PIM Gold: Betrugsverdacht! Schneeballsystem? Was können Anleger tun? Anwälte informieren

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In Sachen PIM Gold vermisst diversen Medienberichten zufolge die Staatsanwaltschaft inzwischen ca. 1,9 Tonnen des Edelmetalls und soll sich der Betrugsverdacht inzwischen erhärten (siehe z. B. Handelsblatt vom 12.09.2019, Fonds online vom 13.09.2019). 

Der Geschäftsbetrieb soll eingestellt sein, sämtliche Konten eingefroren sein und alle Vermögenswerte beschlagnahmt sein, der PIM-Chef Musut P. soll in Untersuchungshaft genommen worden sein, ihm und einem Anwalt der Firmen soll unter anderem gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen werden, es sollen mindestens 1,886 Tonnen Gold fehlen.

Das sind schlechte Nachrichten für die Goldkäufer, denen teilweise 3-6 Prozent Bonusgold versprochen worden sein sollen, wenn sie ihr Gold ihm Tresor liegen ließen, teilweise soll auch Anlegern versprochen worden sein, dass sie Eigentümer des im Tresor gelagerten Goldes werden, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Anleger hinweist.

Dabei sollten betroffene Anleger nicht länger warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen, nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ähnelt der Fall verblüffend einem anderen Fall, dem der Berliner BWF-Stiftung, bei der Anleger ebenfalls ihr Geld in Gold anlegen konnten, die ebenfalls mit ähnlichen Versprechungen Anleger warb und die ihm Jahr 2015 dann Insolvenz anmelden musste. Hier waren ca. 95 % des Goldes Falschgold, wie sich heraus stellte.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), hierzu:

„Anleger haben oftmals gute Chancen auf Schadensersatz, insbesondere gegen die Vermittler der Anlage, die eine anleger- und objektgerechte Beratung schulden und dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn die Anlageberatung nicht diesen Vorgaben entsprach.“

In dem Goldbetrugsfall BWF-Stiftung z. B. hatten Dr. Späth & Partner ca. 200 geschädigte Anleger vertreten und konnten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte zahlreiche rechtskräftige Urteile gegen diverse BWF-Vermittler vor den Landgerichten Frankfurt/Oder, LG Verden, LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, OLG Zweibrücken LG Berlin und Cottbus erstreiten und haben daher sehr viel Erfahrung in der Vertretung von Anlegern bei „geplatzten“ Goldanlagen wie im gegenwärtigen Fall und können hier auf große Erfolge verweisen. 

Auch sollte geprüft werden, ob nicht noch andere Verantwortliche wie Hintermänner, Treuhänder oder gar Gutachter haftbar gemacht werden können.

Da gem. §§ 195, 199 BGB die Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis/grob fahrlässiger Unkenntnis ab Jahresende beginnt und somit die Verjährung im Auge behalten werden sollte oder gar im Einzelfall Ende 2019 drohen könnte (was immer im Einzelfall geprüft werden muss), sollten Anleger umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

PIM-Gold-Anleger sollten also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB nicht zögern, sondern umgehend tätig werden, um ihre oftmals guten Chancen gegen die Vermittler der Anlage zu nutzen und rechtzeitig tätig werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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