Berufsunfähigkeit und CFS: Update 2020

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Mit unserem heutigen Rechtstipp wollen wir Sie darüber informieren, wie Sie bei CFS Ihre Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen.

Bei dem in vielerlei Hinsicht noch ungeklärten Krankheitsbild CFS werden Sie sich bislang unter dem Gesichtspunkt mit der Krankheit befasst haben, dass Sie Heilungsmöglichkeiten suchen.

Um die Heilungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen, ist es selbstverständlich zunächst erforderlich, eine richtige Diagnose zu erhalten.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung im gerichtlichen Verfahren ist das jedoch nur bedingt hilfreich.

Insbesondere besteht die Schwierigkeit, dass die Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren bei dem Krankheitsbild CFS häufig zurückhaltend sind.

Das auch vor dem Hintergrund, dass der Sachverständige selbst haftet, wenn er grob fahrlässig ein falsches gutachterliches Ergebnis liefert.

Dieses kombiniert mit den Schwierigkeiten bei der Diagnose von CFS hat entsprechend häufig zur Folge, dass die Bestätigung der Erkrankung CFS im gerichtlichen Verfahren nicht erfolgt.

Hierauf müssen Sie sich im Klageverfahren einstellen.

Das ist dadurch möglich, dass der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsleistung nach den Versicherungsbedingungen lediglich voraussetzt, dass Sie krankheitsbedingt zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage sind, die letzte Berufstätigkeit auszuüben.

Hierauf sollten Sie Ihren Vortrag im Klageverfahren ausrichten.

Bestehen Sie nicht darauf, dass der gerichtliche Gutachter die Diagnose CFS bestätigen soll.

Beschränken Sie Ihren Vortrag darauf, welche krankheitsbedingten Beeinträchtigungen tatsächlich bestehen, so dass der Sachverständige dieses isoliert bestätigen kann, ohne auch bestätigen zu müssen, dass das Gesamtbild der Erkrankung CFS vorliegt.

Ob die Bestätigung sodann im Bereich der Neurologie, Immunologie oder psychiatrisch erfolgt, ist dann nicht mehr relevant.

Entscheidend ist allein, dass der Sachverständige die vorliegenden Beeinträchtigungen bestätigt.

Er muss diese dann nicht mehr auch noch zusammenfassend als CFS betiteln.

Weitere Informationen können Sie auch unserem zugehörigen Video entnehmen.

Für darüber hinausgehende Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne auch persönlich zur Verfügung.


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