BtMG: Anzeige wegen Bestellung auf "DarkMarket" und "White House Market" bei "RollsRoyce" / "picasso" / "Torrez"

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Für Kunden von Drogen-Plattformen wird es zunehmend schwieriger. Nicht nur, weil in der Vergangenheit mehrere Großverkäufer hochgenommen wurden und die Ermittlungsbehörden Zugriff auf die komplette Kundenkartei erlangten (Wir berichteten auf unserer Kanzleiseite über den Komplex "BigActionMan").

Sondern auch deshalb, weil an einem der größten deutschen Knotenpunkte der Deutschen Post, nämlich in Marburg, das hessische Justizministerium in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Ende letzten Jahres die sogenannte "Task Force Briefermittlungen" errichtete. Ihre Aufgabe besteht darin, zielgerichtet Verkäufer und Abnehmer von Drogen, die mittels Briefen und Päckchen versandt werden, zu identifizieren.


Strafverfahren gegen Betreiber und Händler der Verkaufsplattform "DarkMarket"

Im Januar 2021 wurden die mutmaßlichen Betreiber der Verkaufsplattform "DarkMarket" festgenommen. Sie standen inzwischen vor Gericht. Im Mai letzten Jahres gelang dann der Staatsanwaltschaft Mainz ein weiterer Schlag gegen einen mutmaßlichen Großverkäufer. Unter den Nutzernamen "RollsRoyce", "picasso" und "Torrez" soll dieser auf den Verkaufsplattformen "DarkMarket" und "White House Market" Drogen mit einem Umsatz im mittleren sechsstelligen Bereich verkauft haben.


Wie gelang der Polizei der Ermittlungserfolg?

Den Ermittlern konnten auch hier die IT-Verschlüsselung knacken und erhielten dadurch Zugriff auf die Kundenkartei. Ebenfalls sichergestellt wurden eine Vielzahl von "Kontoauszügen", konkret Dokumentationen über erfolgte Transaktionen mittels Kryptowährungen. Um den Indizienkreis zu schließen, kontaktierte die Kriminalpolizei wiederum die Anbieter von Kryptowährungen und glich die dort hinterlegten Nutzerdaten mit der sichergestellten Kundenkartei ab.


Es zeigt sich vor diesem Hintergrund, dass die Bezahlung mit Bitcoin längst nicht mehr anonym ist!


Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie in dem Artikel

"White House Market": Anzeige wegen § 29 BtMG nach Kauf bei "picasso"

auf unserer Kanzleiseite. 



Was tun, wenn wegen Drogenbestellung auf "DarkMarket" oder "White House Market" gegen mich ermittelt wird?

Als Beschuldigter sollten Sie zwei Goldene Regeln beachten:

  1. Machen Sie keinerlei Aussagen gegenüber der Polizei - auch nicht, um sich zu rechtfertigen oder im Glauben, die Sache "schnell erledigen" zu können. Sie haben das Recht zu schweigen und das sollten Sie auch. Lassen Sie sich nicht von einer Vorladung irritieren, die vielleicht einen anderen Eindruck erweckt.

    Wichtig: Sie sollten auch nicht bei der Polizei anrufen, um den Termin abzusagen, weil die verwendete Telefonnummer ein weiterer Ermittlungsansatz zum Abgleich der vorhandenen Daten ist.

  2. Nehmen Sie Verbindung zu einem Rechtsanwalt auf, der als Strafverteidiger tätig ist. Er wird Akteneinsicht beantragen und kann so prüfen, welche Beweismittel der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft tatsächlich vorliegen. Auf dieser Grundlage kann er dann eine sinnvolle und erfolgversprechende Verteidigungsstrategie für Ihren individuellen Fall entwickeln.


Sollten Sie einen Rechtsbeistand benötigen, wenden Sie sich gern an die Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte. Wir stehen Ihnen mit unserem Spezialwissen in BtM- und Darknet-Verfahren bundesweit zur Seite. Unsere Kanzlei vertritt bereits mehrere ehemalige Kunden der Plattformen "DarkMarket" und "White House Market". Nehmen Sie einfach über die angegebene Telefonnummer (auch per WhatsApp) oder das Kontaktformular Verbindung mit uns auf.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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