BKA-Gesetz gekippt: Verfassungswidrige Überwachung und Datenspeicherung!
- 3 Minuten Lesezeit
In einem aktuellen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass einige der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung gegen das Grundgesetz verstoßen. Konkret geht es um die Befugnisse zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG) und die Speicherung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BKAG). Diese Maßnahmen verletzen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
Das Gericht hat entschieden, dass diese Regelungen nicht den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit genügen und deshalb verfassungswidrig sind. Die betroffenen Vorschriften dürfen allerdings bis spätestens zum 31. Juli 2025 mit bestimmten Einschränkungen weiter angewendet werden.
Was ist das Problem?
1. Heimliche Überwachung von Kontaktpersonen
Das BKA darf nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG unter bestimmten Umständen Kontaktpersonen von Verdächtigen heimlich überwachen. Dies betrifft Personen, die selbst nicht verdächtigt werden, aber in einem engen Verhältnis zu einer Person stehen, die der Terrorismusabwehr unterliegt. Solche Überwachungsmaßnahmen umfassen unter anderem den Einsatz von Vertrauenspersonen, Observationen oder das Abhören von Gesprächen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass diese Überwachungsbefugnisse zu weit gehen. Sie verletzen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, weil sie tief in die Privatsphäre der überwachten Personen eingreifen und dabei nicht immer ein ausreichender Verdacht oder eine konkrete Gefahr vorliegen muss. Insbesondere die sogenannte „Eingriffsschwelle“ – also die Voraussetzungen, unter denen überwacht werden darf – sei zu niedrig angesetzt. Es fehle eine ausreichende Begründung, warum eine Kontaktperson überwacht werden darf, obwohl sie selbst nicht unmittelbar einer Gefahr verdächtig ist.
2. Speicherung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund
Das BKA speichert im polizeilichen Informationsverbund personenbezogene Daten, die von Polizeibehörden des Bundes und der Länder genutzt werden können. Dabei geht es oft um Daten von Verdächtigen, aber auch um Grunddaten wie Name, Geburtsdatum oder Anschrift von Personen, die zu Ermittlungen herangezogen werden.
Das Gericht hat entschieden, dass die Vorschriften zur Speicherung dieser Daten nicht ausreichend präzise sind. Es fehle an klaren Regeln zur Dauer der Datenspeicherung und zur Festlegung, unter welchen Umständen Daten überhaupt gespeichert werden dürfen. Ohne diese Vorgaben sei die Gefahr groß, dass Daten unzulässig lange gespeichert oder zu Unrecht genutzt werden, was einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt.
Die Folgen des Urteils
Strengere Auflagen bis zur Neuregelung
Das Gericht hat dem Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2025 Zeit gegeben, die betreffenden Regelungen im BKA-Gesetz nachzubessern. Bis dahin dürfen die Vorschriften zwar weiter angewendet werden, jedoch nur unter strengen Auflagen:
- Überwachung von Kontaktpersonen darf nur noch dann erfolgen, wenn die Überwachung der „verantwortlichen Person“ rechtlich zulässig ist und diese Person eine konkrete Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut darstellt.
- Speicherung personenbezogener Daten ist nur dann erlaubt, wenn eine konkrete und gut begründete Prognose vorliegt, dass die betroffene Person in Zukunft in Straftaten verwickelt sein könnte. Zudem müssen klare Vorgaben zur Löschung der Daten festgelegt werden.
Warum ist das wichtig?
Das Urteil stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, indem es staatliche Überwachungs- und Speicherungsbefugnisse begrenzt. In Zeiten wachsender Überwachung und digitaler Datenspeicherung ist es entscheidend, dass der Staat nicht unbegrenzt in die Privatsphäre seiner Bürger eingreifen kann. Besonders die heimliche Überwachung von Menschen, die selbst keine Straftat begangen haben, wird durch das Urteil eingeschränkt.
Für Betroffene bedeutet dies, dass das BKA künftig strenger prüfen muss, ob eine Überwachung oder Datenspeicherung wirklich gerechtfertigt ist. Auch für Personen, die möglicherweise in der Nähe von Verdächtigen stehen, aber selbst nicht verdächtigt werden, wird der Schutz ihrer Privatsphäre gestärkt.
Fazit
Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil ein klares Zeichen gesetzt: Staatliche Überwachungsbefugnisse dürfen nicht ohne ausreichende Schutzmechanismen und klare Grenzen erfolgen. Das BKA wird künftig genau darauf achten müssen, wie und wann es personenbezogene Daten erhebt und speichert.
Gleichzeitig bietet das Urteil den Betroffenen mehr Rechtssicherheit und Schutz vor ungerechtfertigter Überwachung und Datenverarbeitung.
Artikel teilen: