Berührungsloser Verkehrsunfall: Tipps für die Unfallaufnahme und Beweissicherung
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Berührungslose Unfälle im Straßenverkehr: Ein unerwartetes Risiko
Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit Ihrem Auto auf dem Weg zur Arbeit Richtung Innenstadt, als plötzlich ein anderes Fahrzeug vor Ihnen abrupt bremst. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, müssen Sie ausweichen, verlieren die Kontrolle über Ihr Fahrzeug und erleiden einen Schaden. In solchen Fällen spricht man von einem berührungslosen Unfall – eine Situation, die viele Verkehrsteilnehmer nicht auf dem Schirm haben, aber dennoch häufig vorkommt.
Was ist ein berührungsloser Unfall?
Ein berührungsloser Unfall liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch das Verhalten eines anderen zu einem Fahrmanöver gezwungen wird – beispielsweise durch Ausweichen oder Abbremsen – und dabei einen Schaden erleidet, ohne dass die Fahrzeuge miteinander in Kontakt kommen. Diese Art von Unfall kann sehr komplex sein, da es oft schwierig ist, den Nachweis zu erbringen, dass das Verhalten des anderen Fahrers ursächlich war.
Rechtliche Grundlagen
Nach § 7 Abs. 1 StVG haftet ein Fahrzeughalter, wenn ein Sach- oder Personenschaden „bei dem Betrieb“ seines Fahrzeugs verursacht wurde. Es reicht jedoch nicht aus, dass das Fahrzeug an der Unfallstelle anwesend war. Entscheidend ist, dass das Verhalten des Fahrers oder eine typische Gefahr des Fahrzeugs den Unfall zumindest mit ausgelöst hat.
Der Geschädigte muss also darlegen und beweisen, dass er durch das Verhalten des Schädigers zu einem Ausweich- oder Abwehrmanöver gezwungen wurde. Ein Beispiel könnte sein, dass ein Fahrzeugfahrer plötzlich die Spur wechselt, ohne den anderen Verkehrsteilnehmer zu beachten, was diesen dazu zwingt, auszuweichen und einen Unfall zu verursachen.
Wann besteht eine Haftung bei berührungslosen Unfällen?
Für eine Haftung bei berührungslosen Unfällen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kausalität: Das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers muss direkt oder mittelbar den Unfall ausgelöst haben.
- Typische Gefahr: Der Schaden muss eine Folge der spezifischen Gefahren sein, die mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs verbunden sind.
- Nachweisbarkeit: Es muss eindeutig bewiesen werden können, dass das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers ursächlich war.
Tipps für Verkehrsteilnehmer
Berührungslose Unfälle sind rechtlich anspruchsvoll, da der Nachweis der Verursachung durch den anderen Verkehrsteilnehmer oft schwierig ist. Sollte Ihnen ein solcher Unfall widerfahren, beachten Sie daher folgende Tipps:
- Sichern Sie alle Beweise: Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, notieren Sie sich Kennzeichen und die Kontaktdaten von Zeugen.
- Notieren Sie den Unfallhergang detailliert: Halten Sie fest, was genau passiert ist, um die Situation später klar darzustellen.
- Ziehen Sie frühzeitig rechtlichen Beistand hinzu: Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die erforderlichen Beweise zu sammeln.
Fazit
Berührungslose Unfälle können zu rechtlichen und finanziellen Herausforderungen führen. Es ist wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein und im Ernstfall gut vorbereitet zu sein. Wenn Sie Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam klären wir Ihre Chancen auf eine Entschädigung!
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