BMW 320 d im Abgasskandal angekommen

  • 2 Minuten Lesezeit

Die weiße Weste des Saubermannes kann BMW so langsam an den Haken hängen: Zwar wird noch alles dementiert, aber die vorliegenden Untersuchungsergebnisse von Messungen der Deutschen Umwelthilfe beißen sich schon massiv mit den bisherigen Aussagen von BMW-Chef Harald Krüger, der vehement betonte: „Es gibt keine Abschalteinrichtungen bei BMW“. Die DUH hatte Hinweise veröffentlicht, die auf die Funktionalität einer Abschaltvorrichtung im Rahmen der Abgasreinigung hinweist.

Getestet worden war der neue BMW 320 d, mit dem nun nach dem Porsche Cayenne und dem Audi A8 ein weiterer Fahrzeugtyp der Schadstoffklasse 6 in den Fokus des Abgasskandals rutscht. Besonders prekär: BMW verbindet schon heute im Gegensatz zur Konkurrenz die effektivsten Systeme und kann eigentlich nicht mehr machen. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Und wenn schon die 'Besser-geht's-nicht-Autos' als Dreckschleudern geoutet werden, was ist dann erst mit den Vorgängern aus der Schadstoffklasse 5?“

Veröffentlicht wurden jetzt Messergebnisse, die im Alltagsbetrieb die Vorgaben des Labortests nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) um ein vielfaches Überschreiten, z. B. im Bereich der Stickoxyde. Das „Modell BMW“ lässt das Getriebe grundsätzlich unter 3500 Touren schalten, geht es über 2500 Touren, dann geht reduziert die Abgaselektronik ihre Arbeit. Explodiert dann der Schadstoff-Ausstoß ab 3500 Touren, dann zieht sich die Abgasreinigung vornehm und komplett zurück, und zwar zugunsten einer sportlichen und dynamischen Motorkraft-Entfaltung.

Dr. Hartung: „Da kann man von tief greifenden und zielgerichtet vorgenommenen Manipulationen in der Motorsteuerung ausgehen, die konkret umgesetzt wurden, um einen BMW auf dem Prüfstand bestehen zu lassen, ohne im Alltagsbetrieb Opfer bringen zu müssen!“ BMW hält sich aktuell mit Statements etwas zurück, führt nur an, dass mögliche Abweichungen im Rahmen der Toleranzen lägen, was eigene Untersuchungen und Tests bei unabhängigen Gutachtern erwiesen hätten. Laut DUH würden Grenzwerte im Alltagsbetrieb um ein 7-faches überschritten.

Rechtsanwalt Hartung empfiehlt Dieselfahrern, ihren BMW beim Händler zurückzugeben und zumindest schon einmal engagiert ins außergerichtliche Verfahren einzusteigen. Insbesondere bei Autos, die jünger als zwei Jahre sind, sollten jetzt im Rahmen der Gewährleistung Nachbesserungen und in der Konsequenz die Rücknahme gefordert werden. Insbesondere PKW-Eigentümer, die eine Verjährung der Gewährleistungsfrist befürchten, sind angehalten, fristverlängernde Maßnahmen anzustoßen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema