BHW Lebensversicherung muss Widerspruch zulassen

  • 3 Minuten Lesezeit

BHW Lebensversicherung: Kunden haben Jahre später Widerspruchsrecht

Die BHW Lebensversicherung reiht sich zu den Versicherern in Deutschland ein, die selbstverschuldet einen Nachteil ertragen müssen. Denn tausenden Kunden der BHW Lebensversicherung steht noch heute ein Widerspruchsrecht zu. Obwohl das Widerspruchsrecht üblicherweise befristet ist, können BHW-Kunden noch Jahre später den Widerspruch ausüben. Betroffen sind rund 60 % aller Kunden, die zwischen 1994 und 2007 bei der BHW Lebensversicherung einen Vertrag geschlossen haben.

Zurückzuführen ist das Recht zum späten Widerspruch auf Fehler seitens der BHW. Denn über diese 13 Jahre hinweg wurden Kunden fehlerhaft über ihre Rechte belehrt. Die Folge: Die Frist zum Widerspruch setzte nie ein, das Widerspruchsrecht gilt für viele BHW-Kunden „ewig“.

Alt-Tarife bei der BHW Lebensversicherung aus heutiger Perspektive teuer

Doch um zu erklären, wozu das Widerspruchsrecht dienlich sein kann, muss weiter ausgeholt werden. Zwischen 1994 und 2007 schlossen zehntausende Deutsche eine Lebensversicherung ab, davon viele auch bei der BHW Lebensversicherung. Die damaligen Tarife wurden mit verschiedenen Komponenten versehen, über die sich Verbraucher heute ärgern, weil sie überholt und teuer sind. So wurde zum Beispiel in besagtem Zeitraum regelmäßig das Policenmodell genutzt. Hierbei war vorgesehen, dass der Kunde seine Exemplare der Vertragsdokumente erst nachträglich erhält, zeitgleich mit dem Versicherungsschein. Zwischen Abschluss der Lebensversicherung und Erhalt der wichtigen Dokumente (unter anderem den Versicherungsbedingungen) lagen meist mehrere Tage. In dieser Zeit konnte sich der Verbraucher keinen Überblick über das Ausmaß des Tarifs der BHW Lebensversicherung machen. Das Policenmodell wurde 2008 aus Gründen des Verbraucherschutzes für unzulässig erklärt.

Eine weitere negative Komponente der Alt-Tarife ist die Fondsbindung. Versicherer wie BHW warben damit, dass mit der Bindung der Versicherung an ein Finanzgeschäft hohe Rendite erzielt werden würde. Deswegen stimmten tausende Kunden zu, ihre Versicherungssumme an einen Fonds zu koppeln. In den meisten Fällen nahm die BHW Lebensversicherung aber Fehlinvestitionen vor, die erhofften Gewinne blieben aus. Augenblicklich war der Tarif wesentlich teurer als gedacht. Aus heutiger Perspektive bedingen diese und andere Faktoren, dass sich viele Verbraucher wünschen, die eigene Lebensversicherung nie abgeschlossen zu haben. Die heutigen Optionen zur Vorsorge sind attraktiver, dynamischer und ertragreicher.

Widerspruchsrecht verhilft zu Trennung von BHW Lebensversicherung

Mit der überbezahlten Verbindlichkeit bei der BHW Lebensversicherung kann nun Schluss sein. Zum einen besteht zwar ein Kündigungsrecht. Aber bei einer Kündigung erhält man lediglich den sogenannten Rückkaufswert erstattet. Dieser ist oft niedrig bemessen, sodass eine Kündigung mit noch mehr Verlusten einhergeht.

Die wesentlich attraktivere Alternative ist der Widerspruch. Beim Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, der Kunde erhält fast alle eingezahlten Beiträge zurück. Nach Nutzen des Widerspruchsrechts verfügt man über eine ansehnliche Summe, die bei geschickter Anlage zu einer effektiven Vorsorge wird.

Werdermann | von Rüden prüft kostenlos Option auf Widerspruch gegenüber der BHW!

Einzige Voraussetzung, um diesen geschickten Schachzug umsetzen zu können, sind Fehler. Fehler in der Widerspruchsbelehrung, die die BHW Lebensversicherung bei Vertragsschluss verwendet hat. Fast zwei Drittel aller zwischen 1994 und 2007 verwendeten Belehrungen weisen diese Fehler auf. Sobald die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist, setzt automatisch die Frist zum Widerspruch nie ein. Der Widerspruch ist heute noch möglich und es kann effektiv gespart werden.

Ob das Widerspruchsrecht besteht und wie es am besten genutzt wird, können nur juristisch erfahrene Augen feststellen. Deswegen bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden allen potentiell betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Erstprüfung an.

Lassen Sie sich beraten und widersprechen Sie Ihrer Lebensversicherung! Ohne Verpflichtung und ohne Risiko zur großen Ersparnis!

Weitere Informationen auf unserer Homepage, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes von Rüden

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten