BVB-Merchandising-GmbH-Abmahnung, Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen

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Wir wurden durch einen unserer Mandanten aktuell beauftragt, gegen eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen aus München im Auftrag der BVB Merchandising GmbH zu verteidigen. Die Abmahnung wurde ausgesprochen wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung auf eBay.

Der Abmahnung sind Ausdrucke von eBay-Angeboten unserer Mandantschaft beigelegt. In der Abmahnung heißt es, aus diesen Ausdrucken ergeben sich Markenrechtsverletzungen an der Marke „BVB“ und dem Markenlogo „BVB 09“. Konkret habe unser Mandant Aufkleber, die mit dem Logo „BVB 09“ versehen waren, über eBay angeboten und dieses Angebot mit der Marke „BVB“ beworben. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 MarkenG sowie eine Verletzung der geschäftlichen Bezeichnung gem. § 15 MarkenG dar. Aufgrund dieser vermeintlichen Markenrechtsverletzungen werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Schadensersatzanspruch, der noch nicht genau beziffert wird
  • Auskunftsanspruch, u.a. über die Anzahl der verkauften Aufkleber und den Gewinn
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 €

In der Abmahnung wird für die Abgabe der Unterlassungserklärung eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Für den Fall, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben werde, werden gerichtliche Schritte angekündigt.

Unterlassungserklärung – was ist das?

Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner, eine bestimmte Handlung in der Zukunft zu unterlassen. Sollte er dies nicht tun und gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, wird eine hohe Vertragsstrafe fällig. Der vorliegenden Abmahnung war eine durch die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen formulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Eine Unterlassungserklärung sollte niemals leichtfertig oder ohne detaillierte Rechtskenntnisse selbständig abgegeben werden, da vorformulierte Unterlassungserklärungen häufig ungünstig oder gar nachteilig für Sie formuliert sind. Grundsätzlich ist es bspw. nicht ratsam, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die eine pauschale Vertragsstrafe in einer bestimmten Höhe festsetzt.

Abmahnung ignorieren?

Die vorliegende Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden und insbesondere auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Auch im Falle des Vorliegens des Verstoßes sollte die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung in modifizierter Form abgegeben werden. Diese geht nach unserer Auffassung in einigen Punkten zu weit und bedarf daher einer Modifizierung.

Was kann man gegen eine Abmahnung tun?

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es noch nicht zu spät. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht steht Ihnen im gesamten Bundesgebiet gerne zur Seite. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Ihr Vorteil besteht darin, dass wir Ihren Gegner in den meisten Fällen bereits kennen.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung in den meisten Fällen ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig. Sie wissen daher bereits am Anfang, welche Kosten auf Sie bei unserer Inanspruchnahme auf Sie zukommen.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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