Business Capital Investors (BCI) – Verdacht des Kapitalanlagebetrugs, Anleger um 100 Mio. € geprellt

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Wie die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft mitteilte, sollen rund 4000 deutsche Anleger, die Anteile an der New Yorker Firma Business Capital Investors (BCI) gehalten haben, um ca. 100 Mio. € geprellt worden sein. Diesen ist deshalb zu raten, sich umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, damit überprüft werden kann, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen ihre Finanzberater aus einer fehlerhaften Anlageberatung zustehen. Damit können die Verluste aus der Anlage an der BCI vermieden werden.

Viele Anleger, die Anteile an der BCI halten, glaubten mit dieser eine renditeträchtige Anlage erworben zu haben. So wurde ihnen die Anlage an der BCI auch dargestellt, da sie 15,5 % Rendite erhalten sollten. Allerdings sieht es derzeit für die Anleger sehr schlecht aus, überhaupt noch ihre Einlage aus dem Vermögen der BCI zurück zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf rechnet mithin damit, dass der wesentliche Teil des Anlagevermögens nicht mehr vorhanden ist, sodass Anleger der BCI hohe Verluste in Kauf nehmen müssen.

Derzeit sind über 120 Ermittler damit beschäftigt, dem Verdacht des Kapitalanlagebetrugs gegen die BCI nachzugehen. Bislang wurden 13 Wohnungen und Büroräume in Deutschland durchsucht, weitere Durchsuchungen im Ausland sollen folgen. Drei deutsche Tatverdächtige, die als Drahtzieher der BCI gelten, wurden mithin schon verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf geht davon aus, dass sich hinter der BCI ein groß angelegtes Schneeballsystem verbirgt, bei dem frische Einzahlungen neuer Investoren als Rendite an alte Anleger ausgezahlt wurde. Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann teilt weiterhin mit, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen keine renditeträchtige Geschäftstätigkeit des Unternehmens BCI festgestellt werden konnte.

Seit 2005 warnt die Stiftung Warentest schon vor Anteilen an der BCI, die als Geschäftsgegenstand nur vage die „Verwaltung des Vermögens der Corporation" angibt. Auch die Finanzaufsicht BaFin untersagte einem Finanzberater bereits im Jahr 2005, Anteile an dem Unternehmen weiterhin zu verkaufen. Anleger der BCI sollten deshalb umgehend handeln und ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Finanzberater überprüfen lassen.

Solche sind gegeben, wenn den Beratern eine Falschberatung nachgewiesen werden kann. Den Anlegern wurden die Anteile an der BCI vor allem wegen der angeblich hohen Rendite von 15,5 % empfohlen, auf die erheblichen Risiken ging man daneben aber kaum ein. Da die Beteiligung an der BCI aber eine unternehmerische darstellt, besteht für Anleger das Risiko eines Totalverlusts ihrer Einlage. Meist dürfte den Finanzberatern auch vorzuwerfen sein, dass sie die Anleger über die Geschäftstätigkeit der BCI nur unzureichend und somit nicht nachvollziehbar aufgeklärt haben, sodass diese gar nicht genau wussten, in was sie eigentlich ihr Vermögen investierten. Schließlich stellt es auch eine Falschberatung dar, wenn den Anlegern Provisionen (Kick-Backs) verschwiegen wurden, die die Finanzberater von der BCI für die Vermittlung der Anteile erhalten haben.

Über den Weg des Schadensersatzanspruchs haben geschädigte Anleger der BCI also gute Chancen, ihre gesamte Einlage wieder zurück zu erlangen, sodass dringend überprüft werden sollte, ob Anlegern diese Möglichkeit offen steht. Vor allem auch mit Blick auf eine drohende Verjährung der Ansprüche sollte man sich umgehend anwaltlich beraten lassen.

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