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Betrug beim Autokauf im Internet?

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Der Artikel beleuchtet die zunehmenden Betrugsmaschen beim Autokauf im Internet und wie diese rechtlich einzuordnen sind. Es wird klar dargestellt, dass sich Kriminelle des Internets bedienen, um durch verschiedene Tricks potenzielle Käufer zu täuschen und zu schädigen. Dabei werden verschiedene Betrugsmethoden wie der Strohmann-Trick, der Transportfirma-Trick, der Hehler-Trick, der Kaufantrag-Trick sowie der Scheck-Trick und der Schadensersatztrick beschrieben. Zentral ist, dass ein Betrug nach § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch vorliegt, wenn durch Täuschung ein Vermögensschaden bei anderen verursacht wird. Dem Artikel nach sollten Autokäufer beim Onlinekauf vorsichtig sein und unter anderem persönliche Fahrzeugübergaben bevorzugen sowie keine Vorkassenleistungen ohne gesicherte Seriosität des Verkäufers akzeptieren. Zudem wird auf die rechtlichen Schritte hingewiesen, die Betroffene im Falle eines Betrugs ergreifen können, darunter die Möglichkeit einer Strafanzeige und die Einschaltung eines Rechtsanwalts, um zivilrechtlich vorzugehen. Abschließend wird auf die Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Autokauf hingewiesen, die nach § 438 Abs.1 BGB bei zwei Jahren liegen, wobei Besonderheiten bei Verbrauchsgüterkäufen bestehen können.

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Der Autokauf im Internet boomt, damit einhergehen jedoch immer neue Betrugsmaschen mit denen Kriminelle Sie um Ihr Geld bringen wollen. Auf der Suche nach dem besten Angebot lassen sich Interessierte oftmals durch den scheinbar „unschlagbaren Preis“ blenden und gehen blind auf das Angebot ein. 

Dass sich Betrüger diese Verhaltensweise zu Nutze machen ist keine Neuheit, allerdings lassen sich diese immer neue Tricks einfallen, um Beute zu machen. Ich möchte Ihnen in diesem Beitrag die Maschen der Betrüger aufzeigen und was Betroffene für rechtliche Möglichkeiten nach einem Betrug beim Autokauf haben.

Betrug aus strafrechtlicher Sicht 

Das Gesetz enthält in § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) eine Definition von Betrug. Demnach macht sich strafbar, „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“

Die Rechtsprechung hat allerdings festgelegt, welche objektiven Voraussetzungen für einen Betrug im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB vorliegen müssen. Demnach muss es sich um eine Täuschung über Tatsachen handeln. Unter einer solchen Tatsache versteht man alle gegenwärtigen oder vergangenen Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse, die dem Beweis zugänglich sind. 

Durch die Täuschungshandlung muss bei dem Betroffenen ein Irrtum erregt oder unterhalten worden sein. Ein Irrtum im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB liegt vor, wenn ein Widerspruch zwischen der Vorstellung des Getäuschten und der Wirklichkeit besteht. Als weitere Voraussetzung wird die Vermögensverfügung durch den Betroffenen angesehen. 

Der Getäuschte muss aufgrund des täuschungsbedingten Irrtums eine Verfügung über sein eigenes oder über ein fremdes Vermögen vornehmen. Eine solche Verfügung ist jede Handlung, die sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. 

Abschließend muss durch die Vermögensverfügung ein Schaden entstanden sein. Zur Berechnung eines Schadens ist der Wert des Vermögens vor und nach der irrtumsbedingten Vermögensverfügung zu vergleichen. Ein Schaden liegt also vor, wenn sich bei dem Vergleich ein negativer Saldo ergibt.

Wie gehen Betrüger vor? 

Betrüger lassen sich beim Autokauf im Internet immer wieder neue Tricks einfallen, um an Geld zu kommen. Besonders häufig lässt sich im Internet der so genannte „Strohmann-Trick“ vorfinden. Bei diesem werden durch einen Händler Gebrauchtwagen zum Kauf im Internet angeboten. 

Dieser handelt allerdings im Auftrag eines privaten Kunden und wird nur als Vermittler tätig. Bei einem Autokauf besteht grundsätzlich eine Sachmängelhaftung, die jedoch auf diese Weise umgangen werden soll. 

Denn der Vermittler haftet für etwaige Sachmängel nicht, wie er dies bei einem regulären Verkauf tun müsste. Ein Betrug liegt hier immer dann vor, wenn sich der Händler nur als Vermittler ausgibt, es sich bei dem Autokauf jedoch um ein Eigengeschäft handelt, welches er zu vertuschen versucht.

