viel Geld zurückverlangen können. Der BGH aber argumentierte, dass nicht die Zivilgerichte für die Prüfung der Unabhängigkeit zuständig sind, sondern die Aufsichtsbehörde BaFin. Somit gingen die Privatversicherten im Treuhänderstreit tatsächlich erst einmal leer aus. 

BGH: PKV-Beitragserhöhungen können zivilrechtlich überprüft werden 

Im selben Urteil gab der BGH aber auch vor, dass jeder Versicherte zivilrechtlich prüfen lassen kann, ob Beitragsänderungen entsprechend den Vorschriften erfolgt sind. Damit soll den Interessen der Verbraucher Genüge getan werden. Zu oft hatten missverständliche oder schwammige Formulierungen Verbraucher benachteiligt und auch teilweise zu umfangreichen Verbraucherskandalen geführt. 

OLG und LG geben Kläger recht 

Im Januar 2020 gab das Oberlandesgericht (OLG) Köln einem Kläger recht, der wegen nicht ausreichend begründeter Beitragserhöhungen gegen die AXA Versicherung vorgegangen war (Aktenzeichen 9 U 138/19). Ein weiteres Urteil gegen die Barmenia wurde im April 2020 vom Landgericht (LG) Frankfurt gefällt (Aktenzeichen 2-23 O 198/19). 

PKV-Beitragserhöhungen müssen verständlich sein 

Die privaten Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden eine Beitragserhöhung verständlich zu erklären. Aber fast alle Versicherungsunternehmen haben es bei ihren Schreiben oftmals nicht ganz so genau genommen und haben ihren Kunden die Erhöhungen nicht in dem nötigen Maße erklärt. Teilweise waren diese missverständlich, unvollständig und gar inhaltlich falsch. Dass PKV-Kunden in vielen Fällen unrechtmäßig zu viel gezahlt haben, wissen die meisten gar nicht. 

Geltendes Recht statt nur „Formfehler“ 

Nun spielen die Versicherer und Makler diese Angelegenheit gern als „Formfehler“ herunter. Den Versicherten wird eingeredet, dass eine Rückforderung der zu viel gezahlten Beiträge zulasten des Gesundheitssystems gehe, das schließlich auf dem Solidaritätsprinzip basiere. Wenn die Versicherten sich das Geld zurückholten, würde es unterm Strich für alle teurer werden.  

Verbraucherschutz steht im Vordergrund 

Fakt ist aber, dass es von den PKVen gar nicht erst zu falschen oder unzureichenden Begründungen hätte kommen dürfen. Die Versicherungen haben gegen geltendes Recht verstoßen, für das Verbraucherschützer lange gekämpft haben. Und ebendiese Ungenauigkeit der Versicherer – womöglich nur um Kosten zu sparen – schadet dem Gesundheitssystem, nicht die unzähligen Privatversicherten, die jahrelang zu viel gezahlt haben und sich nun das zurückholen, was ihnen vom Gesetz her zusteht. 

Anwälte sorgen für Einhaltung 

Auch den immer wieder auftauchenden Vorwurf an Anwälte, hier nur „abkassieren“ zu wollen, können wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing entkräften: Uns geht es in erster Linie darum, den Verbrauchern zur Seite zu stehen und somit „Waffengleichheit“ im Verhältnis Verbraucher/Unternehmen herzustellen. Wir setzen uns dafür ein, dass Unternehmen sich an die geltenden Gesetze halten und ihr Handeln für alle transparent machen. Gleichzeitig werden die Kosten sogar von der Rechtsschutzversicherung übernommen.  

Fast alle Versicherungen betroffen 

Somit brauchen Privatversicherte kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie sich die zu viel gezahlten Beträge von ihrer PKV zurückholen. Den Schaden haben eindeutig die Krankenversicherer zu verantworten. Je mehr Verbraucher hier von ihrem Recht Gebrauch machen, umso größer wird der Druck auf die Versicherer, sich in Zukunft an die geltenden Gesetze zu halten. Wir als Verbraucherkanzlei haben bereits Tausende von Versicherungsverträgen geprüft und festgestellt, dass fast alle fehlerhaft sind. Egal ob AXA, Barmenia, ARAG, Allianz oder DKV – fast alle Versicherungen sind betroffen. 

Sind Sie auch privat versichert? 

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung geltend zu machen. Auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Ihre PKV-Beitragserhöhungen unwirksam sind. Sie können uns auch telefonisch unter 030/220 123 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!  

 
 


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