Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte unverheirateter Väter
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Der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter ist verfassungswidrig.
Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht, so das Bundesverfassungsgericht mit einer am 03.08.2010 veröffentlichen Entscheidung (AZ 1 BvR 420/09) in Umsetzung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht.
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