BYOD – Ist es dem Arbeitgeber gestattet, die geschäftliche Verwendung privater Smartphones zu fordern?

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Das Homeoffice hat sich, insbesondere durch die Erfahrungen während der Corona-Pandemie, als fester Bestandteil des modernen Arbeitslebens etabliert. Doch stellt sich die Frage, ob Mitarbeiter neben der Nutzung ihres privaten Arbeitsplatzes auch ihre eigenen Handys, Laptops oder Tablets für berufliche Zwecke einsetzen dürfen oder sogar müssen. Der Begriff „Bring Your Own Device“ (BYOD) umfasst genau diese Praxis, bei der Arbeitnehmer ihre persönlichen mobilen Geräte für berufliche Aufgaben verwenden. Die Verwendung privater Geräte für berufliche Zwecke ist allerdings mit beachtlichen rechtlichen Herausforderungen verbunden. Im Folgenden werden zentrale rechtliche Aspekte und Schwierigkeiten rund um BYOD dargelegt:

I. Die Möglichkeit des Arbeitgebers, private Geräte für die Arbeit zu fordern

Von Grund auf ist es die Pflicht des Arbeitgebers, alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer muss lediglich die im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung erbringen. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers erstreckt sich nicht auf private Eigentümer der Arbeitnehmer.

Dennoch kann durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt werden, dass der Arbeitnehmer seine privaten Geräte beruflich nutzen darf oder muss. Eine solche Abmachung muss Fragen der Haftung, des Datenschutzes und der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber klären. Sie unterliegt der Überprüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers.

II. Die berufliche Nutzung privater Geräte durch Arbeitnehmer

Ohne die Zustimmung des Arbeitgebers dürfen Arbeitnehmer ihre privaten Geräte nicht für berufliche Zwecke nutzen. Wenn der Arbeitgeber jedoch von einer solchen Nutzung Kenntnis erlangt und diese duldet, gilt dies als Genehmigung.

III. Vermischung von privaten und beruflichen Daten

Das Risiko der Vermischung von Daten auf verloren gegangenen Geräten oder beim Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen führt zu der Notwendigkeit, geschäftliche Daten vom privaten Gerät zu entfernen. Eine Lösung, die ausschließlich die geschäftlichen Daten speichert und verarbeitet, wie etwa durch einen „Thin-Client“, ist hierbei vorzuziehen.

IV. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Geräten, die beruflich genutzt werden, muss den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Arbeitnehmer müssten dem Arbeitgeber Zugriff auf ihre privaten Geräte gewähren, um datenschutzkonforme Maßnahmen zu ermöglichen.

V. Softwarelizenzen

Die Nutzung von Software, die lediglich für private Zwecke lizenziert ist, kann zu Urheberrechtsverletzungen führen. Arbeitgeber sollten daher die Verwendung solcher Software für berufliche Zwecke genehmigen und entsprechende Lizenzen bereitstellen.

VI. Haftung und Kosten

Eine BYOD-Vereinbarung sollte regeln, wer bei Verlust oder Beschädigung der privat genutzten Geräte haftet und inwieweit der Arbeitgeber für Kosten aufkommt.

VII. Arbeitnehmerschutz

Auch im Homeoffice gelten Arbeitszeitvorschriften, deren Nichteinhaltung bei der Nutzung privater Geräte für die Arbeit zu Problemen führen kann.

VIII. Schlussfolgerung

Obwohl die berufliche Nutzung privater Geräte viele rechtliche Risiken mit sich bringt, kann sie unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Unternehmen sollten ihre BYOD-Politik sorgfältig prüfen und anpassen, um sowohl rechtliche als auch finanzielle Risiken zu minimieren. Die Entwicklung in der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu diesem Thema sollte aufmerksam verfolgt werden.

Wir unterstützen Sie gerne in arbeitsrechtlichen oder vertragsrechtlichen Fragen.

Foto(s): Foto von Ben Kolde auf Unsplash


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