Eine weitere Betrugsmasche beim Autokauf im Internet ist die vermeintliche Überführung eines Fahrzeuges durch eine Transportfirma aus dem Ausland. Im Internet werden oftmals Fahrzeuge deutlich unter Marktpreis angeboten, weil sich diese angeblich im Ausland befinden und diese dort deutlich günstiger angeboten werden. 

Der Betrug spielt sich dabei so ab, dass Kriminelle Scheinfirmen gründen, die sich um den Transport des entsprechenden Fahrzeuges kümmern sollen. Wird vom Verkäufer eine Bezahlung bei der vermeintlichen Fahrzeugübergabe an das angebliche Transportunternehmen vorgeschlagen, sollten Käufer hier von einem Autokauf absehen. 

Denn ist das Geld erst einmal überwiesen worden, bricht der Kontakt in der Regel ab und das bezahlte Geld ist weg. Ratsam ist daher immer eine persönliche Fahrzeugübergabe mit einer anschließenden Kaufpreiszahlung. Dieser Grundsatz gilt allgemein bei einem Autokauf im Internet, um etwaigen Risiken direkt aus dem Weg zu gehen und einen Betrug zu verhindern.

Weitere Tricks der Betrüger beim Autokauf im Internet

Zu einer ebenfalls weit verbreiteten Masche von Betrügern zählt der Hehler Trick. Auch diese Masche lässt sich vor allem beim Autokauf im Internet wiederfinden, da sich Betrüger hier anonym nach einem Käufer Ausschau halten können. Bei den Fahrzeugen handelt es sich hier um unterschlagene oder gestohlene Fahrzeuge. 

Die Betrüger bieten ihr vermeintlich eigenes Fahrzeug zu einem günstigen Preis im Internet an und statten dieses mit gefälschten Papieren aus. Misstrauisch sollten Käufer werden, wenn die Fahrzeugübergabe an ungewöhnlichen Orten stattfinden. Soll das Fahrzeug beispielsweise an einer Raststätte übergeben werden sollten Zweifel an der Seriosität des Verkäufers entstehen. 

Zwar lässt sich nur schwer feststellen, ob es sich tatsächlich um einen seriösen Verkäufer handelt, jedoch können neben dem Ort der Fahrzeugübergabe auch die Papiere ein weiteres Indiz für einen Betrug darstellen. Dokumente, die nicht gut leserlich oder aber verwaschen sind, sollten Käufer ebenfalls misstrauisch machen.

Doch nicht nur bei einem Autokauf kann es zu einem Betrug durch Kriminelle kommen. Weit verbreitet im Internet ist zudem eine Masche, bei der sich Betrüger eines Kaufantrags bedienen. Bei dem Verkauf eines Autos im Internet kann es mitunter äußerst lange dauern, bis sich der erste Interessent meldet. 

Meldet sich hingegen ein potentieller Käufer und äußert ein großes Interesse an dem Autokauf, ist die Freude groß. Dies machen sich Betrüger mit dem so genannten Kaufantrag-Trick zu nutze. Dabei wird dem Verkäufer ein Kaufantrag geschickt, den dieser per E-Mail bestätigen soll. Jedoch weicht der Kaufantrag vom Inserat ab, sei es das Erstzulassungsdatum oder aber ein Ausstattungsmerkmal. 

Wenn der Verkäufer dies nicht bemerkt, fordern Betrüger anschließend bei der Fahrzeugübergabe Preisminderungen oder aber Schadensersatz. Autoverkäufer sollten sich daher den Kaufantrag eines potentiellen Interessenten genauestens durchlesen und diesen nicht unachtsam bestätigen.

Autokauf im Internet - welche Maschen es beim Betrug gibt

Eine weitere Betrugsmasche, die im Internet beim Autokauf äußerst verbreitet ist, ist der so genannte Scheck-Trick. Bei dieser Masche sitzen die Betrüger oftmals im Ausland und bieten dem Autoverkäufer eine Kaufpreiszahlung mit einem Scheck an. 

Der vermeintlich echte Scheck hat allerdings einen höheren Betrag als der vom Autoverkäufer geforderte Kaufpreis. Die Begründungen dafür fallen immer unterschiedlich aus, was sich allerdings nicht unterscheidet ist die Forderung der Betrüger, die überschüssige Summe per Überweisung auszugleichen. 

Da die Betrüger sich wie gesagt oftmals im Ausland befinden handelt es sich bei der Überweisung um eine Auslandsüberweisung oder aber über einen Bargeldtransfer über ein Bargeldtransferunternehmen. 

