Brief von Rhein Inkasso / Trak Music KG erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Haben Sie einen Brief von dem Inkassobüro Rhein Inkasso erhalten? Kürzlich wurden wir mit der Verteidigung gegen ein solches Inkassoschreiben beauftragt, in dem 580,91 € gefordert werden.

Wie setzt sich diese Forderung zusammen?

  • 390,00 € Hauptforderung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing
  • 120,71 € Verzugszinsen
  • 70,20 € Inkassokosten

Sollte sofort gezahlt werden?

Klare Antwort: nein! Der Sachverhalt, sprich die einstige urheberrechtliche Abmahnung wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing mit Werken der Trak Music KG sollte durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. So existiert u. a. Rechtsprechung des BGH, wonach im Falle der Verletzung von Urheberrechten maximal Schadensersatz in Höhe von 200,00 € als angemessen anzusehen ist. Hier könnte ein möglicher Angriffspunkt in der Verteidigung durch einen Rechtsanwalt liegen.

Unser Rat an Sie als Adressat eines Inkassoschreibens

Wenn Sie ebenfalls eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Lassen Sie sich daher von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Sie sollten grundsätzlich eine Abmahnung keinesfalls ignorieren, da die Gegenseite ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte, was mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden wäre.

Sofern Sie also ebenfalls eine Zahlungsaufforderung oder Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de



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