Cannaheld Razzia: CBD Cannabis Strafverfahren - Kundendaten beschlagnahmt durch Polizei!

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Cannaheld.de / Cannaheld.com Ermittlungsverfahren wegen CBD Blüten / Öl 

Momentan scheinen diverse Kunden der Firma Cannaheld Post von den Polizei zu erhalten, weil sie dort CBD Cannabis Produkte (v.a. Blüten) bestellt haben.

Einige Betroffene berichteten mir von einer Rundmail, die der Inhaber der Firma an seine Kunden gesendet habe. Ein Kunde von Cannaheld schrieb mir heute:

"Letzte Woche bekam ich eine Rundmail von dem Anbieter, dass alle Kunden nach dem letzten BGH Urteil zu CBD Blüten mit Ermittlungsverfahren rechnen müssen, da es bei Ihm im September 2021 eine Razzia gab, bei der ebenfalls Kunden- und Rechnungsdaten sichergestellt worden sind."

Abgesehen davon, dass es ziemlich fragwürdig anmutet, die Kunden über 1 Jahr hierüber nicht zu informieren (logo: Für das Geschäft ist das mies) und erst -über die Hintergründe kann man nur spekulieren- Mitte Oktober 2022 über den Umstand informiert, so ist auch völlig unklar, warum der Inhaber seine Geschäfte so weiter laufen lässt, als ob nichts geschehen wäre. Ihm dürfte ziemlich klar sein, dass die Kunden sich strafbar machen, wenn sie CBD Cannabis bestellen. 

Auf der Webseite von Cannaheld liest man folgende Stellungnahme zur Frage der Legalität:

Offensichtlich haben die Ermittlungsbehörden ein anderes Rechtsverständnis, sonst wäre es nicht zur Durchsuchung bei Cannaheld und zur Beschlagnahme von Kundendaten gekommen:

Ich formuliere es jetzt mal etwas klarer und weniger schwammig:

Cannabis unterliegt dem BtMG. Es ist egal, ob es unter 0,2 % THC enthält oder mit 30 % THC geeignet ist, Sie auf Höhe der Umlaufbahn des Jupiter zu katapultieren.

Immer dann, wenn Sie Cannabis Kraut kaufen, das man konsumieren kann, machen Sie sich strafbar. So einfach ist das. Egal wer was wo von EU Richtlinien fabuliert oder sich zu Verkaufszwecken die Rechtslage einfach umdichtet zu Lasten der Kunden.

Ein Mißbrauch zu Rauschzwecken ist nur dann ausgeschlossen, wenn das Cannabis nicht konsumiert werden kann. Es geht dabei exakt null um die Frage, ob das Zeug turnt oder nicht.  

Kauft man also CBD Cannabis Blüten, dann kann man diese konsumieren und damit ist der Umgang damit strafbar nach § 29 BtMG. Nebenbei macht sich der Inhaber strafbar wegen Handeltreiben mit BtM und da interessiert es nicht, dass er nunmehr seinen Firmensitz in die Niederlande verlegt hat. Wenn er das Cannabis nun von dort nach Deutschland versendet, kriegen die Kunden eben ein Bannbruch Verfahren angehängt durch das Hauptzollamt. 

Der Cannaheld Inhaber führt die Kunden also bewusst hinters Licht, denn dadurch, dass er ja gerade rauchfähiges Material liefert, weiß er, dass die Ausnahmeregelung, auf die er sich hier beruft ja gerade nicht greifen kann.  

Die aktuelle BGH Rspr bestätigt das nochmal am 12.10.2022.

Dort liest man u.a. :

"...Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig"

"Angesichts der Möglichkeit eines gesundheitsgefährdenden Missbrauchs der CBD-Blüten zu Rauschzwecken hat der Senat in der Strafbarkeit des Handels mit diesen auch keinen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot gesehen."

Der BGH stellt also klar, dass 

  • Der Verkauf von CBD Cannabis Handeltreiben mit BtM nach §§ 29 f. BtMG ist und
  • Kauf / Einfuhr / Besitz von CBD Cannabis auch gegen § 29 BtMG verstößt, weil ein Mißbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen ist.

Es geht nicht um die konkrete Möglichkeit, sich mit dem Gras berauschen zu können. Es geht nur um die Frage, ob man das Produkt so wie geliefert konsumieren kann oder nicht. Und das kann man bei fertiger Rauchware. D´accord? Gut. Dann haben wir das jetzt nochmal geklärt, was ohnehin seit Jahrzehnten bekannt ist.

Jedenfalls dann, wenn man sich ein wenig im BtMG auskennt und nicht auf halbseidene Aussagen von Gewinn orientieren Händlern hereinfällt, denen es offenbar maximal wumpe ist, ob die Kunden sich strafbar machen oder nicht.

Ist ja schön und gut, wenn der Cannaheld Inhaber selber Bock hat auf ein Strafverfahren wegen Handeltreibens mit BtM. Seine Kunden haben aber vielleicht kein Bock auf Strafverfahren. Und sie haben -so unterstelle ich mal- auch keinen Bock, erst per Rundmail zu erfahren, dass es vor 1 Jahr eine Razzia gab und Kundendaten beschlagnahmt wurden und sich dies nur nicht mehr verheimlichen ließ, weil  jetzt ziemlich viele Briefe von der Polizei an die Betroffenen gesendet worden sind mit der wenig schönen Mitteilung, dass Ermittlungsverfahren laufen.

Hierzu ist grundsätzlich zu sagen:

Oft bestehen aus Beweismangel hohe Chancen, das Strafverfahren zur Einstellung nach § 170 Abs. II StPO zu kriegen. 

Keine Aussagen machen, keine schriftliche Stellungnahme gegenüber der Polizei. Wenn Sie ein Schreiben von der Polizei erhalten haben, melden Sie sich bei mir und ich regele das so schnell und geräuschlos wie möglich. Aber Sie müssen davon ausgehen, dass ich Ihnen bezüglich der Rechtslage auch dann reinen Wein einschenke, wenn Sie Cannabis eigentlich bevorzugen.

Ein Grund für schlaflose Nächte sind diese Verfahren nicht, aber kümmern muss man sich. 

Häufig wird gefragt, ob Hausdurchsuchungen wahrscheinlich sind. Die Antwort lautet: Das kommt sehr selten vor und wenn eher im tiefen Süden der Republik. Aber sicher ist man eben nicht, kommt darauf an, wie "heiß" der Staatsanwalt ist.

Den Google Bewertungen es Anbieters ist zu entnehmen, dass da gerade unangenehme Post bei Kunden einflattert:

Ziemlich treffend bemerkt von Niklas G:

"Man sollte die Leute schon warnen, wenn sie was bestellen, was eigentlich illegal ist".

Ja. Sollte man. Eigentlich schon vor der Bestellung. Spätestens aber dann, wenn klar ist, dass die Polizei die eigenen Kundendaten beschlagnahmt hat und man sich an drei Fingern abzählen kann, dass die Polizei an die Betroffenen keine Hochglanzmappen mit Werbung für den Eintritt in den Polizeidienst versenden will.

Ehrlich: Spätestens wenn man dieses höchst zwielichtige Zweitbusiness des Inhabers so anschaut mit dem moralisch hochtrabenden Hinweis:

So kommen mir jedenfalls starke Zweifel, ob der Mann hier neben seinen Kunden auch noch sich selber auf den Arm nehmen will.

Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Cannaheld?

Schreiben Sie mir und ich regele das.

Foto(s): Autor

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