Bußgeldbescheid mit Fahrverbot - rechtliche Möglichkeiten "ohne Ende"!

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Dann holen Sie sich anwaltlich Rat ein. Legen Sie in jedem Fall Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Denn nur so wird das Verfahren möglicherweise eingestellt werden oder aber vom Fahrverbot abgesehen. Das ist zwar Voraussetzung für praktisch jedes Bußgeldverfahren.

Der Hinweis in diesem Rechtstipp gilt aber der Tatsache, dass Verstöße, die derzeit noch geahndet werden, und die in den Zeitraum nach den 29.04.2020 fallen wahrscheinlich nicht verfolgt werden können.

Dann werden die Bußgeldbehörden umschwenken und die entsprechenden Bescheide KORRIGIEREN. Das Ergebnis wird sein, dass der alte Bußgeldkatalog angewendet wird und anstelle des viel befürchteten Fahrverbots dann "nur" der Punkteverstoß vorgeworfen wird.

Nach Rechtsaufassung von Rechtsanwalt Torsten Schutte ist allerdings schon fraglich, ob selbst die alte Bußgeldkatalogverordnung so ohne weiteres anzuwenden ist, denn diese Verordnung endet am 29.04.2020, bzw. einen Tag vor Inkrafttreten der neuen Verordnung, die ja nun auf der Kippe steht.

Dies wäre in einem neu gefassten oder neuen Bußgeldverfahren also zu überprüfen. Hier sollte ein Spezialist die behördliche Maßnahme in Augenschein nehmen.

Wenn der Bußgeldbescheid erst drei (!) Monate nach Tattag zugestellt wurde, ist zu prüfen, ob Sie "richtig" angehört worden sind. Vielleicht oder wahrscheinlich ist das gesamte Bußgeldverfahren dann verjährt.

Es lohnt sich also, insbesondere für Berufskraftfahrer und Menschen, die erheblich auf den Führerschein angewiesen sind, hier genauer zu schauen.

Rechtsanwalt Torsten Schutte ist Fachanwalt für Verkehrsrecht mit erheblicher Prozesserfahrung, vor allem im Ordnungswidrigkeitenrecht. Mit ihm verhandeln Sie auf Augenhöhe mit Gerichten und Bußgeldbehörden.


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