Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsanerkenntnis nach nur 8 Wochen durch Jöhnke & Reichow

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Ein Beitrag von: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Versicherungsnehmerin wandte sich an die auf u. a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der Württembergische Lebensversicherung AG. 

Wer muss die Berufsunfähigkeit beweisen?

In diesem Leistungsantragsverfahren erhielt die Versicherungsnehmerin eine umfängliche und kompetente Rechtsberatung hinsichtlich des Versicherungsvertrages. Dabei galt es herauszustellen, welche Ansprüche der Versicherungsnehmerin vertraglich zustehen. Des Weiteren unterstützte die Kanzlei Jöhnke & Reichow die Versicherungsnehmerin bei dem Leistungsantrag. Hierbei galt es die vielen Fragen des Versicherers vollumfänglich und detailliert zu beantworten und den Leistungsantrag entsprechend zu erstellen. Auch mussten umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit erarbeitet werden. Dazu gehörte es ebenfalls einen Stundenplan eines typischen Arbeitstages zu erstellen. Dieses ist zwingend notwendig, denn der Versicherte muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Der Versicherte ist in der Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit.

Gesundheitliche Beeinträchtigung: Tinnitus/Hörsturz – Morbus Menière

Die Versicherungsnehmerin erlitt einen schweren Hörsturz und musste mit Infusionen behandelt werden. Im Anschluss daran litt sie unter einem bleibenden Tinnitus beidseitig. Ständig hohe Frequenzen sowie tonloses Reden (flüstern) waren nicht mehr hörbar bzw. nicht wahrnehmbar. Auch eine Geräuschkulisse war für die Versicherte nicht mehr interpretierbar; Verschwimmen von Geräuschen zu einem ständigen Hintergrundrauschen, das mit veränderlich an- und abschwellender Stärke zunehmend unerträglich wurde; schleichende soziale Isolation durch Vermeidung von Kontakten auch außerhalt der Arbeitszeiten; Schlaf litt durch Ohrgeräusche, mehr als 2 Std. Schlaf am Stück waren nicht mehr möglich. Der Erschöpfungszustand und die Ohrgeräusche wurden immer stärker, bei gleichzeitigem Abfall der Hörfähigkeit. Seit 2017 gehäuft auftretende Gehörausfälle und Hörstürze mit Schwindel, gefolgt von Übelkeit und Erbrechen. Bei jedem Anfall: Jegliche Geräuschkulisse erzeugte Panik, Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerz, Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen, krampfartige Weinanfälle, Mutlosigkeit, Trauer, depressives Verhalten.

Zuletzt konkret ausgeübter Beruf in gesunden Tagen: Frisörin

Nachdem die Versicherungsnehmerin ihren ursprünglich ausgeübten Beruf als Frisörin gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, mandatierte sie die Kanzlei Jöhnke & Rechtsanwälte Hamburg, da diese auf Berufsunfähigkeitsverfahren spezialisiert sind.

Seit Juni 2018 war die Arbeit als Friseurin wegen dem starken Hörverlust, Tinnitus, Schwindel und Ausfallerscheinungen faktisch nicht mehr möglich, denn durch die sich ständig ändernde und überwiegend hohe Geräuschkulisse im Friseursalon kam es schrittweise zu einer schleichenden Verschlechterung des Hörvermögens mit ständig wiederkehrenden Anfällen. Zuhören war aufgrund der Schwerhörigkeit für die Versicherungsnehmerin immer schwerer; mit starker Einschränkung der Kommunikation und Auswirkungen auf die Tätigkeit, da Kundenwünsche nur rudimentär erkannt, bzw. wahrgenommen werden. Gewöhnliche Unterhaltungen waren auch nicht mehr möglich. Telefondienste zur Terminvereinbarung im Friseursalon waren auch nicht mehr möglich.

So musste die Versicherungsnehmerin ihre Tätigkeit komplett einstellen. 

Jöhnke & Reichow bietet vollumfängliche Beratung & Begleitung in BU-Verfahren!

Bereits im Vorwege unterstützte die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherungsnehmer und beriet über alle Aspekte des Berufsunfähigkeits-Verfahrens. Des Weiteren wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem Leistungsantrag beizufügen waren.

Um den Versicherungsnehmer auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, bzw. Leistungsantrags-Verfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.

Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch die Württembergische Lebensversicherung AG nach nur 8 Wochen!

Bereits nach 8 Wochen wurde der Leistungsantrag durch die Württembergische Lebensversicherung AG vollumfänglich bewilligt. Dementsprechend musste kein förmliches Verfahren gegen die Versicherung geführt werden, da alle vertraglichen Ansprüche der Versicherungsnehmerin unbefristet anerkannt wurden. Der Versicherer kehrte dabei rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherungsnehmer aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Expertenrat zahlt sich in BU-Verfahren aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen. Soforthilfe und Tipps entnehmen Sie unserer Präsenz unter www.bu-anwalt24.de.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB



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