Bundestag deckelt Provisionen für die Vermittlung privater Krankenversicherungen

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Der Bundestag hat am 27.10.2011 das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagengesetz beschlossen. Die Neuregelungen treten am 01.04.2012 in Kraft.

Mit dem Gesetz wird u. a. die maximal zulässige Provision für die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung auf 9 Monatsbeiträge begrenzt. Gleichzeitig wird die Stornohaftung des Vermittlers nicht unerheblich ausgeweitet. Zukünftig haftet der Versicherungsvermittler 5 statt bisher maximal 2 Jahre dafür, dass der Vertrag von dem von ihm vermittelten Versicherungsnehmer auch bedient werden kann.

Ob durch die Regelungen die Qualität der Beratung gesteigert und der in der Vergangenheit teilweise festzustellende Missbrauch durch rein provisionsgetriebene Vermittler verhindert werden kann, wird sich allerdings erst herausstellen müssen. Das gilt auch für den Bestand des Gesetzes selbst. Einige Interessenverbände hatten bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes angekündigt, das Gesetz gerichtlich überprüfen zu lassen.

Rechtsanwalt Heiko Effelsberg, LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht


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