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Rentenabschlag - was Sie wissen und beachten müssen!

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Rentenabschlag - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Das Regelrenteneintrittsalter liegt aktuell bei 65 Jahren, wird aber stufenweise auf 67 Jahre angehoben.
  • Wer vorher in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen.
  • Rentenabschläge wirken sich während der gesamten Laufzeit der Rente aus.

Voraussetzungen für vorzeitige Rente – was gilt?

Um allgemein Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben, müssen Sie eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit, in der Beiträge erbracht werden) von fünf Jahren erfüllen (§ 50 SGB VI) und zudem die Regelaltersgrenze erreicht haben. Für (besonders) langjährige Versicherte sowie für Personen mit schwerer Behinderung gibt es Regelungen, wodurch dieser Personenkreis unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Nichterreichen der Regelaltersgrenze die Regelaltersrente erhalten kann.

Wie hoch sind die Rentenabschläge?

Sofern die Mindestversicherungszeit erfüllt ist, können Sie ab dem 63. Lebensjahr Altersrente beziehen. Für jeden Monat, den Sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird die Regelaltersgrenze um 0,3 Prozent gekürzt.

Diese Rentenabschläge können durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Beispielsweise können Versicherte ab dem 50. Lebensjahr Rentenabschläge bei der Rente durch erhöhte Beitragszahlungen ausgleichen. Dies müssen sie der Deutschen Rentenversicherung entsprechend mitteilen und eine besondere Rentenauskunft beantragen.

Foto(s): ©Pixabay/moritz320

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