CFB 165 Euro Alsace, Paris: Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

  • 2 Minuten Lesezeit

Dass Investitionen in Immobilien oder Beteiligungen an Immobilienfonds längst nicht immer das berühmte „Betongold“ sind, mussten Anleger des CFB Fonds 165 Euro Alsace, Paris, leidvoll erfahren. Ausschüttungen oder Rückzahlungen des Investitionsbetrags sind in den vergangenen Jahren ausgeblieben. Der geschlossene Immobilienfonds blieb weit hinter den Prognosen und den Erwartungen der Anleger zurück.

Die Fondsgesellschaft beteiligte sich an dem Gebäudekomplex Euro Alsace im Nordosten von Paris. Die Gebäude wurden Ende des 19. Jahrhunderts errichtet. Zur Finanzierung wurden rund 60 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt und es wurde zudem noch Fremdkapital aufgenommen. Die Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro seit Ende 2007 beteiligen. Für die Investition sprach auch, dass ab Oktober 2008 ein langjähriger Mietvertrag über neun Jahre abgeschlossen werden konnte. Der Immobilienfonds hat eine prognostizierte Laufzeit bis 2023. Allerdings verlief die Beteiligung für die Anleger bislang enttäuschend. „Anleger, die sich von der Beteiligung trennen möchten, haben oftmals die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen. Allerdings verjähren die Forderungen spätestens zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft, sodass die Anleger jetzt handeln sollten, wenn ihre Ansprüche nicht untergehen sollen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Wie schon erwähnt, sind Beteiligungen an Immobilienfonds keine sicheren Geldanlagen, sondern haben einen spekulativen Charakter und sind mit einigen Risiken behaftet. Dazu gehören naturgemäß Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder ein erhöhter Sanierungsbedarf. Wurden Fremdwährungsdarlehen aufgenommen, kommt auch noch das Risiko von Wechselkursverlusten hinzu. Zudem besteht die Möglichkeit des Totalverlusts. „Über Funktionsweise und Risiken müssen die Anleger umfassend aufgeklärt werden. Insbesondere sind Kapitalanlagen mit Totalverlust-Risiko keine sicheren Geldanlagen, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber häufig verschwiegen oder bagatellisiert. Aus so einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche der Anleger entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Außerdem müssen Banken auch über hohe Vermittlungsprovisionen aufklären, da diese für die Anleger ein wichtiger Hinweis zum Provisionsinteresse der Bank sein können. Wurden hohe Provisionen verschwiegen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Kanzlei Cäsar-Preller


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema