BMW Hybrid Skandal: Erste Klage eingereicht
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HAIDER Rechtsanwälte hat gegen einen BMW Händler beim Landgericht München I eingereicht. Der Käufer begehrt die Rückabwicklung seines BMW Hybrid Kaufs, da das Auto nicht die beworbene rein elektrische Reichweite erreicht und nicht die beworbenen Verbrauchswerte einhält. Eine zweimalige Nachbesserung lief erfolglos ab.
BMW X1 xDrive25e Plug-in-Hybrid: Anwalt erklärt Technologie
Der Kläger hat im September 2020 einen BMW X1 xDrive25e Plug-in-Hybrid für ca. 43.000 EUR als Neuwagen gekauft.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen BMW X1 xDrive25e Plug-in-Hybrid, d.h. das Auto kann sich mittels Elektromotor und über eine zuvor über eine externe Stromquelle geladene und im Fahrzeug fest verbaute Batterie rein elektrisch fortbewegen.
Zusätzlich ist ein Verbrennungsmotor verbaut, der im Wesentlichen die bekannten Funktionen und den Antriebsstrang von Fahrzeugen mit reinen Verbrennungsantrieb verwendet.
Das Fahrzeug kann also bis zu einem Aufbrauchen der Batterieladung rein elektrisch fahren und nach Aufbrauchen der Batterieladung kann das Fahrzeug wie ein normales Verbrenner-Fahrzeug genutzt werden.
BMW wirbt mit 57km Reichweite beim X1 xDrive25e Hybrid
Das Fahrzeug wurde vor dem Kauf von der Herstellerin und dem Händler öffentlich mit einer rein elektrischen Reichweite von 57km und einem Kraftstoffverbrauch von 1,9 l/100km kombiniert beworben.
Enttäuschung auf der Straße: 30km elektrische Reichweite
Weder die rein elektrische Reichweite von 57km kombiniert, noch die Reichweite von 49-52km nach WLTP, noch der Kraftstoffverbrauch von 1,6 l/100km werden auf der Straße im normalen Fahrbetrieb vom Kläger erreicht.
Selbst die Reichweitenanzeige des Fahrzeugs im Display weist bei einer Vollladung allenfalls eine Reichweite von 35km auf. Tatsächlich erreicht werden nur ca. 30km!
Mit der digitalen Kraftstoffverbrauchsanzeige und dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch verhält es sich ebenso, die Anzeige zeigt und das Fahrzeug verbraucht einen zum Sollwert um das Vielfache überschrittenen Kraftstoffverbrauch.
Fehlende Reichweite stellt Mangel dar
Die beworbene Reichweite weicht um mehr als 20% von der reellen Reichweite ab. Dabei handelt es sich um einen erheblichen Sachmangel.
Nachbesserung fehlgeschlagen: Rücktritt erklärt
Trotz versuchter Nachbesserung durch den Hersteller konnte keine Verbesserung herbeigeführt werden.
Deshalb haben wir für den Kläger eine Rückabwicklung des Kauf eingeleitet.
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