Bußgeldbescheid wegen falsch Überholen erhalten? Fachanwalt für Verkehrsrecht informiert und hilft

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Fehler beim Überholen können gravierende Folgen haben. Im Straßenverkehr kommt es beim Überholen oftmals zu Unfällen, wenn Autofahrer ihre Geschwindigkeit und in der Folge auch die zurückzulegenden Distanzen falsch einschätzen. 

Überholen meint dabei, den Verkehrsvorgang, bei dem ein Fahrzeug schneller an einem anderen Fahrzeug vorbeifährt, welches sich in dieselbe Richtung und auf demselben Straßenteil fortbewegt oder verkehrsbedingt wartet. 


Welche Folgen hat das falsche Überholen im Straßenverkehr? Wann droht Bußgeld wegen falschen Überholens?

Verstöße gegen die Vorschriften zum Überholen können zu einer Sanktion in Form von Bußgeldern führen. Die Höhe des Bußgeldes beträgt zwischen 30 € und 145 € und ist abhängig davon, wie schwer der Verstoß gewesen ist und, ob andere Verkehrsteilnehmer nur behindert oder sogar gefährdet wurden. Dabei wird die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch ein falsches Überholmanöver schärfer sanktioniert als die bloße Behinderung. Bei einem schweren Verstoß kann zusätzlich zu dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg verhängt werden. 

Gegen den Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen. Die Erfolgsaussichten eines solchen Einspruchs sollte man bestenfalls vor der Einlegung bereits durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen, um die Sinnhaftigkeit eines rechtlichen Vorgehens einschätzen zu können.  

In schweren Fällen falschen Überholens ist es möglich, dass zusätzlich wegen einer Straftat nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) ermittelt wird. Dies kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zur Folge haben. Die Verfolgung dieser Straftat wird unter anderem aufgenommen, wenn man grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b StGB); die konkrete Gefährdung reicht aus, es muss nicht zu einem Schaden gekommen sein. Eine diesbezügliche Verurteilung durch das Gericht kann neben einer Freiheits- oder Geldstrafe auch zur Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat bis zu sechs (§ 44 StGB) oder zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB führen).

Wird gegen Sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt, kann Ihnen bereits vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen werden (vgl. § 111a StPO). Auch in diesen Fällen empfiehlt es sich rasch die Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen, um sich angemessen verteidigen zu können. 


Welche Überholverbote gibt es und wann gelten sie?

Es gibt zahlreiche Überholverbote. Teilweise sind sie in § 5 Abs. 3 Nr. 1 und 2 StVO geregelt. Danach ist das Überholen unzulässig bei unklarer Verkehrslage oder wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist. Teilweise ergeben sich die Überholverbote auch aus einem Umkehrschluss zu den Absätzen des § 5 StVO. 


Wann ordnet ein Verkehrsschild ein Überholverbot an?

Das Verkehrszeichen 276 ist ein rundes, weißes Schild, das einen roten Rand aufweist und ein schwarzes und rotes Fahrzeug nebeneinander zeigt. Dieses Verkehrszeichen bedeutet, dass ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art gilt. Das Überholverbot gilt, solange bis das Verkehrszeichen 280 das Ende des Verbots anzeigt. Das Zeichen 280 ist ein weißes Schild mit schwarzer Umrandung, auf dem zwei ausgegraute PKW nebeneinander fahren und mit fünf schwarzen Streifen durchgestrichen ist. 

Das Verkehrszeichen 277 ist ebenfalls ein weißes, rundes Schild mit einem roten Rand, das einen schwarzen PKW rechts neben einem roten LKW zeigt. Das Zeichen bedeutet, dass ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen gilt. Davon ausgenommen sind PKW und Kraftomnibusse. Das Überholverbot gilt, bis es durch das Zeichen 281 aufgehoben wird. Das Zeichen ist ein weißes Schild mit schwarzer Umrandung, auf dem ein grauer PKW neben einem grauen LKW fährt und welches mit fünf schwarzen Streifen durchgestrichen ist.

Das Überholverbot, das durch Verkehrszeichen angeordnet wird, endet auch durch das Verkehrszeichen 282. Dieses Zeichen wird durch ein rundes, weißes Schild mit schwarzem Rand, welches mit fünf schwarzen Streifen durchgestrichen ist, dargestellt. Das Zeichen zeigt das Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote an. 


