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Bürobedarf bis zum 31.12.2007 anschaffen!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Mittelständische Unternehmen, die noch Spielraum in ihrem Firmenbudget haben, sollten Bürobedarf unbedingt noch dieses Jahr anschaffen. Denn ab dem 1. Januar 2008 verschlechtert sich die Abschreibungsmöglichkeit für geringfügige Wirtschaftsgüter erheblich.

 
Bisherige Rechtslage 

2007 können PC, Schreibtisch, Bürostühle, Faxgeräte und andere geringfügige Wirtschaftsgüter noch bis zu einem Anschaffungs- und Herstellerpreis von 410,- (mit 19% Umsatzsteuer 487,90) Euro steuermindernd geltend gemacht werden.

 
Radikale Einschränkung  

Mit der Unternehmenssteuerreform wird diese Abschreibungsmöglichkeit, die gerade mittelständischen Unternehmen zugute kommt, ab dem 1. Januar 2008 erheblich gekürzt. Zum einen wird die Wertgrenze der geringfügigen Wertgegenstände radikal auf gerade einmal 150,- (mit Umsatzsteuer 178,50) Euro reduziert.

Extreme Nachteile dürfte auch der zu bildende Sonderposten gerade kleineren und mittelständischen Unternehmen bringen: Bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungs- oder Herstellungspreis über 150 bis zu 1.000 Euro betragen, müssen in diesen Sonderposten gestellt werden und können dann erst nach fünf Jahren vollständig von der Steuer abgeschrieben werden. 

 
Enormer Buchführungsaufwand 

Dieser Sonderposten dürfte Unternehmern und Freiberuflern darüber hinaus auch einen enorm erhöhten Buchführungsaufwand bescheren. Problematische Auswirkungen dürfte die Ausdehnung der steuerlichen Geltendmachung auf fünf Jahre insbesondere in Fällen haben, in denen die Betriebsgegenstände bereits vor Fristablauf bereits verschlissen sind. Wenn der Bürostuhl also nur drei Jahre hält, so wird er trotzdem steuerrechtlich für fünf Jahre als Gewinn zugerechnet. 

 
Wer ist davon betroffen?  

Die Abschreibungsmöglichkeiten werden für Betriebsausgaben von Unternehmern und Selbständige gekürzt. Sofern das Betriebsbudget noch Kapazitäten frei hat, sollte die Anschaffung von geringfügigen Wirtschaftsgütern  unbedingt noch dieses Jahr erfolgen – 2008 schlägt der Fiskus zu. 

Keine Nachteile haben Arbeitnehmer und sonstige Steuerpflichtige mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Erträgen aus Kapitalvermögen: Für diese Gruppe bleibt es bei der bisherigen Abschreibungsgrenze von 410 Euro.

(WEL)


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