BWF-Stiftung: 2018 oftmals brillante Schadensersatz-Chancen gegen Vermittler – Anwälte informieren

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In Sachen BWF-Stiftung weist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB, (die bereits ca. 120 BWF-Geschädigte vertritt), die geschädigten Anleger darauf hin, dass oftmals exzellente Chancen bestehen, um von den beratenden Vermittlern Schadensersatz für die Verluste bei der BWF-Stiftung zu erhalten. (Dr. Späth kam auch bereits am 19.10.2017 um 19.00 Uhr in der Fernsehsendung „MehrWert“ des Bayerischen Fernsehens zum Thema BWF-Stiftung mit einem Geschädigten zu Wort).

Dr. Späth hierzu: „Die Chancen, um gegen die Vermittler vorzugehen, sind oftmals exzellent. Alle Fälle, die von unserer Kanzlei für betroffene BWF-Anleger gegen die richtigen Vermittler geführt wurden, wurden entweder gewonnen oder gut verglichen, bisher ca. 80 Fälle. Umso bemerkenswerter ist dies meiner Meinung nach, weil für Anleger die Vermittler bisher die einzigen Gegner waren, von denen „Geld zu holen war“. Gegen einen bei der BWF-Stiftung involvierten Rechtsanwalt wurden inzwischen diverse Klagen (noch nicht rechtskräftig) abgewiesen, auch ist meiner Meinung nach unsicher, ob im Insolvenzverfahren viel Geld zurückfließt. Ob von den „Hintermännern“ Geld zu holen ist, bleibt abzuwarten. Unsere von Anfang an eingesetzte Strategie, hier voll auf die Vermittler als Gegner zu setzen, hat sich somit als goldrichtig bewährt.“

Die neuesten Klageerfolge gelangen Dr. Späth & Partner:

  • am 06.12.2017 mit Urteil des LG Berlin,
  • Urteil des LG Berlin vom 20.10.2017,
  • Urteil des LG Lüneburg vom 29.11.2017,
  • Urteil des LG Berlin vom 27.09.2017 (die Urteile sind noch nicht rechtskräftig), in denen Vermittler zum Schadensersatz an Anleger verurteilt wurden.
  • Urteil des Landgericht Cottbus mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 04.07.2017, das von Dr. Späth & Partner erstritten wurde.

Das OLG Zweibrücken vom 23.08.2017: Die Berufung des dortigen Vermittlers gegen das erstinstanzliche Urteil durch sog. § 522 Abs. 2 ZPO Beschluss wurde zurückgewiesen, das von Dr. Späth & Partner erstinstanzlich gegen den Vermittler erstrittene Urteil ist rechtskräftig.

Weitere von Dr. Späth & Partner erstrittene Urteile sind z. B. das Urteil des LG Nürnberg vom 29.05.2017, das inzwischen rechtskräftig ist, Urteile der Landgerichte Frankfurt/Oder, LG Verden, LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin etc., diese Urteile sind rechtskräftig.

Der Vermittler schuldet eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern diese nicht stattgefunden hat, was im Fall BWF-Stiftung oftmals der Fall war, macht er sich dem Anleger gegenüber schadensersatzpflichtig, was im Fall BWF-Stiftung eindrucksvoll bestätigt wurde.

Aber Achtung:

Laut Dr. Späth „haben geschädigte BWF-Anleger meiner Ansicht nach mit hoher Wahrscheinlichkeit im Jahr 2018 letztmalig die Gelegenheit, um gegen ihre Vermittler erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen, denn: Die Insolvenz der BWF-Stiftung trat im Jahr 2015 ein, weshalb Verjährung gem. §§ 195, 199 BGB, 3 Jahre ab Kenntnis, vermutlich spätestens Ende 2018 eintreten dürften.“

Geschädigte BWF-Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB nicht länger zögern, sondern umgehend ihre sehr guten Chancen gegen die Vermittler, die 2018 letztmalig bestehen dürften, nutzen und sich umgehend fachanwaltlich beraten lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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