Betroffene merken oftmals erst dann, dass sie zum Opfer eines Betruges wurden, wenn sie den erhaltenen Scheck einlösen und dabei feststellen, dass dieser nicht gedeckt oder aber gefälscht ist. Es sollte daher grundsätzlich von einem Bargeld Transfer bei einem Autokauf abgesehen werden, da diese für einen Autokauf im Internet nicht geeignet sind.

Autokauf im Internet - verschiedene Arten des Betrugs

Eine weitere Masche von Betrügern beim Autokauf im Internet ist der so genannte Schadensersatztrick. Betroffene erhalten bei dieser Mache eine unaufgeforderte E-Mail eines vermeintlichen Interessenten, der den Verkäufer zu einer Bestätigung der Fahrzeugdaten und persönlichen Daten bittet. 

Wenn es sich um Betrüger handelt, wird der Kontakt nach dieser einmaligen E-Mail abbrechen. Nachdem das Fahrzeug verkauft worden ist und das jeweilige Inserat im Internet gelöscht wurde, nehmen die Betrüger erneut Kontakt mit dem Verkäufer auf. 

Diese behauptet, es hätte sich bei der vorherigen E-Mail um eine Kaufbestätigung gehandelt. Anschließend behaupten diese, sie hätte das Auto bereits zu einem höheren Preis weiterverkauft und begründen somit eine Schadensersatzforderung. Bei einem Autoverkauf im Internet sollten Verkäufer daher stets Vorsicht walten lassen bei dem Beantworten von unaufgeforderten E-Mails.

Ein weiterer weit verbreiteter Trick bei einem Autokauf ist der, dass zwar keine Vorkasse vereinbart wird, Betrüger aber unter einem Vorwand den Käufer zu der Zahlung eines gewissen Betrages auffordern. 

Zu einem solchen Vorwand gehört, dass angeblich Geld benötigt wird, um Kfz-Papiere von der Bank abzuholen. Handelt es sich tatsächlich um Betrüger werden die Käufer danach nichts mehr von dem vermeintlichen Verkäufer hören und ihr Geld auch nicht mehr wiedersehen.

Tipps beim Autokauf im Internet 

Da der Autokauf im Internet eine immer größer werdende Rolle spielt und Betrüger daher auch immer einfallsreicher werden, gilt es einige grundlegende Dinge zu beachten, um nicht zum Betrugsopfer beim Autokauf zu werden. 

Empfehlenswert, aber leider nicht immer ohne weiteres möglich ist, sich das gewünschte Fahrzeug vor dem Kauf persönlich anzusehen. Auch sollten Sie sich nicht scheuen dem Verkäufer Fragen zu stellen und dies am besten schriftlich, da Sie den Schriftverkehr so am besten dokumentieren können. 

Bei Zweifeln an der Seriosität eines Autoverkäufers sollten sie unbedingt von einem kauf absehen und sich an einen gewerblichen Händler wenden, die ebenfalls einen Autoverkauf über das Internet anbieten. 

Wann verjähren die Ansprüche?

Die Ansprüche, die bei einem Autokauf entstehen, verjähren nach einer gewissen Zeit. Für den Kraftfahrzeugsverkauf gilt gemäß § 438 Abs.1 BGB grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren ab Ablieferung für Ansprüche auf Nacherfüllung (§ 439 BGB) und Schadensersatz. 

Besonderheiten hinsichtlich der Fristen können sich in den AGB ergeben oder, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, der Vertrag also zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher zustande gekommen ist. 

Handelt es sich um einen solchen verbrauchsgüterkauf, kommt es zudem zu einer Beweislastumkehr. Nach dieser wird vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb von sechs Monaten auftritt, bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war.

Was tun, wenn der Verkäufer nicht reagiert?

Reagiert der Verkäufer nicht oder weigert sich die Ansprüche des Autokäufers zu erfüllen, kann dieser seine Ansprüche durch einen Mahnbescheid oder mit Hilfe einer Klage geltend machen. Problematisch wird dies jedoch dann, wenn sich die Betrüger im Ausland befinden und nicht ausfindig gemacht werden können. 

Dies sollte Betroffene jedoch nicht davon abhalten bei der Polizei eine Strafanzeige zu stellen. Auch kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts hilfreich sein, um zivilrechtlich gegen die Betrüger vorgehen zu können. Ein Anwalt kann dabei helfen rechtliche Schritte gegen diese einzuleiten und Sie auch bei einem Verfahren vor Gericht zu vertreten. 

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

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