Überholverbot ohne Verkehrsschild

Daneben gibt es weitere Situationen, in denen das Überholen grundsätzlich verboten ist:

  • wenn man sich an einem Fußgängerüberweg befindet,
  • wenn ein Bus oder eine Straßenbahn mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt und hält,
  • bei eingeschränkter Sicht infolge der Witterungsbedingungen, wie Nebel, für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen,
  • wenn nicht die ganze Überholstrecke überblickt werden kann,
  • wenn man nicht wesentlich schneller fahren kann als der zu Überholende (ohne die geltende Höchstgeschwindigkeit zu missachten),
  • wenn sich eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn befindet.


Wie überhole ich richtig im Straßenverkehr?

Die Vorschrift, die das Überholen im Straßenverkehr äußerst detailliert regelt, ist § 5 StVO. 

Gemäß § 5 Abs. 1 StVO ist links zu überholen. Das hat zur Folge, dass rechts überholen grundsätzlich unzulässig ist. 

In § 5 Abs. 2 StVO sind dann Voraussetzungen für das ordnungsgemäße Überholen normiert. Überholen darf demnach nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorganges jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Daneben darf man nur überholen, wenn man mit wesentlich höher Geschwindigkeit, als der zu Überholende fährt. Dabei ist allerdings die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten.

Bei dem Überholvorgang gilt generell, dass sich der Überholende so verhalten muss, dass die Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Außerdem ist darauf zu achten, dass während des Überholens ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eigehalten wird. Wird mit einem Kraftfahrzeug ein Fußgänger oder ein Radfahrer überholt, beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter, § 5 Abs. 4 Satz 3 StVO.

Aber auch derjenige, der überholt wird, muss Rücksicht auf den Überholenden nehmen und darf deshalb seine Geschwindigkeit während des Überholvorgangs nicht erhöhen, § 5 Abs. 6 Satz 1 StVO. 


Darf man rechts überholen?

Innerorts ist es erlaubt, rechts zu überholen, wenn für PKWs und LKWs bis zu 3 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts und Motorrädern mehrere Fahrtstreifen vorhanden sind. Dann dürfen PKW-Fahrer den Fahrtstreifen frei wählen und dabei dann auch auf der rechten Fahrbahnhälfte schneller fahren als die Fahrzeuge auf der linken Spur.

In Bereichen, in denen der Verkehr durch Ampeln geregelt wird, darf ebenfalls rechts überholt werden. Linksabbieger, die sich auf der Fahrbahnmitte eingeordnet haben, dürfen auch rechts überholt werden, auch wenn keine Fahrstreifenmarkierungen vorhanden sind. 

Für alle Situationen gilt aber, dass das Überholen auf dem rechten Fahrstreifen nur mit der erforderlichen Aufmerksamkeit und Vorsicht geschehen darf. 

Außerorts darf bei zähem Verkehr oder Stau rechts überholt werden oder, wenn man sich auf dem Beschleunigungsstreifen befindet und auf die Autobahn auffahren möchte (s.u.). 


Darf man auf der Autobahn rechts überholen?

Auf Autobahnen muss generell links überholt werden. Ausnahmsweise darf rechts mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und vorsichtig überholt werden, wenn nach der Verkehrslage ein Stau und zähfließender Verkehr (bedeutet höchstens 60 km/h) vorliegt. Daneben darf rechts überholt werden, wenn Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen stehen oder langsam (höchstens 60 km/h) fahren. Auch hier gilt das Gebot der Vorsicht. Bei stehendem Verkehr darf mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h rechts überholt werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h überholt werden.

Außerdem darf rechts überholt werden, wenn man sich auf einem Beschleunigungsstreifen befindet. Wer also auf die Autobahn auffahren möchte, darf auch links fahrende Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit überholen. Aber auch dieses Überholmanöver erfordert große Sorgfalt.


Welche Regeln gelten beim Überholen auf Landstraßen?

Auf Landstraßen gibt es kein generelles Überholverbot. Daher dürfen Fahrzeug, solange kein Überholverbot durch Verkehrszeichen angeordnet ist, überholt werden. 

Da es in Deutschland viele Landstraßen mit nur zwei Fahrstreifen gibt, ist bei den Überholvorgängen äußerste Vorsicht geboten, insbesondere ist darauf zu achten, dass weder die zu überholenden Fahrzeuge noch die Fahrzeuge des Gegenverkehrs durch das eigene Überholmanöver gefährdet werden. Im Übrigen gelten aber die allgemeinen Regeln zum Überholen. 


Sollten Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf falschen Überholens erhalten haben, wenden Sie sich zur Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und der Begründung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid am besten an einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht.


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