BHW zahlt im Streit um unzulässigen Schufa-Eintrag

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Im Streit um zwei Verbraucherdarlehensverträge, welche im Februar 2008 abgelöst werden sollten, kam es zwischen dem Darlehensnehmer und der beklagten BHW Bausparkasse AG aktuell vor dem OLG Hamm zu einem interessanten Vergleich. Zwischen den Parteien war grundsätzlich streitig, ob die Darlehen tatsächlich abgezahlt wurden oder, wie die beklagte BHW behauptete, ob noch Restforderungen in Höhe von 1.700 Euro offen waren. In der Folge kam es zu einem strittigen Schufa-Eintrag und einer saftigen Schadensersatzforderung.

Aufgrund der angeblichen offenen Summe machte die beklagte Bank eine Mitteilung an die Schufa. Am 11.09.2012 erhielt der Kläger eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen. Hiergegen wehrte sich der Kläger mit der Forderung, die Schufa-Eintragung zu löschen. Da die Forderung der Beklagten wohl glaubhaft bestritten wurde, veranlasste das Inkasso-Unternehmen die Löschung des Schufa-Eintrags.

Der Kläger machte darüber hinaus geltend, dass er durch den negativen Eintrag einen Schaden erlitten habe. Er wollte eine Immobilie erwerben und vermieten, konnte das Vorhaben aber nicht durchsetzen, da ein entsprechendes Darlehen wegen des ungerechtfertigten Schufa-Eintrages nicht gewährt worden war. Er begehrte daher auf dem Klageweg Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro nebst Zinsen sowie einen Ausgleich für entgangenen zukünftigen Gewinn und die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

Während das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, da der Kläger den Schaden überwiegend selbst verursacht habe und der Eintrag einem Immobilienerwerb im Übrigen nicht im Wege gestanden hätte, machte sich die Berufungsinstanz doch weitere Gedanken.

Der Senat führte seine Rechtsansichten in aller Ausführlichkeit bezüglich etwaiger Schadenersatzansprüche sowie dem Ersatz eines vermeintlichen Zukunftsschadens aus. Sollte eine gütliche Einigung nicht zu Stande kommen, wäre unter Umständen ein Sachverständigengutachten notwendig, so das OLG Hamm. Auf Basis dieser Aussagen schlossen die Parteien einen Vergleich, nach dem die BHW Bausparkasse an den Kläger 19.000 Euro bezahlt. Nach der Zahlung des Geldes sind alle streitgegenständlichen Ansprüche abgegolten.

Rechtsanwalt Ralf Buerger: „Dass die Beklagte den Vergleich in dieser Höhe abgeschlossen hat, mag daran liegen, dass die BHW für sich durchaus ein gewisses Risiko gesehen hat zumindest teilweise im Prozess zu unterliegen. Für mich ist dieser Vergleich ein schönes Beispiel dafür, wie Geschädigte auf unzulässige Schufa-Einträge reagieren sollten!“

Hier einen ausführlicheren Artikel lesen: http://www.anwalt4you.net/sites/default/files/schufa.pdf

Mehr Informationen: http://www.anwalt4you.net/bank-kapitalmarktrecht


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