Berlin macht derzeit wegen einer Vielzahl von Leichenfunden auf sich aufmerksam

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Die Ermittlungsbehörden in Berlin sind derzeit noch stärker im Einsatz als sonst. Allein in den letzten Wochen wurden insgesamt sechs Leichen gefunden und weitere Begehungen schwerer Strafdelikte gemeldet. 

Beispielsweise wurde eine 35-Jährige Frau tot in ihrer Wohnung aufgefunden, daneben wurde eine tote 19-Jährige im Bereich einer Grünanlage in einer Wohnsiedlung aufgefunden. Auch in Kaulsdorf wurde eine 45-Jährige Frau tot in ihrer eigenen Wohnung entdeckt. 

Gemeinsam haben all diese Taten, dass es sich bei ihnen scheinbar um sogenannte „Beziehungstaten“ handelt. 

Bei der toten 35-jährigen Frau suchten mehrere Hundertschaften der Polizei nach ihrem Lebensgefährten, gegen den schon mehrfach wegen häuslicher Gewalt ermittelt worden ist. Beim nächsten Tötungsfall hat sich ein Bekannter der toten 19-Jährigen gemeldet und die Tat gestanden. Was die konkreten Motive gewesen sind, hat die Polizei nicht äußern wollen. Bei der toten 45-Jährigen aus Kaulsdorf war der Tatverdächtigte ihr Lebenspartner. Dessen Leiche wurde diese Woche im Butzer See entdeckt. 

Solche Beziehungstaten sind leider nicht selten und sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft führen bei solchen unklaren Fällen daher gerne zunächst Ermittlungen in dem Bekanntenkreis des Opfers durch. 

Sollte daher jemals die Polizei vor Ihrer Tür stehen oder Sie erhalten einen Brief von der Staatsanwaltschaft, so lassen Sie sich davon in erster Linie nicht einschüchtern. Bewahren Sie Ruhe und wählen Sie Ihre nächsten Schritte sorgsam. 

Sollten Sie Kenntnisse über gewisse Umstände haben oder gar in gewisse Vorfälle involviert sein, so steht Ihnen ein Schweigerecht zu. Es ist Ihnen auch dringend zu Raten in solchen Situationen Gebrauch davon zu machen und sich über mögliche Aussagen im Vorfeld von ihrem Verteidiger beraten zu lassen. 

Jegliche Aussagen, die Sie in Gegenwart eines Beamten äußern, können und werden gegebenenfalls im weiteren Verlauf des Verfahrens gegen Sie verwendet werden. 

Lassen Sie sich in solchen Fällen frühzeitig von einem Rechtsanwalt für Strafrecht verteidigen, denn in diesem Stadium des Verfahrens ist es noch möglich Ihre Position zu stabilisieren und unnötige Fehler zu vermeiden.

Als Angehörige eines getöteten Menschen haben Sie nach der Straprozessordnung eine Vielzahl von Rechten. So steht Ihnen ein Recht auf Akteneinsicht und der Anschluss als Nebenkläger in einem möglichen Strafprozess zu. 

In beiden Situationen stehe ich Ihnen gern zur Seite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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