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Bitcoin Fast Profit: Ermittlungen der BaFin

  • 1 Minuten Lesezeit

Beim derzeitig tiefen Zinsniveau locken Anlagemöglichkeiten wie Bitcoin & Co. derzeit immer mehr Anleger an. Der Markt ist groß, die Anbieter sind zahlreich. Bei dem Unternehmen Bitcoin Fast Profit handelt es sich angeblich um einen Krypto Trading Bot, also einen Trader, der angeblich mit modernster Technologie und künstlicher Intelligenz arbeitet. Für den Anleger hat dies selbstverständlich den Vorteil, das Geschehen, mit dem sich viele Anleger nicht einmal ansatzweise auskennen - aus der Hand zu geben. 

So wirbt die Webseite bitcoin-fastprofit.com: "Tauschen Sie die Crypto-Gelegenheit mit der weltweit bestehn Cryptocurrency-Software". Die Webseite verweist insoweit auf "neueste Technologie", "genaue Handelssignale" und "Top Broker". Googelt man das Unternehmen, finden sich unter den ersten Ergebnissen auch durchaus positive Erfahrungsberichte. 

Das Unternehmen selbst bleibt auf seiner Homepage aber eher undurchsichtig. Es findet sich kein ordentliches Impressum gemäß den gesetzlichen Vorschriften, so dass man über das Unternehmen an sich eigentlich nichts erfährt. Ein Warnsignal. 

Mit Meldung vom 13.10.2022 teilte die BaFin nun mit, dass sie gegen die Bitcoin Fast Profit Ermittlungen eingeleitet hat. Die BaFin teilt mit, dass der Besitzer der Webseite über keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz zum Erbringen von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen verfügt. Es sieht insoweit danach aus, als würde es sich um eine groß angelegte Betrugsmasche handeln. 

Haben auch Sie in das Unternehmen investiert, weisen Sie ihre Bank unmittelbar an, die getätigten Anlagen zurück zu holen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies gelingt, ist gering, manchmal sind jedoch einige Empfängerkonten wegen weiterer Auffälligkeiten bereits gesperrt, so dass eine Rücküberweisung gelingen kann. Weiterhin sollten Sie unmittelbar Strafanzeige erstatten.Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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