BGH stärkt Rechte der Mercedes- Besitzer OM 651

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Mit Beschluss vom 28.01.2020 ( Az: VIII ZR 57/19)  hat der Bundesgerichtshof die Rechte eines Mercedes- Besitzers des Motortyps OM 651 gestärkt. Das Urteil kann nun vielen Mercedes-Besitzern Hoffnung geben, die aufgrund der verbauten Thermofenster, Ihren Schaden gerichtlich durchzusetzen. Der Bundesgerichtshof führt in dem Beschluss aus, dass die angefochtene Entscheidung des OLG Celle in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt habe. Es findet hierzu deutliche Worte:

„Denn das Berufungsgericht hat das Vorbringen des Klägers zum Vorhandensein einer oder mehrerer unzulässiger Abschalteinrichtungen zu Unrecht als unbeachtliche Behauptungen "ins Blaue hinein" gewertet und den hierfür angetretenen Sachverständigenbeweis nicht erhoben, obwohl ein solches Vorgehen im Prozessrecht keine Stütze findet.“

Können die Gerichte nun noch Klagen ohne weiteres abweisen ?

Grundsätzlich sind die Gerichte in der Entscheidung frei. Jedoch wird kein Gericht ein Urteil in der Kenntnis fällen, dass sein Urteil in den nächsten Instanzen aufgehoben wird.

Eine Behauptung ist erst dann unbeachtlich, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt worden ist (vgl. BGH vom 28.01.2020).

Der Bundesgerichtshof bezieht sich auch darauf, dass Mitte Juli 2017 sei aufgrund von Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Rahmen eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens bekannt geworden sei, dass in Motoren der Typen OM 651 und OM 642 eine unzulässige Thermosoftware verbaut worden sei.

Nichtaufhebung wegen Verfahrensfehler

Eine Zulassung der Revision wegen eines dem Berufungsgericht unterlaufenen Gehörsverstoßes kam in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Beschluss nicht in Betracht, da es der Beschwerdeführer versäumt hat, im Rahmen der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts der nunmehr gerügten Gehörsverletzung entgegenzuwirken (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699).

Betroffene Diesel-Mercedesbesitzer sollten nach Auffassung von Rechtsanwalt Christian Steffgen, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht nicht zögern, Ihre Ansprüche durch spezialisierte Anwälte prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Steffgen hat viele Mercedes-Verfahren und Hunderte von VW-Abgasverfahren persönlich vor Gericht vertreten. Seine Kanzlei bietet kostenfreie telefonische Ersteinschätzungen an.

Foto(s): copyright AdobeStock


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