BWF-Stiftung: Waren 95 % Falschgold?

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Vorletzte Woche waren 120 Polizeibeamte und fünf Sonderermittler der Finanzaufsicht BaFIn im Einsatz, um die Geschäftsunterlagen des Gold-Anbieters „BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung” zu beschlagnahmen. Bei dieser Razzia hatte das Landeskriminalamt Berlin auch die Geschäftsräume der BWF durchsuchen lassen.

Es wird bereits gegen 10 Personen ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Anlagebetrugs, bis zu 6.500 Anleger sollen betroffen sein.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIn) wurde eingeschaltet und hat bereits die Rückabwicklung des Einlagegeschäfts der BWF-Stiftung angeordnet wegen der fehlenden Erlaubnis der BWF-Stiftung zur Durchführung solcher Geschäfte.

Die Berliner BWF-Stiftung, bei der es sich nach Recherchen der Berliner Anwaltskanzlei Dr. Späth & Partner um gar keine echte Stiftung handelt, hatte seit dem Jahr 2011 vor allem auch sicherheitsorientierten Anlegern sog. Goldsparverträge angeboten.

Inzwischen überschlagen sich die Ereignisse und werden noch deutlich schlimmere Vorwürfe gemacht. Der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwalt Martin Steltner, hat inzwischen Medienberichten zufolge wohl angegeben, dass von den vier Tonnen BWF-Gold nach erster Einschätzung lediglich 200 Kilogramm echt sein sollen, und somit nur ca. 5 %  des insgesamt bei der Razzia sichergestellten Metalls.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) hierzu: „Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, so wäre dies ein Schlag ins Gesicht für die Anleger. Betroffene sollten nicht länger warten, sondern umgehend ihre Ansprüche durchsetzen.”

1. Arrestierung von Vermögen/Gold

So sollten Betroffene umgehend mögliche Arrestierungen prüfen lassen. Dr. Späth hierzu: „Da die Staatsanwaltschaft offensichtlich inzwischen Gold sicher gestellt hat, sollten Betroffene unbedingt über eine vorläufige Sicherung ihrer Ansprüche in einem möglichen Arrestverfahren nachdenken. Dabei sollten Anleger berücksichtigen, dass die Arrestierung für die Anleger nicht automatisch  von der Staatsanwaltschaft vorgenommen wird, sondern jeder einzelne Anleger hierzu einen Titel, z.B. in Form eines Arrestbeschlusses erwirken muss."

Da wohl nur ca. 5 % des sicher gestellten Goldes echt sein sollen, könnte eine Arrestierung des echten Goldes für Anleger oberste Priorität haben, denn Betroffene sollten bedenken, dass im Arrestverfahren immer das sog. „Prioritätsprinzip” gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Anleger, die ggf. keine Arrestierungen durchführen, könnten somit leider, sofern keine anderen Vermögenswerte ausfindig gemacht werden, komplett leer ausgehen.

2. Ansprüche gegen die BWF-Stiftung und die Verantwortlichen selbst

In Betracht kommen vor allem auch, neben Ansprüchen gegen die Stiftung selbst, Ansprüche gegen die Verantwortlichen selbst. „Sollte sich das betrügerischer Verhalten bestätigen, so würden diese, neben der BWF selbst, persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen haften,” so Dr. Späth.

3. Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage

In vielen Fällen wurden die Anlagen bei der BWF-Stiftung wohl Anlegern von Vermittlern vermittelt. Diese schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung und insbesondere aufgrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung auch eine Plausibilitätsprüfung der Anlage. Es bestehen Zweifel, ob diese Plausibilitätsprüfung der „BWF-Stiftung” von den Vermittlern ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

„Oftmals dürften sich daher, sofern sich die Vorwürfe bestätigen sollten, gegen die Vermittler der Anlage Ansprüche geltend machen lassen,” so Dr. Späth

Fazit: Betroffene sollten umgehend handeln und keine wertvolle Zeit verlieren.

Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner hilft Betroffenen gerne, umgehend ihre Ansprüche durchzusetzen.


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