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Bewährungsstrafe - was Sie wissen und beachten müssen!

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Bewährungsstrafe - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Haftstrafen von bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.
  • Damit es dazu kommt, muss eine günstige Sozialprognose vorliegen.
  • Während der Bewährungszeit kann der Verurteilte in Freiheit leben, muss jedoch Bewährungsauflagen einhalten.
  • Wird die verurteilte Person in der Bewährungszeit nochmals straffällig oder befolgt sie Auflagen nicht, drohen ihr weitere Sanktionen bis hin zum Widerruf der Strafaussetzung.

Wo sind die maßgeblichen Vorschriften zur Bewährungsstrafe zu finden?

Die Strafaussetzung zur Bewährung ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Konkret sind die ausschlaggebenden Bestimmungen in den §§ 56 ff. StGB zu finden.

Welche Bedingungen müssen für die Aussetzung einer Haftstrafe zur Bewährung erfüllt sein?

Das Gericht kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Haftstrafe, zu der der Angeklagte zunächst verurteilt wurde, darf höchstens zwei Jahre betragen.
  • Der Straftäter hat sich die Verurteilung zu Herzen genommen und bereut aufrichtig sein Fehlverhalten.
  • Der Täter wird mit großer Wahrscheinlichkeit keine neuen Straftaten verüben. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer günstigen Sozialprognose.
Ob diese Bedingungen erfüllt sind, muss stets im jeweiligen Einzelfall genau geprüft werden. Beträgt die verhängte Freiheitsstrafe nicht mehr als 12 Monate und ist die Sozialprognose günstig, so muss die Strafe sogar zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Haftstrafen von einem bis zwei Jahren erfolgt die Aussetzung in der Praxis vor allem bei Erstdelikten.

Was genau ist die Bewährung bei einer Bewährungsstrafe?

Unter dem Begriff Bewährung ist ein klar bestimmter Zeitraum zu verstehen, in dem sich ein Straftäter für das in ihn gesetzte Vertrauen rechtfertigen muss. Entscheidet sich das Gericht für einen solchen Vertrauensvorschuss, beträgt die Bewährungszeit zwei bis fünf Jahre. Während dieser Zeit kann der Straftäter in Freiheit leben, hat aber Bewährungsauflagen zu erfüllen. Diese Auflagen erteilt ihm das Gericht.

Wird der Verurteilte in der Bewährungszeit erneut straffällig oder hält er Auflagen nicht ein, kann die Aussetzung widerrufen werden, Auflagen können verschärft werden und/oder der Zeitraum kann nachträglich verlängert werden. Wenn er sich aber in dieser Zeit nichts zu schulden kommen lässt, wird ihm die Strafe erlassen.

Zudem fällt unter den Begriff Bewährung auch die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung und die damit verbundene vorzeitige Haftentlassung. So sieht das Strafgesetzbuch vor, dass bei einem Straftäter, der bereits einen Teil seiner Freiheitsstrafe abgesessen hat, unter gewissen Voraussetzungen der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dafür ist es im Regelfall nötig, dass zwei Drittel der Strafe, mindestens aber zwei Monate, verbüßt sind.

Welche Auflagen kann das Gericht bei der Strafaussetzung zur Bewährung erteilen?

Bei der Strafaussetzung zur Bewährung verpflichtet das Gericht den Verurteilten dazu, sich an gewisse Auflagen und Weisungen zu halten. Dazu kann beispielsweise gehören:

  • den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen
  • jeden Wohnsitzwechsel zu melden
  • Geld an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen
  • unentgeltlich gemeinnützige Tätigkeiten auszuüben
  • sich in regelmäßigen Abständen bei Gericht oder einer anderen Stelle zu melden
  • den Kontakt zu gewissen Personen abzubrechen
  • sich als Einkommensloser um die Aufnahme einer Arbeit zu bemühen
  • gewissen Unterhaltspflichten nachzukommen
  • an einer Alkohol- oder Drogentherapie teilzunehmen

Wie wirkt sich die Bewährung aus?

Die Bewährung selbst hat keine Auswirkungen auf die Verurteilung. Der Verurteilte trägt dennoch einen Strafmakel und gilt auch als vorbestraft.

Die Verurteilung wird im Bundeszentralregister erfasst. Dies erleichtert den Strafverfolgungsbehörden bei Straftaten in der Bewährungszeit eine Überprüfung. Lässt man sich im Zeitraum der Bewährung etwas zu schulden kommen, erhält man im Regelfall bei weiteren Delikten eine schlechte Sozialprognose.

Wer bekommt einen Bewährungshelfer?

Als Hilfe kann dem Verurteilten für die Bewährungszeit ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Dazu kommt es insbesondere in den Fällen, wenn die verhängte Freiheitsstrafe länger als neun Monate beträgt und die verurteilte Person noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat.

Der Bewährungshelfer soll den Verurteilten in der Bewährungsphase unterstützen. Dabei geht es vor allem darum, dass die erhaltenen Auflagen und Weisungen eingehalten werden. Er kann aber auch dem Gericht Verstöße melden. Es ist im eigenen Interesse des Verurteilten, mit seinem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten, denn eine Weigerung kann die Chancen auf Widerruf der Aussetzung erhöhen.

Foto(s): ©Pixabay/lechenie-narkomanii

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