Blitzeis: Wer haftet bei Autounfall?

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Wenn Blitzeis die Straßen in eine spiegelglatte Eisfläche verwandelt, verlieren immer wieder Autofahrer die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Weil sie von dem Wetterphänomen überrascht werden oder die eigenen Fähigkeiten überschätzen. Aber wer haftet, wenn es zu einem Unfall kommt? Kann überhaupt jemand „schuld“ sein in einer solchen Situation? Und wie verhält man sich am besten nach einem Unfall bei Blitzeis? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Ist Blitzeis „höhere Gewalt“?

Blitzeis kommt – wie der Name schon sagt – unerwartet wie „aus dem Nichts“. Daher könnte man meinen, dass es sich bei diesem Naturereignis um „höhere Gewalt“ handelt, die die Haftung eines Autofahrers entfallen lässt. Der deutsche Gesetzgeber sieht das allerdings anders. Er stellt an den Autofahrer die Anforderung, in jeder beliebigen Lage im Straßenverkehr Hindernissen ausweichen und rechtzeitig bremsen zu können. Dazu muss er stets umsichtig – ggf. sogar Schritttempo – fahren und seinen Sicherheitsabstand an die jeweilige Situation anpassen.

Kommt es demnach bei Blitzeis zu einem Verkehrsunfall, gilt das, was bei jedem Unfall gilt: entscheidend für Haftung und Schadensregulierung ist, wer den Unfall verursacht hat. Haben Sie sich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wie ein sog. „Idealfahrer“ verhalten und sind dennoch in einen Unfall verwickelt worden? Warten Sie nicht, bis die Versicherung eine willkürliche Schadenaufteilung vornimmt. Holen Sie sich rechtzeitig rechtlichen Rat!

Verkehrsunfall bei Blitzeis: Wer ist schuld und trägt die Kosten?

Wer seinen Fahrstil nicht an die Witterungsverhältnisse anpasst und deshalb bei Blitzeis einen Unfall baut, bleibt womöglich auf den Kosten sitzen. Es gibt durchaus Fälle, in denen die eigene Haftpflichtversicherung es ablehnt, die Kosten für Schäden des Unfallgegners zu übernehmen. Sie wird dann zwar den Schaden des Gegners zunächst begleichen, den Unfallverursacher aber anschließend in Regress nehmen, weil dieser grob fahrlässig gehandelt habe.

Umgekehrt kann es auch passieren, dass man als Geschädigter eine Teilschuld am Unfall zugesprochen bekommt, obwohl man sich tadellos verhalten hat. Die gegnerische Haftpflichtversicherung weigert sich z.B. die vollen Kosten für alle Schäden zu tragen. Oder man sieht bei Unfällen ohne Unfallgegner kein Geld von der eigenen Kaskoversicherung, weil man die Schäden am eigenen Auto angeblich grob fahrlässig verursacht habe. In diesen Fällen muss man beweisen, dass man am Unfall keine Schuld trägt, sondern im Gegenteil sein Verhalten an die Verkehrssituation angepasst hat. 

So oder so ist die Auseinandersetzung mit der Versicherung – ob eigene oder gegnerische – in Blitzeis-Fällen häufig unerfreulich. Scheuen Sie sich daher nicht, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie sicher sein, dass man Sie bei der Schadensregulierung nicht übervorteilt.

Unfall auf Parkplatz: haftet der Betreiber?

Auf öffentlichen Straßen ist die Sache also ziemlich klar: es haftet grundsätzlich derjenige, dessen Fahrstil nicht den Witterungsverhältnissen entspricht. Anders sieht die Sache aus, wenn es auf einem Parkplatz zu einem Unfall bei Blitzeis kommt. Parkplatzbetreiber haben sogenannte Verkehrssicherungspflichten. Dazu gehört, dass sie die Parkflächen frei von Eis und Schnee halten. Sie können sich auch nicht mit einem „Warnschild“ („Kein Winterdienst“ o.ä.) aus der Affäre ziehen. Das heißt, dass man nach einem Unfall ggf. – wenn man sich selbst an die Straßenverkehrsordnung (StVO) gehalten hat – Ansprüche gegen den Parkplatzbetreiber geltend machen kann. Das natürlich unter der Voraussetzung, dass dieser seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist.

Folgen für die Praxis

Eigentlich weiß man es seit der Fahrschule: vorausschauendes und an die Verkehrs- und Witterungssituation angepasstes Verhalten schützt vor Unfällen und Haftung. Nichts anderes gilt bei Blitzeis. Rechnen Sie bei Kälte immer damit, dass die Fahrbahn glatt sein könnte. Fahren Sie mit Winterrädern und achten Sie aufmerksam auf Ihre Umgebung. Halten Sie stets soviel Abstand von anderen Verkehrsteilnehmern, dass Sie noch rechtzeitig reagieren können.

Und wenn das alles nichts nützt und es eben doch zu einem Unfall kommt: wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir prüfen für Sie sämtliche Haftungsfragen und kümmern uns um eine Schadensregulierung in Ihrem Sinne.



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