Carlprit – Fiesta – Fareds Abmahnung für € 339,50

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Im Auftrag der Track by Track Records UG verschickt die Hamburger Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen bezüglich illegalen Filesharings des Liedes „Carlprit - Fiesta". In der Abmahnung werden ein Unterlassungsanspruch sowie Zahlungsansprüche, bestehend aus Schadenersatz und Anwaltskosten, geltend gemacht.

Handelt es sich bei der Fareds-Abmahnung um Abzocke?

Nein. Die Abmahnung ist kein versuchter Betrug oder Abzocke. Ein zur Ermittlung eingeschaltetes IT-Unternehmen kann belegen, dass ein Upload von „Carlprit - Fiesta" über den Anschluss des Abgemahnten durchgeführt wurde. Betroffener sollten Sie die Abmahnung von Fareds ernst nehmen.

Wie soll ich gegen die „Carlprit - Fiesta"-Abmahnung vorgehen?

Ruhe bewahren und herausfinden, wer den Upload durchgeführt hat. Verantwortlich für den Upload sind nur der Täter und Störer. Hat der Anschlussinhaber nachweislich den Upload nicht selbst durchgeführt, z. B. weil er zum Tatzeitpunkt gar nicht zu Hause war, entfällt eine Täterhaftung. Wohnen Dritte im Haushalt, die den Anschluss nutzen? Hat Ihr Untermieter, ein Kind oder ein Besucher „Carlprit - Fiesta" zum Tausch angeboten? In dem Fall, kommt für Sie eine Haftung als Störer in Betracht. Haben Sie ihre Aufklärungspflichten durch ein Verbot illegaler Uploads erfüllt, kann auch diese entfallen.

Keine Umwege - gehen Sie zu einem Spezialanwalt!

Analysieren Sie den Tattag umgehend mit einem Spezialanwalt. Nur wenn sie die Einzelheiten Ihres Falles rekonstruieren, können Sie eine sachgerechte Verteidigung erwarten. 

Die Anwaltskanzlei Hechler warnt ausdrücklich vor pauschalen Ratschlägen von Verbraucherzentralen oder Anwälten von Rechtsschutzversicherungen, denen die komplexe Materie des Urheberrechts fremd ist. Oft raten diese zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung" und Zahlung eines Abschlagsbetrages an Fareds, obwohl der Betroffene weder Täter noch Störer ist. Bei Befolgung des Ratschlags verlieren Mandanten oft nicht nur unnötigerweise Geld, sondern geben zudem ein lebenslang geltendes Schuldeingeständnis ab. Wird eines Tages tatsächlich ein Upload durchgeführt, kann das Vertragsstrafen von über € 5.000 nach sich ziehen. 

In Rahmen eines ersten Telefongesprächs erhalten Sie bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs. Wir können Ihnen helfen und bieten Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnfällen
  • Bundesweite Vertretung
  • Faire Pauschalpreise
  • Sofortiges Tätigwerden

Rufen Sie uns an unter Telefon 07171 - 18 68 66. Rechtsanwalt Matthias Hechler hilft Ihnen gerne.


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