BFH-Urteil: Abmahnung an scheinprivate eBay-Verkäufer: 6 Verkäufe im Monat = gewerblicher Händler

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im August 2015 entschieden, dass eine eBay-Verkäuferin als gewerbliche Anbieterin einzustufen sei, da sie in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren insgesamt 140 Auktionen bei eBay abgewickelt hat (BFH, Urteil v. 12.08.2015, Az. XI R 43/13).

Der BFH erläutert zudem, dass insbesondere eBay-Verkäufer, die mit einem nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand einer Handelstätigkeit nachgehen, als gewerbliche Anbieter einzustufen sind. Durch ein planmäßiges Handeln würde diese Klassifizierung zudem bekräftigt.

Dies führt nach zutreffenden Ausführungen des BFH auch dazu, dass die betroffenen eBay-Händler zudem umsatzsteuerpflichtig sind und folglich Steuern hinterzogen haben. Den von der betroffenen eBay-Verkäuferin eingebrachten Einwand, das Anbieten von Ware sei nur für eine begrenzte Zeit auf der Plattform eBay erfolgt, ließ der BFH nicht gelten.

Nach Ansicht des BFH führen schließlich insbesondere aktive Schritte zur Vermarktung der eigenen Waren zu der Einstufung als gewerblicher Anbieter.

Dieses Urteil liefert erneut weiterführende Ansätze zur Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handeln. Liegt die Anzahl der Angebote eines Verkäufers über dieser vom BFH fixierten Schwelle, so besteht die realistische Gefahr, dass die Verkaufsaktivität als unternehmerisches Handeln einzustufen ist.

Der vorliegend fixierte Wert ist als nicht besonders hoch anzusetzen: 140 Verkäufe in zwei Jahren entspricht schließlich einer durchschnittlichen Verkaufsanzahl von knapp 6 Artikeln im Monat! Natürlich ist an dieser Stelle aber auch zu erwähnen, dass es jeweils auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommt.

Jedenfalls wird an dieser Entscheidung deutlich, wie schnell das Handeln auf eBay als gewerblich einzustufen ist. Dies birgt sicherlich Gefahren für private Anbieter. Wir haben hierüber bereits berichtet:

http://e-commerce-kanzlei.de/rechtsblog/aktuelle-themen/eBay-haendler-noch-privat-oder-schon-gewerblich/

Allerdings müssen wir ebenso darauf hinweisen, dass scheinprivate Händler eine Gefahr für alle gewerblichen Anbieter darstellen. Dies haben wir ebenfalls für Sie zusammengefasst:

http://e-commerce-kanzlei.de/schein-private-eBay-haendler-bedrohen-den-fairen-wettbewerb-und-verbraucherschutz/

Sie sind betroffen und müssen mit einer Abmahnung agieren oder auf eine Abmahnung reagieren?

Sind Sie gewerblicher Anbieter und ihr Markt wird von scheinprivaten Verkäufern angegriffen? Oder gehören Sie zu den vermeintlichen Anbietern, die bewusst oder unbewusst gewerblich gehandelt haben, aber nicht die einschlägigen Vorschriften beachtet haben und nun abgemahnt worden sind?

Dann stehen wir Ihnen mit unserem spezialisierten Wissen in jeder Situation mit Rat und Tat zur Seite, um mit Ihnen eine rechtlich und ökonomisch adäquate und damit faire Lösung zu finden.

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Stand der Bearbeitung: 04/2016


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