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Beschuldigter im Verfahren wegen Körperverletzung, § 223 StGB: Wie sollte man sich verhalten?

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Schon eine Ohrfeige kann ausreichen, um ein Verfahren wegen Körperverletzung einzuleiten. Schon allein deswegen gehören Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung zum Alltag eines Rechtsanwalts im Bereich des Strafrechts.

Aber insbesondere bei wechselseitigen, tätlichen Auseinandersetzungen kann auch ein Opfer zum Beschuldigten werden, wenn zunächst nicht klar ist, von wem die Tat ursprünglich ausging und wer sich lediglich verteidigen wollte.

Insbesondere bei Rangeleien auf Jahrmärkten, Festen oder in Kneipen werden viele Zeugen befragt. Schnell kann so ein verzerrtes oder gänzlich falsches Bild entstehen, indem Zeugen (bewusst oder unbewusst) falsche Angaben machen und die Polizei dann in diese Richtung weiterermittelt.

Ohne Kenntnis der Akte werden Sie hiervon jedoch erst dann etwas mitbekommen, wenn es schon (fast) zu spät ist – mit der Zustellung des Strafbefehls oder der Anklageschrift.

Unterliegen Sie daher nicht dem Glauben, „das wird sich schon alles von allein aufklären, ich bin ja unschuldig“!

Sollten Sie in ein Verfahren wegen Körperverletzung involviert sein, kontaktieren Sie so früh wie möglich mich oder einen anderen Strafverteidiger. Als Strafverteidiger werde ich zunächst die Ermittlungsakte beantragen. Mit dieser kann das Verfahren beurteilt und in die richtigen Bahnen gelenkt werden.

Als strafrechtliche Folge sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Liegt gar eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) vor, reicht der Strafrahmen bis zu zehn Jahren.

Wie so oft im Strafrecht, darf auch bei der Körperverletzung nicht das zivilrechtliche Problem außer Acht gelassen werden: So kann es zu Problemen mit der Arbeit kommen oder auch zu Schmerzensgeldforderungen des Opfers. Bei Beamten kann es zusätzlich zu Problemen mit der Anstellung beim Staat kommen.

Hier gilt es daher, möglichst früh entgegenzuwirken. Gerade bei kleineren Körperverletzungen besteht oft die Möglichkeit, ein solches Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen.

Sollten Sie Beschuldigter in einem Verfahren wegen Körperverletzung sein, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich. Ich werde mich gerne des Falls annehmen und Ihnen tatkräftig zur Seite stehen.

Rechtsanwalt Marco Lott


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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